@LaraSentuerk Die Polizei kann natürlich einen Vermissten zur Fahndung aussetzen ...
http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung__node.html?__nnn=true (Archiv-Version vom 24.09.2013)Fahndungsausschreibung im "Informationssystem der Polizei"
Die Personalien vermisster Personen werden im Computer "Informationssystem der Polizei" (INPOL) erfasst und damit zur "Fahndung" ausgeschrieben. Auf dieses System haben alle deutschen Polizeidienststellen Zugriff. Wird die Person im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle überprüft, kann festgestellt werden, dass sie vermisst wird und welche Polizeidienststelle den Vorgang bearbeitet.
Die Aufgabe des Bundeskriminalamts (Interpol Wiesbaden)
Inlandsfälle
Wird eine Person in Deutschland als vermisst gemeldet, erfolgt die Sachbearbeitung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Ergeben sich dort Hinweise, dass sich die Person im Ausland oder gar an einem bestimmten Ort im Ausland aufhalten könnte, wird ein Ersuchen um Mitfahndung über das Bundeskriminalamt an die Interpol-Dienststellen dieser Länder gerichtet.
In begründeten Ausnahmefällen leitet die "Vermisstenstelle" des Bundeskriminalamts auf Ersuchen einer inländischen Polizeidienststelle eine weltweite Vermisstenfahndung ein, so dass alle Interpol-Mitgliedsländer über diesen Vermisstenfall informiert werden.
Die Fahndungsersuchen an die Mitgliedsländer des Schengener Übereinkommens werden durch die örtlichen Polizeidienststellen per "Knopfdruck" im europäischen Fahndungscomputer "Schengener Informationssystem" (SIS) aktiviert.
Das BKA gibt die Ermittlungsergebnisse aus dem Ausland an die ersuchende Polizeidienststelle weiter.