@marie.roeEigentlich sollte in diesem Fall jetzt nichts mehr "anbrennen". Trotzdem ist durch die eingelegten Rechtsmittel das Urteil bzgl. Double Jeopardy nichts rechtskräftig (das wäre hierzulande ähnlich). Das endgültige Ende wird demnach aller Voraussicht nach erst im nächsten Jahr vom Obersten Gerichtshof des Staates Arizona (AZSC, Arizona Supreme Court) verkündet, wo zwei Dinge zur Entscheidung anstehen.
Zum Ersten muss dieses oberste Gericht des Staates Arizona über die eingelegten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft (Montgomery) gegen die Double Jeopardy Entscheidung der Vorinstanz entscheiden. Bestätigen die Richter die Entscheidung der Vorinstanz, hat die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit mehr, erneut Anklage zu erheben. Das Verfahren ist damit beendet. Es ist aber (zumindest theoretisch) auch möglich, dass der Gerichtshof die Double Jeopardy Entscheidung verwirft (Andy Sipowicz hat in seinem Artikel sehr gut dargelegt, dass es sich bei der Entscheidung des Gerichtes hier aber gewissermaßen um einen Präzedenzfall handelt, in den viele Dinge mit hineinspielen, Debbies Anwältin Lori Voepel hatte vor Gericht ähnlich argumentiert; das Gericht hat es sich mit seiner Entscheidung dann auch nicht leicht gemacht und benötigte einige Zeit, um zu einer Entscheidung zu gelangen). Solche "wohl überlegten und durchdachten" Präzedenzfälle werden in den allermeisten Fällen von den obersten Gerichten der einzelnen Bundesstaaten bestätigt. Gleichwohl würde eine Zurückweisung durch den AZSC an dieser Stelle natürlich zur Fortführung des Wiederaufnahmeprozesses im Gerichtssaal von Richterin Mroz führen.
Zum zweiten muss dasselbe Gericht über die Rechtsmittel des Herrn Saldate entscheiden. Dessen Berufung auf Zeugnisverweigerung gemäß Zusatz zur US-Verfassung war bekanntlich im Wiederaufnahmeverfahren von Richterin Mroz bestätigt worden, die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt, welche von der Revisionsinstanz bestätigt wurden. Hiergegen wiederum haben Debbies Anwälte dann Einwände vor dem AZSC erhoben. Bestätigt der AZSC Saldates Zeugnisverweigerungsrecht, so fällt der einzige Belastungszeuge der Staatsanwaltschaft weg. Es dürfte Herrn Montgomery dann kaum noch etwas anderes übrigbleiben, als die Segel zu streichen, sprich das Verfahren endgültig einzustellen. Anders sieht es auch hier aus, wenn eine Entscheidung erginge, dass Saldate kein Zeugnisverweigerungsrecht zustünde. Die Staatsanwaltschaft könnte dann auf der Fortführung des Prozesses bei Richterin Mroz bestehen. Ob Saldate daraufhin jedoch auch tatsächlich aussagt, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Wahrscheinlicher ist, dass er trotzdem nichts sagen wird.
Bei beiden anstehenden Entscheidungen hat Debbie (mit den Termini der Logik gesprochen) den Vorteil der "ODER"-Verknüpfung. Das heißt, es reicht bereits, wenn nur eine der beiden Entscheidungen zu ihren Gunsten ausfällt, damit eine endgültige Verfahrenseinstellung nahezu unausweichlich ist. Für die Staatsanwaltschaft hingegen liegt eine ungünstigere "UND"-Verknüpfung vor. Es müsste in beiden Fällen Entscheidungen zu ihren Gunsten geben, damit eine Fortführung des Wiederaufnahmeprozesses überhaupt noch in Frage kommt.
Rein rechtlich gesehen ist Debbie erst dann eine freie Person, wenn ein entsprechendes Urteil endgültig rechtskräftig wird, wenn also keine weiteren Einwände oder Rechtsmittel mehr möglich sind. Dieser Zustand ist (leider) zur Zeit noch nicht erreicht, daher muss sich Debbie weiterhin an die Auflage halten, das Land bzw. den Staat nicht zu verlassen.
LG, Jörg