@OfficerB@haylayf@JosefK1914Um noch kurz und abschließend was zu euren Beiträgen zu sagen und euch nicht weiter abzulenken, primär müssen die Staatsorgane sich an diese Rechtsprinzipien halten, da diese ja auch gerichtlich geprüft werden. Sekundär gelten diese auch für alle anderen, da eben bestimmte Grundsätze dem zugrunde liegen und im Grundgesetz verankert sind. Zudem gibt es ja auch noch andere Persönlichkeitsrechte, die für jeden gelten und an die sich jeder zu halten hat. Natürlich werden diese immer mal wieder überschritten, heißt aber noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Wer seine Rechte gewahrt haben möchte, sollte natürlich auch die anderer wahren. Auch Verbrecher oder sonst wer sind Menschen. Und auch niemand hat gesagt, dass unserer Rechtssystem fehlerfrei ist, d.h. aber nicht, dass jeder Rechtsprinzipien außer Kraft setzen kann, wie er lustig ist.
Dieser Artikel hier erklärt das ganz gut:
http://www.wikiweise.de/wiki/Unschuldsvermutung (Archiv-Version vom 15.05.2013)Aufgrund der Unschuldsvermutung hat zB. ein Staatsanwalt auch die Pflicht nach Entlastendem für einen Verdächtigen zu suchen, aufgrund derer müssen Ermittler eben etwas in der Hand haben auf dessen sich ein Anfangsverdacht begründet und noch mehr um dringenden Tatverdacht mit Untersuchungshaft zu begründen. Deswegen ist sie nicht außer Kraft gesetzt, man kann es vielleicht so ausdrücken, dass sie beschränkt wird unter den genannten Voraussetzungen, an die Ermittler eben gebunden sind aufgrund der Unschuldsvermutung. Es geht eben nicht, dass man einen Verdächtigen aus dem Hut zaubert und nur Belastendes gegen diesen sucht, um dejenigen in den Knast zu bekommen. Diese Tendenzen haben aber Ermittler, die sich voreingenommen verhalten. Dann wird auch mal Entlastendes unter den Teppich gekehrt oder eben gar nicht erst gesucht und gefunden.
Im Wikipedia-Artikel unter "Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren" kann man das nachlesen:
Wikipedia: UnschuldsvermutungEs gibt aber auch viele andere Artikel zu dem Thema, die man über Google finden kann, wo dasgleiche steht.
Ich will da auch nicht weiter drüber diskutieren, das ist zu OT mittlerweile. Wen's interessiert, der kann sich ja informieren. Und wer verstehen will, der versteht auch. Wer nicht verstehen will, bei dem ist es eh zwecklos.
Macht ihr mal weiter und sorry für die Unterbrechung.
LG