Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005
20.03.2014 um 09:18@Doverex
Zunächst vielen Dank für den Artikel.
Nach meinem Verständnis ist es so, dass die Ermittlungen gegen TB nach der Verfahrenseinstellung im Rahmen eines neuen Ermittlungsverfahrens nur weitergehen können, wenn neue Beweise auftauchen, die einen Verdacht begründen. Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen zunächst in alle Richtungen fortgeführt werden, was ja bei einem solch alten Fall schon etwas Besonderes ist. Falls sich im Rahmen dieser Ermittlungen dann gegen TB neue Verdachtsmomente ergeben, wird auch wieder gegen ihn das Ermittlungsverfahren aufgenommen. Aber eben nur unter dieser Voraussetzung.
Bei dem Antrag, der in der Zeitung erwähnt wird, dürfte es sich um einen Antrag des Rechtsanwaltes handeln, den die Eltern Kammerer beauftragt haben. Seinen Antrag kann er mE entweder damit begründen, dass der Justizminister der Staatsanwaltschaft Weisung erteilen soll das alte Ermittlungsverfahren gegen TB fortzuführen, weil die Einstellung rechtsfehlerhaft war.Da erachte ich die Erfolgsaussichten als gering, weil ich davon ausgehe, dass die Einstellungsentscheidung angesichts der Brisanz des Falles mit dem Justizministerium abgesprochen worden ist.
Er könnte seinen Antrag auch damit begründen, dass inzwischen neue Sachbeweise vorliegen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Diese neuen Untersuchungsergebnisse müssen ja noch nicht öffentlich bekannt sein. ich bin da aber auch etwas skeptisch ob es schon Neues gibt.
Unterm Strich wird man festhalten können, dass wenigstens in alle Richtungen ermittelt wird. Ohne die Beauftragung des Rechtsanwaltes wäre auch das wahrscheinlich nicht mehr der Fall, weil der Druck gefehlt hätte..
Zunächst vielen Dank für den Artikel.
Nach meinem Verständnis ist es so, dass die Ermittlungen gegen TB nach der Verfahrenseinstellung im Rahmen eines neuen Ermittlungsverfahrens nur weitergehen können, wenn neue Beweise auftauchen, die einen Verdacht begründen. Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen zunächst in alle Richtungen fortgeführt werden, was ja bei einem solch alten Fall schon etwas Besonderes ist. Falls sich im Rahmen dieser Ermittlungen dann gegen TB neue Verdachtsmomente ergeben, wird auch wieder gegen ihn das Ermittlungsverfahren aufgenommen. Aber eben nur unter dieser Voraussetzung.
Bei dem Antrag, der in der Zeitung erwähnt wird, dürfte es sich um einen Antrag des Rechtsanwaltes handeln, den die Eltern Kammerer beauftragt haben. Seinen Antrag kann er mE entweder damit begründen, dass der Justizminister der Staatsanwaltschaft Weisung erteilen soll das alte Ermittlungsverfahren gegen TB fortzuführen, weil die Einstellung rechtsfehlerhaft war.Da erachte ich die Erfolgsaussichten als gering, weil ich davon ausgehe, dass die Einstellungsentscheidung angesichts der Brisanz des Falles mit dem Justizministerium abgesprochen worden ist.
Er könnte seinen Antrag auch damit begründen, dass inzwischen neue Sachbeweise vorliegen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Diese neuen Untersuchungsergebnisse müssen ja noch nicht öffentlich bekannt sein. ich bin da aber auch etwas skeptisch ob es schon Neues gibt.
Unterm Strich wird man festhalten können, dass wenigstens in alle Richtungen ermittelt wird. Ohne die Beauftragung des Rechtsanwaltes wäre auch das wahrscheinlich nicht mehr der Fall, weil der Druck gefehlt hätte..