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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

91 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mordfall Aschaffenburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

04.03.2024 um 11:50
Gibt es etwas Neues im Fall Christiane J.?


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

24.06.2024 um 21:19
Zitat von pouwinger1980pouwinger1980 schrieb am 04.03.2024:Gibt es etwas Neues im Fall Christiane J.?
Meiner Meinung nach kann es in dem Fall nichts Neues mehr geben. Ein Tatverdächtiger wurde rechtskräftig freigesprochen, er muss also als unschuldig gelten. Selbst wenn es neue Indizien gegen ihn gäbe (das wäre ja denkbar, z. B. wenn die verschlampte Box mit Asservaten wieder auftaucht oder es neue Analysemethoden geben würde, z. B. bei der DNA), er könnte nicht erneut für die selbe Sache angeklagt werden. Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche Indizien, die für ihn als Täter sprechen, aber er hatte Glück, dass so viele Fehler bei der Ermittlungsarbeit gemacht wurden. Dem Gericht wurde es spätestens mit dem fehlerhaften Gebissgutachten zu bunt, was auch irgendwo verständlich ist.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

24.06.2024 um 23:59
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Selbst wenn es neue Indizien gegen ihn gäbe (das wäre ja denkbar, z. B. wenn die verschlampte Box mit Asservaten wieder auftaucht oder es neue Analysemethoden geben würde, z. B. bei der DNA), er könnte nicht erneut für die selbe Sache angeklagt werden.
Im geschilderten Fall nicht, aber grundsätzlich ist auch eine erneute Anklage eines rechtskräftig verurteilten in engen Grenzen möglich, siehe bspw. Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (§ 362 StPO) bei Wikipedia:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist gem. § 362 Nr. 1–4 StPO zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.



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25.06.2024 um 00:10
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Im geschilderten Fall nicht,
Du schreibst es selbst, ich habe gar keine allgemeine Aussage dazu gemacht, sondern mich speziell auf den Fall Christiane J. bezogen. Verstehe den Sinn deines Beitrags deswegen nicht. (OT)


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25.06.2024 um 00:30
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Du schreibst es selbst, ich habe gar keine allgemeine Aussage dazu gemacht, sondern mich speziell auf den Fall Christiane J. bezogen. Verstehe den Sinn deines Beitrags deswegen nicht. (OT)
Mit im geschilderten Fall meinte ich neue Indizien im Fall Christiane J... Ungenau formuliert von mir.
Bei den vier aus Wiki zitierten (Fall)Konstellationen wäre eine erneute Anklage im Fall Christiane J. möglich.


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25.06.2024 um 08:36
@Tombow
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Meiner Meinung nach kann es in dem Fall nichts Neues mehr geben. Ein Tatverdächtiger wurde rechtskräftig freigesprochen, er muss also als unschuldig gelten. .................. Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche Indizien, die für ihn als Täter sprechen, aber er hatte Glück, dass so viele Fehler bei der Ermittlungsarbeit gemacht wurden. Dem Gericht wurde es spätestens mit dem fehlerhaften Gebissgutachten zu bunt, was auch irgendwo verständlich ist.
Grundsätzlich kann der Fall noch gelöst werden. Das Gericht hatte damals in der Urteilsverkündung gesagt, dass der Angeklagte wahrscheinlich nicht der Täter sei. Dies war auch nachvollziehbar, da das Zeitfenster viel zu klein war und man einen relativ weltfremden Konstrukt behaupten musste, ihn noch als Täter anzunehmen.

Es ist also - laut Gericht - wahrscheinlich, dass der wirkliche Täter noch nicht gefunden wurde, also ist eine Lösung und sogar eine Verurteilung durchaus möglich.

Man müsste noch einen DNA-Spur o.ä. extrahieren, aber dann besteht die Frage, ob sie nicht durch Kontamination zustande gekommen ist, weil die Asservate nicht entsprechend aufbewahrt wurden. Die Bissspur liefert keine ausreichende Information, laut letztem Gutachten handelt es sich bei den wirklich erkennbaren Bissspuren nur um wenige Zähne, die nicht ungewöhnlich sind. Die ursprüngliche Gutachterin hatte wohl nicht ergebnisoffen die Bissspur untersucht, sie war voreingenommen, sie hatte offenbar Spuren anhand des Gebisses des Angeklagten in den Bildern gesucht. Dem Gericht war aufgefallen, dass in unterschiedlichen Fotos diese an anderen Stellen markiert waren. Dass sie dann sogar noch Theorien über nicht angelegte Zähne aufstellt, die nachweislich nicht stimmte, schlug dem Fass den Boden aus.

Es kann immer sein, dass verlorene Asservate noch auftauchen, aber wie gesagt, man sollte hier schon berücksichtigen, dass bei solchen lang zurückliegenden Fällen die Wahrscheinlichkeit des Fehlurteils immens ist. Das hat dieser Fall eindrücklich bewiesen. Nach so viel Jahren lassen sich Alibis etc. kaum noch verifizieren. Die Unverjährbarkeit von Mord stellt die Justiz vor Herausforderungen, denen sie nicht immer gewachsen ist. Auch dem Angeklagten wurde dadurch schweres Unrecht zugefügt, den er saß 1 Jahr in U-haft und dürfte stigmatisiert sein (was man Beiträgen hier auch entnehmen kann).


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

25.06.2024 um 20:25
Zitat von LentoLento schrieb:was man Beiträgen hier auch entnehmen kann
Es gab so viele Indizien gegen ihn, dass ich wenig Hoffnung habe, es könnte ein großer Unbekannter gewesen sein. Wäre bei dem Gutachten nicht so geschlampt worden, säße heute vielleicht ein Unschuldiger im Knast? Ich sehe es in dem Fall so: Lieber 10 Schuldige fälschlicherweise freisprechen, als einen einzigen Unschuldigen fälschlicherweise zu verurteilen. Bei mir persönlich bleiben aber trotzdem Zweifel ob seiner Unschuld.


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25.06.2024 um 21:16
@swinedog

Nein. Er hatte damals ein Alibi durch einen Polizisten und daran hatte sich in Wirklichkeit nichts geändert.

Die Ermittler/StA hatten nur angenommen, dass dieses Alibi zusammengebrochen sei, weil sich der gleiche Polizist bei der Aufnahme der Vermisstenanzeige des Opfers in der Zeit geirrt hatte. Die Ermittler/StA hatte dann geschlossen, dass sich auch der Polizist in der Sichtung bei einem Einsatz ebenfalls geirrt haben musste. Es wurde angenommen, dass der Polizist eine fehlerhaft eingestellte Uhr besaß.

Diese Annahme ist grundsätzlich gewagt, warum er sich in der Zeit der Vermisstenmeldung geirrt hatte, ist nach einer solch langen Zeit in Wirklichkeit nicht zu rekonstruieren. Dass er sich dann bei der Aktennotiz auch geirrt haben soll, war nur eine reine Annahme gewesen.

Diese Theorie der Sta wurde in der Verhandlung nicht bestätigt, ganz im Gegenteil. Dem Anwalt des Angeklagten war aufgefallen, dass der Polizist damals in der Aktennotiz minutengenaue Angeben gemacht hatte, was ungewöhnlich war. Nachdem der Anwalt den Polizisten diesbzgl. angesprochen hatte, meinte er sich zu erinnern, dass er die Zeiten aus denen des Einsatzes rekonstruiert habe, also aus den Einsatzakten. Damit ist die Täterschaft - wie Gericht sagte – unwahrscheinlich. Der Angeklagte wurde auch später in einer Jugendeinrichtung gesehen. Erst nachdem das unsägliche Gutachten aus der Welt geschafft war, hatte man die vom Angeklagten behaupteten und durch Zeugen in Teilen bestätigte Wege abgelaufen. Nicht nur das Gutachten war Schlamperei sondern die Herangehenswise an den Fall nach 40 Jahren insgesamt.

Ich persönlich glaube, dass das Gericht erst nach der Aussage des Polizisten sich das Gutachten genauer angesehen hatte. Die Fehler des Gutachtens wurden bis zum nachfolgenden Verhandlungstag erkannt.

Hier sieht man, dass die Justiz dieser Zeitproblematik nicht immer gewachsen ist. Hätte der Polizist nicht mehr gelebt, wäre der Angeklagte möglicherweise verurteilt worden.
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Bei mir persönlich bleiben aber trotzdem Zweifel ob seiner Unschuld.
Ich sagte ja, der Angeklagte dürfte durch diese Schlamperei insgesamt schweres Unrecht passiert sein, er ist auch stigmatisiert. Kaum jemand hat das Verfahren aufmerksam genug verfolgt. Die Gerüchte eines geplatzten Alibis werden auch Heute immer noch behauptet.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

25.06.2024 um 23:28
@Lento

Du verschweigst geflissentlich ein paar Indizien, die auch noch gegen ihn sprachen, aber ich will dir deine Meinung gar nicht nehmen und hier alte Geschichten aufwärmen, die den ehemals Tatverdächtigen wieder schlecht dastehen lassen.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

26.06.2024 um 00:37
Nun, wenn es fast nur noch theoretische Möglichkeiten gibt, dann sind solche Indizien - die man übrigens immer findet, wenn man lang genug sucht - in Wirklichkeit ohne großen Wert.

Daher eine konkrete Frage an Dich, gibt es denn von diesen Indizien etwas, was sein Alibi widerlegt oder so stark ist, dass das Alibi nicht mehr haltbar ist?

Dieses Alibi war kurz nach dem Mord der Grund, weshalb damals die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden, man hatte sogar damals auf einen Gebissabdruck von ihm verzichtet, obgleich er ihn angeboten haben soll. Auch heute ist es nicht anders, der Versuch des Gebissvergleichs wurde in fahrlässiger Weise durchgeführt. Heute weiß man von einem anderen Gutachter, dass die wirklich sichtbaren Abdrücke keine Auffälligkeiten aufweisen und damit zur Identifikation nicht geeignet sind.

Ich denke, dass er es schon faustdick hinter den Ohren hatte. Ich persönlich glaube, dass dem Polizist der Freigesprochen sicher nicht ohne Grund bekannt und am Einsatzort aufgefallen war. Soweit ich mich noch erinnere, ging es bei dem Einsatz um eine eingeworfene Fensterscheibe. Da er damals mit solchen Dingen schon aufgefallen war, wird er beim Einsatz dem Polizisten aufgefallen sein, das wird der Polizist sehr wahrscheinlich richtig beobachtet haben. Der Polizist wusste bei dem Aktenvermerk gar nicht, dass er dem Freigesprochenen damit ein Alibi gegeben hatte, wahrscheinlich ging es bei dieser Notiz um den damaligen Einsatz bzgl. des Scheibeneinwurfs selber.

Aber da man an zwei unterschiedlichen Orten nicht zur gleichen Zeit sein kann, meinte das Gericht auch, dass der Freigesprochene wahrscheinlich nicht der Täter war, es war also fast schon ein Freispruch aus erwiesener Unschuld.

Ich denke, wenn schon das Gericht sagt, dass er wahrscheinlich nicht der Täter war, dann wir es wahrscheinlich einen anderen Täter geben.


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26.06.2024 um 14:18
Nichts kann einem besser täuschen als das eigene Gedächtnis...wenn der Polizist einen solchen Aktenvermerk mit einem gewissen zeitlichen Verzug gemacht hat, schließt es nicht aus, dass er sich zumindest bei der Uhrzeit dennoch geirrt haben könnte. Wenn er den Vermerk (es kann ja bei Bagatellsachen sein, dass man ein paar Tage später diese in einem Aufwasch erledigt, weil die Polizisten ja eben nicht die ganze Zeit am Schreibtisch im Revier hocken), erscheint sogar der Irrtum bzgl. des Tages nicht auszuschließen.

In einem Fall der Entführung eines Mädchens, das morgens zur Schulbushaltestelle ging und verschwand, stellte sich die Frage, ob sie in den Bus eingestiegen war. Der Busfahrer meldete sich ein paar Tage später und hätte schwören können, dass sie an diesem Tag in den Bus eingestiegen ist.

Eine andere Zeugin aber sagte aber, dass an diesem Tag niemand um die Uhrzeit an der Haltestelle war und der Bus daher ohne anzuhalten weiterfuhr. Mit dem Fahrtenschreiber wurde ermittelt, dass diese Aussage der anderen Zeugin richtig sein musste. Der Busfahrer hat aber subjektiv sich auf sein Gedächtnis verlassen und war überzeugt, dass er die Wahrheit sagte.

Nicht ohne Grund wird der Zeugenbeweis als das mit Abstand schwächste Beweismittel angesehen. Trotz allem kann eine solche Aussage - ohne sauberen Nachweises des Gegenteils - eben ausreichen, dass Zweifel an der Schuld eines Angeklagten aufkeimen und einen Schuldspruch verhindern können. Eine handwerklich einwandfreie Analyse des Gebisses wäre ein solcher sauberer Nachweis gewesen. Aber ein durch Schlampigkeit verpatztes Gutachten gepaart mit der Aussage des Polizisten...da hatte das Gericht wenig Spielraum


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

26.06.2024 um 14:28
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:In einem Fall der Entführung eines Mädchens, das morgens zur Schulbushaltestelle ging und verschwand, stellte sich die Frage, ob sie in den Bus eingestiegen war. Der Busfahrer meldete sich ein paar Tage später und hätte schwören können, dass sie an diesem Tag in den Bus eingestiegen ist.
Kann mich spontan nicht an einen solchen Fall erinnern. Hast Du mehr Informationen dazu bzw. einen Beleg/Quelle?

Bei der wohl von vielen unterschätzen 'Fehleranfälligkeit' der eigenen Erinnerungen und somit von Zeugenaussagen bin ich aber ganz bei Dir.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

26.06.2024 um 15:33
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Nichts kann einem besser täuschen als das eigene Gedächtnis...wenn der Polizist einen solchen Aktenvermerk mit einem gewissen zeitlichen Verzug gemacht hat, schließt es nicht aus, dass er sich zumindest bei der Uhrzeit dennoch geirrt haben könnte. Wenn er den Vermerk (es kann ja bei Bagatellsachen sein, dass man ein paar Tage später diese in einem Aufwasch erledigt, weil die Polizisten ja eben nicht die ganze Zeit am Schreibtisch im Revier hocken), erscheint sogar der Irrtum bzgl. des Tages nicht auszuschließen.
Wie ich schon schrieb, er hatte es aus den Einsatzzeiten rekonstruiert. Sprich er hat ihn im Zusammenhang mit einem Einwurf einer Fensterscheibe vor Ort gesehen. Ich vermute, dass der Polizist den Freigesprochen als Verursacher des Scheibeneinwurfes in Verdacht hatte, denn normalerweise prägt man sich kaum die Umstehenden ein. Da die Einsatzzeiten in den Akten vermerkt werden, ist diese Zeit sicherer als jede andere Urzeitangebe von Zeugen. Wie gesagt, nachdem der Zeuge das so geschildert hatte, wird das Gericht stutzig geworden sein und das Gutachten nun endlich auf Herz und Nieren untersucht haben und dann so die schweren Fehler erkannt hatte. Denn vor der Zeugenaussge hatte das Gericht den Antrag auf ein Zweitgutachten abgelehnt. Ich denke, dem Gericht war die Bedeutung dieser Zeugenaussge klar und war sich relativ sicher, dass irgendetwas nicht stimmen konnte.

Aber ich sage ja, man will ihn hier gerne weiter ihn als wahrscheinlichen Täter sehen, was das Gericht sagt, interessiert nicht. Da zeigt, wie der Mensch tickt und wie wichtig es ist, schon im Vorfeld vernünftig zu ermitteln, was hier eben nicht erfolgte. Man hate den Alibi-Zeugen nicht mal vernünftig befragt, wie er die Zeiten ermittelt hatte, das hat erst der Verteidiger. Wie gesagt, schlampigste Arbeit von vorn bis hinten.

Mit dem anderen Fall, wo das Mädchen sicher regelmäßig mit dem Schulbus gefahren ist, ist das nicht ansatzweise vergleichbar.


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26.06.2024 um 22:15
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Kann mich spontan nicht an einen solchen Fall erinnern. Hast Du mehr Informationen dazu bzw. einen Beleg/Quelle?
Die Info habe ich aus dem Podcast "Verbrechen von nebenan" Folge #106 "Ein Mädchen verschwindet."


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26.06.2024 um 22:24
Zitat von LentoLento schrieb:Wie ich schon schrieb, er hatte es aus den Einsatzzeiten rekonstruiert.
Aber so eine Schicht dauert halt auch mehrere Stunden. Wenn man das dann ein paar Tage später rekonstruiert, kann einem das Gedächtnis einen Strich spielen. Und eine Stunde oder zwei Stunden früher oder später können halt einen Unterschied machen.
Zitat von LentoLento schrieb:Aber ich sage ja, man will ihn hier gerne weiter ihn als wahrscheinlichen Täter sehen, was das Gericht sagt, interessiert nicht. Da zeigt, wie der Mensch tickt und wie wichtig es ist, schon im Vorfeld vernünftig zu ermitteln, was hier eben nicht erfolgte.
Ich habe keine Meinung darüber, ob er der Täter ist oder nicht. Auch wenn er gar kein Alibi gehabt hätte, dann wäre er kaum verurteilt worden. Aber wenn die Polizei damals vielleicht gründlicher ermittelt hätte und mehr berücksichtigt hätte, dass auch ein Polizist sich nach ein paar Tagen irren kann und sich nicht allein auf die eine Aussage verlassen, dann hätte die Polizei gründlicher alles überprüfen können. Entweder mehr Leute hätten das Alibi bestätigt, es war ja eine Situation, bei der mehrere Personen zugegen waren, dann wäre das Thema für immer durch gewesen oder falls nicht, dann hätten sie damals gründlicher nach anderen Beweisstücken suchen können und hätten vielleicht Spuren bekommen, mit denen später besser DNA hätten extrahiert werden können.

Thema ist durch, er ist freigesprochen. Vielleicht findet sich ja doch noch ein anderer Täter.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

27.06.2024 um 14:59
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Aber so eine Schicht dauert halt auch mehrere Stunden. Wenn man das dann ein paar Tage später rekonstruiert, kann einem das Gedächtnis einen Strich spielen. Und eine Stunde oder zwei Stunden früher oder später können halt einen Unterschied machen.
Bei so einem Einsatz werden an sehr vielen Stellen Daten erfasst. Schon der Anruf bei der Polizei wird genau registriert. Natürlich wird das zeitnah der Einsatz protokolliert, nicht am Ende einer Schicht.

Im vorliegenden Fall wurden die Sichtdaten auch minutengenau protokolliert. Natürlich hatte der Polizist andere Grundlagen für diese Zeitangabe zur Verfügung. Genau diese zeitgenauen Angaben vielen dem Anwalt auf. Und diese genauen Zeiten bewirkten dann die Frage nach der Ermittlung dieser genauen Zeiten.
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Auch wenn er gar kein Alibi gehabt hätte, dann wäre er kaum verurteilt worden.
Er wäre wahrscheinlich verurteilt worden. Denn ich vermute, dass erst durch diese Zeugenaussage das Gericht stutzig bzgl. des Gutachtens geworden war. Denn erst nach dieser Zeugenaussage hatte das Gericht das Gutachten wirklich überprüft. Genau bis zum nächsten Verhandlungstag hatte das Gericht sich die Arbeit gemacht sämtliche Behandlungsunterlagen des Angeklagten Dokumentation für Dokumentation durchzuschauen und hatte erst dadurch erkannt, dass die Gutachterin sich nicht mal diese Arbeit gemacht hatte, diese durchzugehen, was u.a. zu dem fehlerhaften Gutachten geführt hatte. Das Gericht selber hatte klar gesagt, es hätte Gutachteraufgaben geleistet, also Aufgaben, die das Gericht normalerweise nicht durchführt. Es war vorher von der Richtigkeit des Gutachtens ausgegangen und hat auch ein Antrag auf ein Zweitgutachten wegen angeblich hoher Kompetenz der Gutachterin und Darstellung bei der Befragung abgelehnt. Das Gutachten war zu dem Zeitpunkt eigentlich schon längst abgehandelt.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

28.06.2024 um 10:40
Zitat von LentoLento schrieb:Bei so einem Einsatz werden an sehr vielen Stellen Daten erfasst. Schon der Anruf bei der Polizei wird genau registriert. Natürlich wird das zeitnah der Einsatz protokolliert, nicht am Ende einer Schicht.
Warst Du dabei? Du stellst Mutmaßungen an, die nicht belegt sind. Mutmaßungen, die sich auf eine Zeit beziehen, als die technischen Möglichkeiten nicht ansatzweise das konnten, was heute selbstverständlich ist. Und was heißt "zeitnah"? Schon einen Tag später können Dinge mal im Gedächtnis durcheinander kommen, vor allem, wenn man es zu diesem Zeitpunkt noch eher für eine "Bagatelle" handelt und viel los war.
Zitat von LentoLento schrieb:Er wäre wahrscheinlich verurteilt worden. Denn ich vermute, dass erst durch diese Zeugenaussage das Gericht stutzig bzgl. des Gutachtens geworden war.
Auch das sind Vermutungen ins Blaue hinein, insbesondere ob die Zeugenaussage der Trigger war, das Gebissgutachten noch einmal zu überprüfen. Gelesen habe ich das nirgendwo.

Fakt ist, dass die Akribie des Gerichts mutmaßlich ein weiteres Fehlurteil in Bayern verhindert hat (siehe die Fälle Peggy und der Badewannen-Mord, auch an der Schuld des Verurteilten in der "Ammerseekiste" bestehen große Zweifel).

Umstrittene Schuldsprüche gibt es natürlich auch in anderen Bundesländern...Babenhausen ist nur wenige km weg von Aschaffenburg, liegt aber schon in Hessen...

Katastrophale und hanebüchene Fehler bei Gutachtern hat es leider auch immer wieder gegeben wie dieser seinerzeit spektakuläre Fall (auch aus Hessen) zeigt:

https://www.spiegel.de/politik/dann-lassen-wir-einen-bagger-kommen-a-ffbc4539-0002-0001-0000-000013525681


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

28.06.2024 um 21:45
@RedRalph
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Warst Du dabei? Du stellst Mutmaßungen an, die nicht belegt sind. Mutmaßungen, die sich auf eine Zeit beziehen, als die technischen Möglichkeiten nicht ansatzweise das konnten, was heute selbstverständlich ist.
Wir mutmaßen doch in Wirklichkeit alle, auch Du.

Und genaugenommen spielen bei Ermittlungen Mutmaßungen eine große Rolle. Denn Mutmaßungen sind ja doch nichts anderes als eine Theorie, die man dann auf Plausibilität und mit den Bekannten versucht zu bewerten. Am Ende kann dann eine Verurteilung stehen.

Da bringt es nichts, wenn manAllgemeinplätze behauptet, dass der Polizist sich um 2 h geirrt haben könnte, ohne wirklich den Fall zu berücksichtigen. Er hat nun mal minutengenaue Zeitangabe gemacht. Polizisten wissen i. A. sehr gut, wie wichtig in solchen Fällen Zeitangaben sind. Dass man damals die Zeit nicht besser protokollieren konnte, ist eine reine Mutmaßung. Natürlich gab es damals auch schon genau gehende Uhren DCF77 gibt es seit 1959. In der Steinzeit war man damals nicht.
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Auch das sind Vermutungen ins Blaue hinein, insbesondere ob die Zeugenaussage der Trigger war, das Gebissgutachten noch einmal zu überprüfen. Gelesen habe ich das nirgendwo.
Nun, eine Vermutung ins Blaue hinein ist es ganz und gar nicht. Ich habe die Gründe für diese These schon offen dargelegt. Ob Du die Theorie woanders nicht gelesen hast, spielt keine Rolle, denn das Gericht hat die Hintergründe nicht aufgeklärt, daher kannst Du darüber auch nichts gelesen haben. Wenn man die Umstände jedoch berücksichtigt, ist es sehr naheliegend. Hinzu kommt noch die Beobachtung des Bruders bzgl. dem Verhältnis der StA und dem Gericht. Nachdem die Sache mit dem Gutachten aufgeflogen war, war das Verhältnis zwischen Gericht und StA gespannt (so nahm er es jedenfalkls wahr). Warum denn? Das die Gutachterin grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht durch die StA verursacht. Auch als das Gericht die Gutachterin befragt hatte, war es von der Richtigkeit überzeugt, genau wie die StA, daher konnten die nicht erkannten Fehler des Gutachtens für die Verstimmung nicht der Grund sein. Aber die Bewertung der Alibi-Zeugenaussage, das war definitiv ein Fehler der StA, der Schluss, dass der Zeuge sich bei der Aufnahme der Anzeige in der Urzeit geirrt hatte, dass er sich genauso bei dem Alibi vertan haben muss, ist in Wirklichkeit eine Mutmaßung, die nicht belegt war. Dazu hätte es erst eine genaue Befragung des Polizisten erfordert, wie er zu diesen genauen Zeiten überhaupt gekommen war.

Auch in der mündlichen Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende, dass der Polizist sich nur in einem kleinen Zeitrahmen geirrt haben kann, er nannte eine Größenordnung von 10 Minuten.

Wie gesagt, ich behaupte hier nichts ins Blaue, ich habe die bekannten Tatsachen dargelegt, die meine Sichtweise begründen. Irgendeinen gedanklichen Fehler hast Du mir bisher nicht gezeigt.
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Umstrittene Schuldsprüche gibt es natürlich auch in anderen Bundesländern...Babenhausen ist nur wenige km weg von Aschaffenburg, liegt aber schon in Hessen...
Ja, die Kritik ist in einer gewissen Weise nachvollziehbar, aus meiner Sicht hat sich das Gericht viel zu häufig unnötig auf Glatteis begeben und Dinge ohne Not festgestellt, wo der Schluss nicht überzeugt. Aber die wirklich tragenden Teile des Urteils sind überzeugend und daher ist aus meiner Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entscheidung richtig. Aber dieses Zuviel, ist für die Zweifler dann ein gefundenes Fressen, es wird dann gern Rosinenpickerei betrieben. Aber das ist hier OT.


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

30.06.2024 um 16:53
Ich fasse einfach mal stichpunktartig zusammen, was für und gegen die Täterschaft des Freigesprochenen sprach:

Gegen die Täterschaft sprach:
-An der Brust des Opfers fanden sich Biss-Spuren, ein vor Gericht verwendetes zahnmedizinisches Gutachten, dass klar für die Täterschaft des Angeklagten sprach, war jedoch handwerklich so unprofessionell erstellt, dass das Gericht es verwarf
-Ein Polizist hat laut dessen Aussage den Angeklagten an einer anderen Stelle der Kleinstadt zu einer Zeit gesehen, die es zeitlich gesehen nicht möglich erscheinen ließ, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Tatort sein konnte. Allerdings hatte sich der Beamte bei anderen Gelegenheiten nachweislich in der Zeit geirrt/Zeiten falsch aufgezeichnet
-Es wurden bei der Wohnungsdurchsuchung keine Schuhe mit Anhaftungen vom Tatort gefunden

Für die Täterschaft sprach:
-Der Angeklagte kannte das Opfer, war Nachbar
-Der Angeklagte hatte dem Opfer Avancen gemacht
-Die aktuelle Wohnung des Angeklagten wurde wegen einer Adress-Verwechslung bei der Suche nach Schuhen mit Anhaftungen vom Tatort gar nicht durchsucht (sondern eine andere Wohnung)
-Eine Zeugin (gleich alt wie das Opfer, ebenfalls eine Bekannte des Angeklagten) sagte aus, dass der Angeklagte ein paar Tage vorher mit ihr in den Park, der der spätere Tatort war, ging, sich mit ihr auf eine Bank setzte (welche der spätere Tatort/eine benachbarte Bank war) und anfing, sie sexuell zu bedrängen. Als sie sich wehrte, biss er ihr in die Brust, so dass sie dort Biss-Spuren hatte


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Ungeklärte Morde in Aschaffenburg

30.06.2024 um 20:02
@Sühne
Ich hatte überlegt, so eine Auflistung zu machen, wollte aber nicht wieder Öl ins Feuer gießen. Aber wenn ich das noch mal so kurz und knapp aufgelistet sehe, wird mir ganz anders. Eine Serie von Pannen bei der Ermittlungsarbeit und Jahrzehnte später die Sache mit dem verpfuschten Gutachten, bei den vorliegenden Indizien. Frag mich echt, was den armen Eltern des Opfers durch den Kopf geht nach alldem.


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