Vermisstenfall Seike Sörensen
03.09.2014 um 13:12Eine 11 Jährige wird mit ihrem Fahrrad nur bergab oder mit Rückenwind 20 km/h erreichen;-)
Im Frühjahr 2006, wenn die sieben Jahre verbüßt sind, wird Hans-Joachim Q. spätestens entlassen.http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28530323.html
ran schrieb am 02.12.2015:Was ich mich aber frage, wieso hätte er das erste Mädchen lebend freigelassen und Hilal und Seike umgebracht? Vielleicht weil das Mädchen seine erste Tat war und er zuerst seine Grenzen testen wollte?Vielleicht haben sich die anderen Mädchen heftig gewährt und er hat sie umgebracht, damit sie still waren. Das überlebende Kind hat still gehalten und ließ alles mit sich machen. Somit hat er sie leben gelassen. So könnte ich mir das erklären.
Welt 15.07.1995
Als Kinderschänder vorbestraft
Frühere Delikte von Hans-Gerold B. waren aus Akten getilgt worden
Von PHILIP ALSEN
Der mutmaßliche Kinderschänder von Ohlstedt, der 62jährige Hans-Gerold B., hat noch kein Geständnis abgelegt. Zwar liegen stichhaltige Beweise dafür vor, daß die beiden mißbrauchten Mädchen sich in seinem Auto aufgehalten hatten, Hans-Gerold B. aber schweigt. Sollte die Polizei im Verhör nicht weiterkommen, wird er den beiden vergewaltigten Mädchen, der neunjährigen Luisa und der elfjährigen Jenny, gegenübergestellt. Obwohl der Täter den Mädchen die Augen verbunden hatte, könnten sie ihn an seiner Stimme identifizieren: "Eine solche Gegenüberstellung", so die ermittelnde Staatsanwältin, "würden wir jedoch gerne vermeiden, um die beiden Kinder nicht noch stärker zu belasten."
Unterdessen wurde bekannt, daß Hans-Gerold B. schon mehrfach - unter anderem in Israel und Australien - wegen Vergewaltigung von Kindern angeklagt und verurteilt wurde. Auch in Hamburg: Mit den Worten "Ich bin vom Fernsehen, komm mit zu einem Kinderfest" lockte er am 20. Juli 1966 die damals achtjährige Bärbel W. vom Kinderspielplatz an der Bunatwiete in sein Auto (schon damals besaß er einen Opel) und fuhr in das Waldgelände am Sinstorfer Kirchenweg. Dort warf er sie zu Boden, fesselte sie mit einer Gardinenschnur, riß ihr das Hemd vom Leib und knebelte sie damit. Anschließend drohte er, sie zu erwürgen, trat und schlug sie und verging sich schließlich an ihr.
Mit falschen Papieren auf den Namen John Dyer (er hatte den Mann in Australien überfallen und beraubt) flüchtete er für kurze Zeit nach Italien, wurde jedoch einen Monat später bei Bad Harzburg festgenommen. Als Anhalter stand er an der B 4, als eine Streifenwagenbesatzung auf ihn aufmerksam wurde. Weil er sich weigerte, seine Papiere zu zeigen, wurde er aufs Revier gebracht und dort durch ein Fahndungsfoto identifiziert.
Die Polizei wußte auch nach seiner jüngsten Festnahme noch nichts vom Vorleben des Hans-Gerold B. - obwohl ein solcher Hinweis vielleicht zumindest Jenny vor der Vergewaltigung hätte bewahren können: Nach dem "Fall Luisa" hatte die Polizei 1500 Opel-Besitzer überprüft - darunter auch B. Der Grund für das Nicht-Wissen der Polizeibeamten liegt im Bundeszentralregistergesetz: Das nämlich sieht eine Tilgung auch langjähriger Freiheitsstrafen (Ausnahme: lebenslange Haft) aus dem Register nach spätestens 15 Jahren vor. Hintergedanke: Ein einmal Verurteilter soll nach dem Abbüßen seiner Strafe nicht ein Leben lang mit dem Makel des Kriminellen leben müssen.