@allIch habe gestern in dem Buch "Mordkommission - Wenn das Grauen zum Alltag wird" ein Zitat gelesen, das mich im Zusammenhang mit diesem Fall sehr nachdenklich gemacht hat.
Richard Thiess, der als Erster KHK die fünfte Mordkommission im Münchener Polizeipräsidium leitet, schreibt: "Für einen Augenblick beschlich mich ein mulmiges Gefühl bei dem Gedanken, wie unglaublich viele belastende Indizien bis zuletzt gegen die Person aus dem nahen Umfeld des Opfers gesprochen hatten, die nun erwiesenermaßen nichts mit dem Mord zu tun hatte! Und ich war meinem Kollegen zutiefst dankbar, der sich trotz der Fülle der scheinbaren Indizien nicht davon hatte abbringen lassen, selbst noch die allerkleinste und auch eine vermeintlich unbedeutende Spur so gründlich abzuklären. Wäre es vorstellbar, dass hier am Ende ein Unschuldiger nur aufgrund einer scheinbar lückenlosen Indizienkette für die Tat zur Verantwortung gezogen worden wäre? Gleich darauf aber schüttelte ich diesen Gedanken wieder ab: werden doch alle polizeilichen Ermittlungen zuerst durch die Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft und dann durch unabhängige Schwurgerichte in allen Eizelheiten aufbereitet. Bleibt dabei auch nur der allergeringste Zweifel an der Täterschaft eines Angeklagten bestehen, gibt es keine Verurteilung. Diese Dreiteilung bietet einen höchstmöglichen Schutz vor Fehlurteilen und erst recht natürlich vor staatlicher Willkür".
Da kann ich nur sagen: Thiess' Worte in Gottes Ohr.