Nachdenklich20 schrieb:Bei dem einen Fall der Petra...(B)? hatte sie die Familie
nach vielen Jahren des Verschwindens für tot erklärt.
In diesem Fall konnte dann auch die Akte geschlossen werden.
Vermisstenfälle erledigen sich grundsätzlich erst durch das Auffinden der Person oder der Leiche. Nach 30 Jahren werden die vermissten Personen jedoch aus der Fahndung genommen.
Eine Todeserklärung hat hingegen keine Auswirkung auf die Maßnahmen der Polizei, sie hat lediglich zivilrechtliche Bedeutung.
Es soll bei einem Vermisstenfall seitens der Polizei geprüft werden, ob Umstände, Spuren oder Aussagen auf ein Tötungsdelikt hinweisen.
Grundsätzlich sind dann alle Maßnahmen zu ergreifen, die bei einem gewöhnlichen Vermisstenfall vorgenommen werden, zusätzlich sollen dann auch gezielte Ermittlungshandlungen zur Klärung der Verdachtsmomente auf einTötungsdelikt erfolgen.
vgl. u.a.
http://www.gletschertraum.de/Lehrmaterialien/12Vermisste%20unbekannte%20Tote.pdf