DerMeister schrieb:Der Vermieter hätte ja auch ein anderes Fahrzeug nehmen können, da er vermutlich Zugang zur Autowerkstatt seines Sohnes hatte.
Hier sprechen drei Punkte eindeutig dagegen. Erstens hätte diese Handlung vorausgesetzt, dass die Tat, in welcher Form auch immer, strukturiert geplant worden wäre. Aufgrund der geringen Zeitspanne, die hier zur Verfügung stand, sehr unwahrscheinlich, zumal es sich um eine zuvor noch nicht auffällige Person gehandelt hat. Ja, ich weiß, hier wird immer wieder gern angeführt, dass der Vermieter eine andere Person sexuell belästigt haben soll. Würden man den Inhalt dieser Belästigung kennen, würde sich das Ganze wohl sehr schnell relativieren.
Zweitens müsste dann an dem besagten Abend in irgendeiner Form ein Kontakt zwischen dem Hausmeister und Katrin entstanden sein. Wie sollte der Vermieter dann vorgegangen sein, um diesen Kontakt zu verschleiern. Er konnte sich nicht darauf verlassen, dass Katrin seine Mithilfe beim Abholen weitererzählt hätte. Ich glaube kaum, dass er sie zum Schweigen über sein Kommen verdonnert hat.
Drittens, ohne dem Hausmeister zu nahe treten zu wollen, würde ich diesem wohl nicht so viele durchdachte Schritte zur Ausführung einer solchen Tat zutrauen.
DerMeister schrieb:Deshalb würde mich interessieren, ob Kontakte aus der Telefonzelle vorgenommen wurden?
Welche meinst du? Die in Bergen?