@AngelEyes01 Die Strafjustiz in den USA gibt es in zwei komplett getrennten Bereichen: das Bundesstrafrecht und das bundestaatliche Strafrecht. Bundesstrafrecht bezieht sich nur auf bestimmte Delikte, die Bundesstaaten umfassen in ihrer Strafjustiz im allgemeinen das, was auch in Deutschland im StGB steht.
Nun hat jedes dieser Systeme mehrere Instanzen.
Im Fall von Arizona sieht das so aus:
1. Municipal Court, oder Justice Court, oder Justice of the Peace (alle 3 Bezeichnungen werden verwendet): Hier werden hauptsächlich Ordnungswidrigkeiten und ein paar Vergehen vor einem Einzelrichter verhandelt. Berufung ist teilweise möglich zum Superior Court. In etwa vergleichbar mit einem deutschen Amtsgericht.
2. Superior Court: In jedem Landkreis gibt es einen. Hier ist die 1. Instanz für alle Verbrechen und die meisten Vergehen. Es gibt Prozesse mit Jury (jury trial) oder vor dem Einzelrichter (bench trial). Gegen die Urteile des Superior Court in Strafsachen ist keine Berufung im deutschen Sinne möglich (letzte Tatsacheninstanz) aber Revision. Vergleichbar mit dem deutschen Landgericht. Die Appellate Division ist Berufungsinstanz für Urteile des Municipal Courts.
3. Court of Appeals: Revisionsinstanz für Urteile des Superior Court. Hier werden Urteile auf Rechtsfehler aller Art geprüft. Dies ist die letzte Instanz auf die man Anspruch hat. Vergleichbar mit dem Oberlandesgericht in Deutschland.
4. State Supreme Court. Dies ist die höchste Revisionsinstanz in einem Bundesstaat. Es werden Urteile des Court of Appeals geprüft, wenn sie besondere Bedeutung haben oder wenn es einen "split" gibt, wenn mehrere courts of appeals gegenseitige Urteile in vergleichbaren Fällen gesprochen haben. Gegen das Urteil des Supreme Court ist auf bundesstaatlicher Ebene kein weiteres Rechtsmittel möglich. Vergleichbar mit dem BGH in Deutschland.
So, nun aber gibt es noch die Bundesgerichtsbarkeit. Diese ist erst einmal ähnlich aufgebaut:
1. Federal District Court: Dies ist die erste Instanz für Delikte nach dem Bundesstrafgesetz. Es gibt Entscheidungen des Einzelrichters oder mit Jury. Es ist die einzige Tatsacheninstanz.
2. United States Court of Appeals: Zuständig für Fälle aus mehreren Bundesstaaten ist er die zweite Instanz, Revisionsinstanz, in allen Bundesangelegenheiten. Vergleichbar mit dem OLG in Deutschland.
3. Supreme Court of the United States: Oberster Gerichtshof in den USA. Revisionsinstanz für Urteile der Courts of Appeals bei besonderer Bedeutung und split. Vergleichbar mit dem BGH und dem BVerfG in Deutschland.
Das Besondere ist nun: wenn man den bundesstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat, also bis zum Court of Appeals oder gar dem State Supreme Court gegangen ist, kann man gegen ein bundesstaatliches Strafurteil noch auf der Bundesebene vorgehen, wenn man geltend machen kann, dass dieses gegen die Bundesverfassung verstösst (und nur dann).
Das geschieht mittels des Rechtsmittels "habeas corpus." Man legt dieses auf der 1. Instanz ein, also dem District Court. Gegen die Entscheidung kann man dann Revision beim Federal Courts of Appeals im entsprechenden Bezirk (Circuit) einlegen, und wenn einem auch diese Entscheidung nicht gefällt, noch hoffen, dass der Supreme Court of the United States den Fall behandelt.
Es gibt also, solange man eine Verletzung seiner bundesstaatlichen Verfassungsrechte geltend machen kann, in einem bundesstaatlichen Strafverfahren theoretisch 6 Instanzen durch den der Fall gehen kann:
1. State Superior Court
2. State Court of Appeals
3. State Supreme Court
4. Federal District Court
5. Federal Court of Appeals
6. Supreme Court of the United States.
Ich hoffe, das hilft ein wenig den Überblick über den Rechtsweg zu erlangen
:)