Opti-Mist schrieb:Die "Anstrengungen" der Staatsanwaltschaft in Lüneburg, KWW nicht zu verfolgen, sind schon auffällig.
Vielen Dank für die Erinnerung an diese Fakten. Ja, das ist auffällig. Und als ich das in Erfahrung gebracht hatte, kam mir wirklich sofort der Gedanke, dass diese Staatsanwaltschaft in rechte Gesinnungskreise verstrickt war. Aber dann habe ich das Buch von dem Oberstaatsanwalt Ralpfh Knispel gelesen und musste erfahren, dass Folgendes Usus ist:
1. Die Einstellung von Verfahren, die aus Juristensicht nicht erfolgreich zu Ende geführt werden können und mit dieser Begründung als Resourcenfresser "einfach" eingestellt werden von der Staatsanwaltschaft
2. Die Vernichtung von Asservaten, wenn ein Verfahren eingestellt wird und man das lästige Zeug einfach loswerden möchte.
Aus Juristensicht - ich bin nicht in diesem Beruf tätig, versuche aber mal, mich hineinzudenken - ist ein zerschnittener BH eine Zerstörung einer Sache und erstmal kein Angriff auf eine Person. Für mich persönlich hat das Zerschneiden eines BHs auch eine sexuelle Komponente. Ich verachte auch den damaligen Staatsanwalt für seine Einschätzung des Falls. Gleichzeitig bedenke ich aber immer dieses: Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit Juli 1997 strafbar. Das muss man sich vergegenwärtigen, in welchem bescheuerten Rahmen die Justiz damals arbeiten musste. Vergewaltigung von Kindern wurde nur als "Missbrauch" betitelt. Das sind alles Begriffe aus dem letzten und vorletzten Jahrhundert.
Um einmal wieder aufleben zu lassen, in welchen Zeiten der besagte Staatsanwalt lebte, erinnere ich an den "Amoklauf aus Mutterliebe", wie die Hamburger Morgenpost am 22. Mai 1997 titelte. Der Täter Marco B. (25) schoss mit einer gekürzten Schrotflinte auf eine Kassiererin in einem Lohbrügger Aldi-Markt. Die Polizei fand in seinem Rucksack bzw. Auto:
1. eine Maschinenpistole, eine in Suhl gefertigte Wehrmachtswaffe von 1943
2. eine britische Sten-Maschinenpistole 9mm Kaliber
3.eine beligische Taschenpistole "FN-Baby"
4. ein Gerät zum Verschießen von Leuchtkugeln
5. ein US-Kampfmesser "Gerber Mark 1", galt wohl damals als bestes seiner Art
6. einen Revolver
7. drei schusssichere Westen
8. 500 Schuss Munition
Damals hatte man die rechte Szene noch nicht so im Blick. Und die Frage ist, ob die Hamburger Polizei und die Lüneburger Polizei Veranlassung sahen, in Fällen mit übermäßigem Schusswaffenbesitz um gegenseitige Amtshilfe zu bitten. Ich frage mich heute, ob Marco B. zum KWW-Dunstkreis gehörte.
Fazit: Vielleicht wusste der Staatsanwalt, das die Politik auf dem rechten Auge blind war und er gegen eine Wand hätte ankämpfen müssen.