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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

91 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mordfall Aschaffenburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

30.06.2024 um 20:34
Zitat von SühneSühne schrieb:Für die Täterschaft sprach:
-Der Angeklagte kannte das Opfer, war Nachbar
-Der Angeklagte hatte dem Opfer Avancen gemacht
-Die aktuelle Wohnung des Angeklagten wurde wegen einer Adress-Verwechslung bei der Suche nach Schuhen mit Anhaftungen vom Tatort gar nicht durchsucht (sondern eine andere Wohnung)
Naja, dass die Polizei eine falsche Wohnung durchsucht hat, ist ja doch noch lange kein Indiz für die Täterschaft....es heißt nur, dass ein Indiz, das gegen die Täterschaft sprach, eliminiert worden ist.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

30.06.2024 um 21:47
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Naja, dass die Polizei eine falsche Wohnung durchsucht hat, ist ja doch noch lange kein Indiz für die Täterschaft....es heißt nur, dass ein Indiz, das gegen die Täterschaft sprach, eliminiert worden ist.
Was sagst du zu dem Indiz, dass der später Freigesprochene einem Mädchen nach einer Zurückweisung in die Brust gebissen hat? An gleicher Stelle, wo wenige Tage später ein großer Unbekannter dem Opfer in die Brust biss?


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

30.06.2024 um 23:57
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Was sagst du zu dem Indiz, dass der später Freigesprochene einem Mädchen nach einer Zurückweisung in die Brust gebissen hat? An gleicher Stelle, wo wenige Tage später ein großer Unbekannter dem Opfer in die Brust biss?
das habe ich nie gelsen, obgleich ich mich damals intensiv mit dem Fall befasst hatte. Er soll ihr an den Hals gefasst haben, als sie ihn zurück gewiesen hat, aber gleich wieder die Hand weggenommen haben. Ja, hier KANN eine Aggressionsverhalten vorgelegen haben, das er damals noch zügeln konnte.

Für den angeblichen Biss hätte ich daher gern eine Quelle.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

01.07.2024 um 00:14
PS: Noch ergänzend, es gab nicht nur den Polizisten als Alibi-Zeugen. Nach dem er vom Polizisten wohl gesehen wurde, ist er wohl in das Jugendzentrum gegangen und wurde dort ebenfalls von anderen gesehen, ich denke, das war vor 40 Jahren protokolliert worden, denn niemand kann sich nach einer solch langen Zeit daran erinnern. Der Bruder des Opfers selber hat hier eine Theorie aufstellen müssen, dass er das Opfer mit einem Kantholz erst später, nach dem Aufenthalt im Jugendzentrum erschlagen haben soll. Das dürfte vor der Jugendzentrumsichtung wohl auch für den Bruder nicht möglich gewesen sein, denn der Täter musste dazu erst unterhalb der Schlossmauer gelangen. Die Theorie ist zwar nicht unmöglich, aber eher lebensfremd.

Was übrigens auch dafür spricht, dass die Zeugenaussage des Polizisten den Stein ins Rollen gebracht hatte: In der Zeit, wo das Gericht die Gutachterarbeit gemacht hatte, sind Gerichtsmitglieder die vom Angeklagten angegeben Wege gelaufen. Vorher hielt weder das Gericht noch die Ermittler/StA für nötig, diese Angaben zu prüfen. Später wurden die zeiten dann ganz offiziell durch die Ermittler ermittelt.

Daran sieht man, dass die StA sich so sicher war, dass sich der Polizist geirrt haben musste, dass er nicht die geringsten Überprüfungen dazu angestellt hat. Eine desaströse Ermittlungsarbeit.


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01.07.2024 um 10:47
Zitat von LentoLento schrieb:Der Bruder des Opfers selber hat hier eine Theorie aufstellen müssen, dass er das Opfer mit einem Kantholz erst später, nach dem Aufenthalt im Jugendzentrum erschlagen haben soll.
"hat aufstellen müssen"?

Er hat das einfach als eine Möglichkeit genannt, dass der Täter nach dem Mord erst mal aus Panik abgehauen ist und später dann wiederkehrte und mit dem Kantholz zuschlug, um sicherzugehen, dass sie wirklich tot ist.

Die Sache mit dem Brust-Biss bei der Exfreundin kam von @Sühne, vielleicht kann er was dazu sagen. Möglicherweise ein Irrtum, ich habe das auch nur so gelesen, dass er seine Exfreundin gewürgt hatte. Ist trotzdem heftig, dass so ein Übergriff an der Stelle geschah, wo später in ähnlicher Weise ein Mord verübt wurde. Beim Nachlesen erinnerte ich mich an ein weiteres Indiz, welches nicht in der Auflistung vorkam: Ein Gefängnisinsasse behauptete, der später Freigesprochene habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Das Gericht sah dies aber als nicht glaubhaft an.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

01.07.2024 um 20:00
Zitat von SühneSühne schrieb:-An der Brust des Opfers fanden sich Biss-Spuren, ein vor Gericht verwendetes zahnmedizinisches Gutachten, dass klar für die Täterschaft des Angeklagten sprach, war jedoch handwerklich so unprofessionell erstellt, dass das Gericht es verwarf
Mit Verlaub, Bissspur-Forensik ist ungefähr genau so glaubwürdig wie Chemtrails oder Außerirdische. Mumpitz. Habe auch hier im Thread Belege dazu gepostet. Mich wundert es, dass die StA überhaupt die Chuzpe hatte, die Anklage auf so einem Unfug aufzubauen.


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02.07.2024 um 11:24
Zitat von swinedogswinedog schrieb:"hat aufstellen müssen"?

Er hat das einfach als eine Möglichkeit genannt, dass der Täter nach dem Mord erst mal aus Panik abgehauen ist und später dann wiederkehrte und mit dem Kantholz zuschlug, um sicherzugehen, dass sie wirklich tot ist.
Wenn man die Möglichkeit noch annimmt, dass der Freigesprochene der Täter ist, MUSS man das annehmen, das ist so gut wie zwingend.

Es geht hier aber weniger um „Möglichkeiten“ sondern um Wahrscheinlichkeiten, denn Möglichkeiten findet man immer. Von diesen „Möglichkeiten“ leben häufig solche Gruppen, welche z.B. Darsow für unschuldig halten. Es gibt auch Fälle, wo solche Möglichkeiten von Gerichten nicht ausreichend betrachtet wurden (in beide Richtungen), aber hier ist das nicht anzunehmen. Wir können hier noch endlos darüber streiten, aber es ist bei dieser Betrachtung dann zu berücksichtigen, dass der Täter bei einer solchen Möglichkeit ein erhebliches Entdeckungsrisiko auf sich nimmt. Ob der Täter so in Panik war, wie Du es annimmst, kann man bezweifeln. Der Täter hat auf jeden Fall zielgerichtet gehandelt. Er hat nicht nur das Opfer umgebracht, es hat es auch zur Schlossmauer geschleift und dort hinübergeworfen.
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Ist trotzdem heftig, dass so ein Übergriff an der Stelle geschah, wo später in ähnlicher Weise ein Mord verübt wurde.
Nicht umsonst war der Freigesprochene damals in en Kreis der Verdächtigen gekommen, das ist klar. Der Ort selber dürfte aber kaum eine Rolle spielen, denn er war für Pärchen ein gern genutzter Treffpunkt.
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Ein Gefängnisinsasse behauptete, der später Freigesprochene habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Das Gericht sah dies aber als nicht glaubhaft an.
Ja, auch das ist ein Indiz. Aber das ist eben das Problem, leider bleibt der Mensch nicht immer bei der Wahrheit, wenn es um seinen eigenen Vorteil geht. Das hat die Geschichte der Menschheit bewiesen. Ob es als Indiz taugt, versucht das Gericht/StA/Verteidigung anhand von Befragungen zu ermitteln. Und da trennt sich dann häufig Spreu von Weizen, wenn das Gericht da unvoreingenommen rangeht.


Aber es geht eben nicht darum Indizien einfach nur aufzuzählen man muss sie im Zusammenhang sehen. Und die Entscheidung des Gerichts lautet dazu: Der Angeklagte war wahrscheinlich nicht der Täter. Diese Entscheidung ist zumindest für mich gut nachvollziehbar, sie wird auch sicher fundiert sein, denn schließlich hat das Gericht die Zeugen vernommen, was wir nicht können.


Und da sind wir wieder ein paar Beiträge zurück, wenn das Gericht anhand der umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Schluss kommt, dass der Freigesprochene wahrscheinlich nicht der Täter war, dann gibt es wahrscheinlich einen anderen. Damit spielt es wahrscheinlich keine Rolle, dass der damalige Angeklagte freigesprochen wurde. Es ist auch nicht so, dass es keine anderen Kandidaten gab, mindestens einen anderen kennt man vom einigen Podcasts. Auch gab es 9 unterschiedliche DNAs an dem Kantholz. Nur von 8 davon konnten Personen der Ermittlung zugeordnet werden. Es besteht also eine nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit, dass die neunte dem Täter gehört.

Aber man darf nicht vergessen, nach mehr 40 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit dazu gering und bewirkt große Gefahren, dass der Falsche angeklagt wird. Was wäre in diesem Fall gewesen, wenn der Alibi-zeuge verstorben wäre, hätte das Gericht das Gutachten so akribisch untersucht? Wahrscheinlich nicht. Und dieser Fall führt vor Augen, dass ein Verfahren nach solch vielen Jahren nicht unbedingt mehr sinnvoll ist. Die Gefahr von Fehlurteilen ist immer da und wächst aus diesen Gründen.
Zitat von TombowTombow schrieb:Mit Verlaub, Bissspur-Forensik ist ungefähr genau so glaubwürdig wie Chemtrails oder Außerirdische. Mumpitz. Habe auch hier im Thread Belege dazu gepostet. Mich wundert es, dass die StA überhaupt die Chuzpe hatte, die Anklage auf so einem Unfug aufzubauen.
Ja, ich gebe Dir da vollkommen Recht. Schon bevor es klar war, dass das Gutachten in einer grob fahrlässigen Weise zustande gekommen war, hatte sich ein anderer Gutachter zu dem Fall allgemein geäußert. Drei Punkte habe ich noch in Erinnerung. Der eine ist der, dass so eine Bissspur schon schwierig ist zu analysieren, weil sich Opfer/Täter während des Bisses sich nicht selten bewegen und es dadurch zu Verzerrungen kommt. Und dann sprach er auch nur um neue Methoden, wo es computergestützte 3D-Modelle gibt, welche durch 3D-Scannern ermittelt wurden, welche die räumlichen Verzerrungen kompensieren. Diese Methoden standen der Gutachterin nicht zur Verfügung, es gab keinen 3D-Scan der Brust. Und als letzten Punkt, wie der Faktor Zeit eine Rolle spielt, wie sich das Gebiss verändert und das habe ich noch ganz genau in Erinnerung, denn er sprach davon, dass das möglich sein, aber bezog sich nur auf Jahre, nicht auf fast ein halbes Jahrhundert. Eigentlich steckte in diesem Interview viel versteckte Kritik an dem Gutachten hinter, ob die vom Gutachter gewollt war, mag dahingestellt sein. Er sagte auch, dass das selten gerichtlich genutzt wird, weil DNA-Spuren deutlich zuverlässiger seine.

Aber insgesamt bestätigt schon damals Deine kritische Sichtweise. Ob die heutigen Verfahren besser sind (3D-Scan) weiß ich nicht, bei einer weiblichen Brust dürfte ein solcher 3D-Scan kaum hilfreich sein, dazu müsste man die exakte Lage des Opfers wissen. Die Bewegung ist auch mit heutigen Verfahren kaum zu kompensieren.


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02.07.2024 um 12:28
Kurze Anmerkung zu meinem obigen Post (bzgl. Übereinstimmungen zwischen dem Tatablauf und dem Ablauf eines dem Tatverdächtigen zugeordneten Vorfalls wenige Wochen vor der Tat):
Ich habe jetzt noch einmal verschiedene Quellen durchgeschaut.
Dabei ergaben sich folgende Konkretisierungen:

Sechs Wochen vor der Tat war ein anderes Mädchen mit dem Tatverdächtigen in dem gleichen Schlosspark, in dem die spätere Tat stattfand: "Genau am selben Ort, an dem Christiane den Tod fand, sei ihr [der Tatverdächtige; Anmerk.d.Verf.] […] plötzlich grundlos an den Hals gegangen. Er habe ihr eine Hand fest in den Nacken gepresst und ihr mit der anderen die Kehle zugedrückt. Sein Glied sei steif gewesen. Sie habe sich mit Karategriffen erfolgreich gewehrt. Da habe er sich plötzlich auf den Boden geworfen und gesagt: "Mein Gott, was hab ich jetzt gemacht?!" Die Würgemale seien noch zwei Tage später sichtbar gewesen." (Zeit.de).
Der Verdächtige "habe schon einmal ein Mädchen gewürgt – im Schlossgarten, genau dort, wo Christiane starb. Tatsächlich hat […] diese ihn direkt nach dem Mord an Christiane wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt. Zuvor habe sie sich geschämt, zur Polizei zu gehen, sagt sie später aus (https://podcasts.musixmatch.com/).
"Was ihn außerdem verdächtig macht: Schon vor dem Mord hatte sich [der Tatverdächtige; Anmerk.d.Verf.] einmal mit einem anderen Mädchen im Schlosspark einschließen lassen. Auch da sei es zu sexuellen Handlungen gekommen. Als das Mädchen nicht mehr mitmachen wollte, sei er in Wut geraten und habe sie gewürgt. Heute gibt er diesen Vorfall zu…" (Augsburger-allgemeine.de).

Vergleiche hierzu Details zum Ablauf des Mordes an Christiane:
"… das Ganze begann wohl in einem Busch […], da fand man […] Spuren in der Erde, da musste sie versucht haben, sich festzukrallen, dann hat er sie wohl als erstes gewürgt…".
"… er dachte […], dass sie schon tot sei, sie muss aber wohl noch mal aufgewacht sein, und dann hat er sie noch mal gewürgt und dann eben so zehn, 12 Meter aus diesem Busch geschleift…" (https://podcasts.musixmatch.com/).
Belege für Bissspuren in der Brust bei dem vorangegangenen Vorfall konnte ich tatsächlich nicht mehr auffinden, dennoch erscheinen mir die Parallelen zwischen den beiden Tatabläufen frappierend.

Zu der Aussage des Polizisten (welche dann –meiner Meinung nach erstaunlicherweise– zum Freispruch des Tatverdächtigen führte) gibt es auch noch ein interessantes Zitat: „ Ein Polizist will ihn [den Tatverdächtigen; Anmerk.d.Verf.] nämlich noch kurz vor Ende des Abendkurses der Ermordeten an einem anderen Ort der Stadt gesehen haben. Ob dies tatsächlich so war, wie schnell er hätte am Tatort sein können und warum der Vermerk erst drei Wochen nach der Tat hinzugefügt wurde – all das wurde nie geprüft. Die Spur erkaltete" (rnd.de).
Anmerkung: Da ich seit über 20 Jahren mit den Begebenheiten in Aschaffenburg äußerst vertraut bin, kann ich diesbezüglich ergänzen, dass man von jedem beliebigen Punkt im Innenstadtbereich Aschaffenburgs den Ausgangspunkt der Tat in der Kolpingstraße (VHS – Kurs) innerhalb von ca. 15 Minuten fußläufig erreichen kann. Daraus folgt, dass der Tatverdächtige, selbst wenn er "kurz vor Ende des Abendkurses der Ermordeten" noch am anderen Ende der Stadt gewesen sein sollte, problemlos das spätere Opfer in der Kolpingstraße angetroffen haben kann. Vielleicht wurde hier auch vom Gericht nicht bedacht, dass der Zeitpunkt des Endes des Abendkurses ja nicht bedeutet, dass das Opfer blitzartig den Heimweg angetreten haben muss. Möglicherweise hat sie noch ihre Unterlagen sortiert, mit anderen Kursteilnehmern geredet, beim Rauskommen aus dem Gebäude eine Bekannte auf der Straße getroffen, etc.
Oder: Der Tatverdächtige und das Opfer wohnten ja im gleichen Haus bzw. waren Nachbarn - daher kann es auch gut möglich sein, dass sich beide erst am Ende ihres jeweiligen Heimwegs trafen, und Christiane dann überredet wurde, noch einen „Spaziergang“ zum Schlosspark zu machen…


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

02.07.2024 um 12:54
Insgesamt gesehen erscheint mir also der Freispruch sehr merkwürdig. So, als sei das Gericht angesichts des stümperhaften Zahngutachtens und der daraus abgeleiteten Beinahe-Verurteilung nun ins andere Extrem verfallen, und habe alle anderen belastenden Indizien ebenfalls (aus Scham darüber?!) ignoriert - und die einzigen entlastenden Indizien (Zeugenaussagen bezüglich des Aufenthaltsortes des Tatverdächtigen) als außerordentlich glaubwürdig und prozessentscheidend bewertet.
Hierbei muss man bedenken, dass es wohl auch diverse andere Zeugenaussagen gab, die teilweise Christiane noch nach der Tat lebend herumlaufen haben sehen wollen (podcasts.musixmatch.com) und die daher logischerweise falsch waren. Konsens ist ja wohl mittlerweile ebenfalls, dass Zeugenaussagen generell und Zeitangaben im speziellen mit äußerer Vorsicht zu genießen sind.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

02.07.2024 um 13:22
Also wäre meine Meinung dazu:
„If it looks like a duck, swims like a duck, and quacks like a duck, then it probably is a duck."
Aber: "Aber es tut einfach brutal weh, zu wissen, dass wir einen Schuss hatten. Und der hat nicht getroffen" (Bruder des Opfers auf Zeit.de), gemeint ist die saubere Beweisführung bzw. eine Verurteilung im Rahmen des Prozesses.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

02.07.2024 um 13:51
Zitat von LentoLento schrieb am 27.06.2024:Im vorliegenden Fall wurden die Sichtdaten auch minutengenau protokolliert. Natürlich hatte der Polizist andere Grundlagen für diese Zeitangabe zur Verfügung. Genau diese zeitgenauen Angaben vielen dem Anwalt auf. Und diese genauen Zeiten bewirkten dann die Frage nach der Ermittlung dieser genauen Zeiten.
Mag sein, dass es minutengenau protokolliert worden ist. Wie wir jetzt aber wissen erfolgte die Protokollierung nicht 3 Stunden und auch nicht 3 Tage (selbst in diesem Zeitraum halte ich Gedächtnisirrtümer schon für nicht auszuschließen) nach der Sichtung, sondern geschlagene 3 Wochen später. Sorry, bei so einem Zeitraum ist ein Gedächtnis fehleranfällig. Da nutzt ist es auch nicht, dass es ein amtliches Polizeiprotokoll ist.


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02.07.2024 um 17:16
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Mag sein, dass es minutengenau protokolliert worden ist. Wie wir jetzt aber wissen erfolgte die Protokollierung nicht 3 Stunden und auch nicht 3 Tage (selbst in diesem Zeitraum halte ich Gedächtnisirrtümer schon für nicht auszuschließen) nach der Sichtung, sondern geschlagene 3 Wochen später. Sorry, bei so einem Zeitraum ist ein Gedächtnis fehleranfällig. Da nutzt ist es auch nicht, dass es ein amtliches Polizeiprotokoll ist.
Der Gerichtssprecher hatte damals gesagt, dass der Zeuge das aus den Einsatzunterlagen 3 Wochen später rekonstruiert hat. Die Einsatzunterlagen sind eben minutengenau und stammen direkt vom Einsatz. Der Vorsitzende hat in der Urteilsverkündung nun mal gesagt, er könne sich nicht mehr als 10 Minuten geirrt haben. Dass er das dann 3 Wochen später niedergeschrieben hat, spielt keine Rolle, er hat es eben über die Einsatzdaten rekonstruiert. Und das konnte das Gericht auch nachvollziehen. Er hätte es meinetwegen auch 3 Jahre später niederschreiben können, die Zeiten wären ähnlich genau gewesen. Aber nein, Du willst natürlich alles besser wissen als das Gericht.
Zitat von SühneSühne schrieb:Insgesamt gesehen erscheint mir also der Freispruch sehr merkwürdig. So, als sei das Gericht angesichts des stümperhaften Zahngutachtens und der daraus abgeleiteten Beinahe-Verurteilung nun ins andere Extrem verfallen, und habe alle anderen belastenden Indizien ebenfalls (aus Scham darüber?!) ignoriert - und die einzigen entlastenden Indizien (Zeugenaussagen bezüglich des Aufenthaltsortes des Tatverdächtigen) als außerordentlich glaubwürdig und prozessentscheidend bewertet.
So mein es der Bruder gesehen zu haben, vorher lief es auf eine Verurteilung heraus.

Aber er hat die Bedeutung des Alibi-Zeugen eben nicht erkannt. Er glaubt weiter an die ursprüngliche Version der StA, dass das Alibi geplatzt sei. Aber diese Annahme beruhte auf einen unzulässigen Schluss, dass sich – falls sich ein Zeuge bei der Zeitangabe des Ereignisses A geirrt hat, er automatisch auch bei der Zeitangabe des Ereignisses B geirrt haben muss. Und dieser Schluss hat sich recht eindeutig in der Verhandlung als falsch herausgestellt. Aus meiner Sicht war das der Wendepunkt im Verfahren und führte dazu, dass sich ENDLICH das Gericht das Gutachten genauer angesehen hatte.

Und an das geplatzte Alibi mögen viele auch weiter glauben, das ist im Endeffekt auch egal. Ja, es ist klar, man hätte gern jemanden verurteilt gesehen, aus Sicht des Gerichts wäre es aber wahrscheinlich der Falsche gewesen. Letztendlich ist das Gericht zur gleichen Ansicht gekommen, wie damals die Ermittler, die wirklich deutlich zeitnaher am Geschehen dran waren und deutlich genauerer Zeugenaussagen noch zur Verfügung hatten. Es nach 40 Jahren besser wissen zu wollen ist ohne solche Mittel wie DNA-Spuren fast schon purer Leichtsinn.
Zitat von SühneSühne schrieb:Aber: "Aber es tut einfach brutal weh, zu wissen, dass wir einen Schuss hatten. Und der hat nicht getroffen" (Bruder des Opfers auf Zeit.de), gemeint ist die saubere Beweisführung bzw. eine Verurteilung im Rahmen des Prozesses.
Nachvollziehen kann man das schon, wobei das mit dem einen Schuss nicht ganz richtig ist, denn laut Gericht war der Freigesprochene wahrscheinlich nicht der Täter. Ein Schuss gilt aber auch bei Verurteilungen, Wiederaufnahme zu Gunsten sind extrem selten, auf "einen Schuss" läuft es meist immer hinaus, das sit wegen der sogenannten Rechtssicherheit einfach so. Aber im vorliegenden Fall uss es eben nicht zutreffen, dass amn aber nach so einer langen Zeit den richtigen Täter findet, ist eben unwahrscheinlich.

Es wäre daher eben besser, wenn die Ermittler und Gutachterin saubere Arbeit geleistet hätten, dann wäre es nie zur Verhandlung gekommen, dann hätten sie das alles nicht nochmals durchleben müssen.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

02.07.2024 um 19:26
Ich verstehe alles, was du sagst, und kann all das auch teilweise nachvollziehen (es ist sehr lange her, daher generell schwierig; der Polizist hat die Zeiten aus seinen direkt angefertigte Notizen rekonstruiert, dass er sich vorher bei Zeitangaben vertan hat, ist kein Beweis, dass er sich bei Zeitangaben IMMER vertut; das Gutachten war nicht verwertbar, etc.).

Und dennoch: Wie wahrscheinlich ist es, dass in einem kleinen Städtchen ein junges Mädchen ermordet wird, und zwar in einem bestimmten Bereich eines kleinen Parks; dass es dort in einem Zeitfenster von mehreren Jahren davor und danach ansonsten keinerlei bekannte Vorfälle gab - mit Ausnahme eines Vorfalls etwa sechs Wochen vorher, der an exakt der gleichen Location offensichtlich fast 100-prozentig exakt so ablief wie der Mord (versuchte sexuelle Handlungen, Würgen); dass diese Tat von einem bestimmten jungen Mann verübt wurde, welcher ausgerechnet im selben Haus des Mord-Opfers wohnt, diesem auch nach eigenen Angaben Avancen gemacht hat, es nach eigenen Angaben zu dem VHS – Kurs begleitet hat (allerdings später behauptet hat, das wäre nur Angeberei gewesen), und der an diesem Abend nachweislich in der Innenstadt unterwegs war sowie eine Vorgeschichte von Delikten hat - und dass dieser betreffende junge Mann NICHT der Täter ist???!!!
0,001%? 0,0001%?

Und wie wahrscheinlich ist es, dass eine Zeugenaussage, die eine Zeitangabe enthält, die u.U. gegen die Täterschaft spricht, stichhaltig ist? Insbesondere, wenn sich der Zeuge erwiesenermaßen bei anderen Gelegenheiten beim Protokollieren von Zeiten bereits vertan hat?


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

02.07.2024 um 20:10
@Sühne

Nein, das reicht nicht. Denn der Vorfall von damals ist nie reichtlich untersucht worden. Das vermeintliche damalige Opfer ist im Verfahren gefragt worden, es hatte laut der Info, die man bekommen hat, nicht mehr ausreichend daran erinnern. Hier kann man dann natürlich schon zwei unterschiedliche Ansichten vertreten, einmal war die Sache nicht wirklich bedeutend oder die Frau hat das Erlebnis verdrängt. Sprich ob das wirklich so stattgefunden hat, wie es behauptet wurde, weiß man nicht. Und damit gilt auch hier naturgemäß die Unschuldsvermutung. Wie gesagt, dass Gericht hat sich um Klärung bemüht.
Zitat von SühneSühne schrieb:Und wie wahrscheinlich ist es, dass eine Zeugenaussage, die eine Zeitangabe enthält, die u.U. gegen die Täterschaft spricht, stichhaltig ist? Insbesondere, wenn sich der Zeuge erwiesenermaßen bei anderen Gelegenheiten beim Protokollieren von Zeiten bereits vertan hat?
Dieser Schluss ist nicht richtig. Das eine hat mir dem anderen nichts zu tun. Jeder irrt sich in der Zeit mal und damit dürften man keiner Zeitangabe eines Zeugen mehr glauben. Hier hat das Gericht genau den Zeugen befragt und dabei ist eben rausgekommen, dass die damalige bezeugt Zeit über ein anderes Verfahren ermittelt wurde. Und damit ist eine solche Wahrscheinlichkeitsbetrachtung sinnlos.


Man hätte eben nach soviel Jahren das Verfahren erst gar nicht führen dürfen, damit wäreen allen besser gedient.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

03.07.2024 um 10:50
Zitat von LentoLento schrieb:Der Gerichtssprecher hatte damals gesagt, dass der Zeuge das aus den Einsatzunterlagen 3 Wochen später rekonstruiert hat.
Eine andere Quelle besagt:
Zitat von SühneSühne schrieb:in Polizist will ihn [den Tatverdächtigen; Anmerk.d.Verf.] nämlich noch kurz vor Ende des Abendkurses der Ermordeten an einem anderen Ort der Stadt gesehen haben. Ob dies tatsächlich so war, wie schnell er hätte am Tatort sein können und warum der Vermerk erst drei Wochen nach der Tat hinzugefügt wurde – all das wurde nie geprüft. Die Spur erkaltete" (rnd.de)
Die diesbezüglichen Anmerkungen des Users Sühne zu den örtlichen Gegebenheiten Aschaffenburgs kann ich unterschreiben.

Nochmal: Ich halte den Freispruch für absolut richtig, von dem, was ich gelesen habe, gibt es genug Fragezeichen an der Täterschaft. Es gibt für seine Schuld - selbst wenn das "Alibi" des Polizisten aufgrund eines Irrtums falsch wäre - lediglich ein paar Indizien aber keine handfesten Beweise. Ein lupenreiner Freispruch "erster Klasse" wegen erwiesener Unschuld ist es dennoch für mich nicht. (NB: die Terminologie Freispruch "erster" und "zweiter" Klasse hat juristisch sowieso keine Auswirkungen).

Unglücklich bei dieser Sachlage um nicht zu sagen unbefriedigend und nahezu bitter für die Familie des Opfers ist die Konsequenz, dass es künftig wahrscheinlich - wenn überhaupt - nur noch mit angezogener Handbremse in dem Cold Case ermittelt werden dürfte, ob andere Täter in Frage kommen.


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03.07.2024 um 12:08
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Eine andere Quelle besagt:

Zitat von SühneSühne schrieb:

in Polizist will ihn [den Tatverdächtigen; Anmerk.d.Verf.] nämlich noch kurz vor Ende des Abendkurses der Ermordeten an einem anderen Ort der Stadt gesehen haben. Ob dies tatsächlich so war, wie schnell er hätte am Tatort sein können und warum der Vermerk erst drei Wochen nach der Tat hinzugefügt wurde – all das wurde nie geprüft. Die Spur erkaltete" (rnd.de)
Die diesbezüglichen Anmerkungen des Users Sühne zu den örtlichen Gegebenheiten Aschaffenburgs kann ich unterschreiben.
Nun, ob das vor 40 Jahren überprüft wurde, wird man nicht mehr ermitteln können, insofern ist das eher ein Gerücht. Wahrscheinlich haben sie diese Zeiten abgeschätzt und damit war der Freigesprochen aus dem Fokus.

ABER es hätte 2019 durch die StA/Ermittler im Vorfeld des Verfahrens erneut erfolgen müssen, dem Stand nicht das Geringste im Wege. Schwerste Fehler sind eben dem ColdCase-Ermittlern unterlaufen. Daher war nach der Entdeckung des fehlerhaften Gutachten die Stimmung zwischen StA und Gericht natürlich am Tiefpunkt.

Erst nach der Zeugenaussage, wo eben der Beamte seine Zeitermittlung genauer erläuterte, wurde das genauer untersucht. Das Gericht ist nach dieser Zeugenbefragung SELBER die Strecken abgelaufen und hat nicht nur Gutachtertätigkeit geleistet sondern hat notwendige Ermittlertätigkeiten nachholen müssen. Am nächsten Verhandlungstag wurde nicht nur beschlossen ein neues Gutachten zu erstellen, es wurde die Ermittler angewiseen, dieses schwere Versäumnis - das Nachlaufen der möglichen Wege - nachzuholen.

Dass so mangelhaft vom Coldcase-Team mit möglicherweise entlastenden Indizien umgegangen ist, ist eben fast schon ein Skandal.

Dieses Verfahren hätte eben nie stattfinden dürfen.


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03.07.2024 um 20:16
Zitat von SühneSühne schrieb:Anmerkung: Da ich seit über 20 Jahren mit den Begebenheiten in Aschaffenburg äußerst vertraut bin, kann ich diesbezüglich ergänzen, dass man von jedem beliebigen Punkt im Innenstadtbereich Aschaffenburgs den Ausgangspunkt der Tat in der Kolpingstraße (VHS – Kurs) innerhalb von ca. 15 Minuten fußläufig erreichen kann. Daraus folgt, dass der Tatverdächtige, selbst wenn er "kurz vor Ende des Abendkurses der Ermordeten" noch am anderen Ende der Stadt gewesen sein sollte, problemlos das spätere Opfer in der Kolpingstraße angetroffen haben kann. Vielleicht wurde hier auch vom Gericht nicht bedacht, dass der Zeitpunkt des Endes des Abendkurses ja nicht bedeutet, dass das Opfer blitzartig den Heimweg angetreten haben muss. Möglicherweise hat sie noch ihre Unterlagen sortiert, mit anderen Kursteilnehmern geredet, beim Rauskommen aus dem Gebäude eine Bekannte auf der Straße getroffen, etc.
Hier muss ich doch noch etwas anmerken, ich hatte übersehen, dass hier vermutet wurde, dass der Polizist behauptet haben soll, den Freigesprochenen vor dem Ende des Steno-Kurses gesehen zu haben. Ich habe in meinen Unterlagen zu diesem Fall nochmal nachgeschaut. Der Abendkurs war um 19:30 zu Ende, sie wurde schon um 19:45 wieder zu Hause erwartet (viel Spielraum gab es für das Opfer nicht). Der Polizist hat angegeben, ihn in der Zeit gegen 19.37 bis gegen 19.45 Uhr am Einsatzort gesehen zu haben. Ab acht Uhr soll er im evangelischen Jugendzentrum gesehen worden sein. Um 20:47 haben die Eltern schon die Polizei angerufen. Wenn man sich diese Zeiten ansieht, dürfte hier wohl kaum annehmen, das Gericht einen Denkfehler gemacht hat.

Warum das beim MDR so steht kommt wahrscheinlich daher, dass sie dort die von dem StA angenommene Theorie als wahr angesehen haben, dass der Zeuge sich um 1/2 Stunde geirrt haben soll. Über diese Theorie haben wir nun schon ausreichend gesprochen, diese Theorie konnte nicht bestätigt werden. Damit war sein Alibi auch nicht geplatzt.


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