Fritz_D1 schrieb:2011 versucht Ali K. eine 17jährige zu vergewaltigen nachdem er sie in seinen Keller gelockt hat
"2012 wurde Ali K. wegen sexueller Belästigung verurteilt, bekam ein Jahr und acht Monate Haft – auf Bewährung, weil unter anderem seine Sozialprognose gut war, wie das Amtsgericht damals befand." Zitat aus obiger Quelle.
2014 belästigt Ali K. ein 14jähriges Mädchen aus der Nachbarschaft und greift es an
"Aber wieder passierte nichts. Die Erklärung der Ermittler in der Stellungnahme vom Mittwoch: Nach damaligem Sexualstrafrecht lag keine Straftat vor. Außerdem führe eine Abfrage der Person im polizeilichen Informationssystem auch nicht unweigerlich zur Feststellung einer einschlägigen Vorstrafe." Zitat aus obiger Quelle.
Das passt nicht zusammen. Wenn er 2011 verurteilt wurde, dann war er vorbestraft - auch wenn es sich nur um eine Bewährungsstrafe handelte. Das jetzt auf das "polizeiliche Informationssystem" zu schieben, ist schwach. Das klingt so, als hätte eine Datenbank nicht richtig funktioniert. In Wirklichkeit hat es aber wahrscheinlich eher daran gelegen dass die Daten nicht eingegeben oder nicht abgefragt wurden - also an menschlichem Versagen.
Das wesentlich größere Versäumnis ist aber, dass im Jahre 2011 keiner, weder Ermittler noch Richter darauf gekommen sind dass vor 5 Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft des Täters ein Mädchen verschwunden ist, dass genau dem Beuteschema des Mannes entsprach.
Gut möglich dass der Mann zwischenzeitlich noch wesentlich mehr Taten begangen hat, die aber nie angezeigt oder nicht verknüpft wurden. Unverständlich ist mir auch, warum eine Strafe von 1,8 Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird. Wie günstig kann die Sozialprognose von einem Mann sein, der zum damaligen Zeitpunkt womöglich schon arbeitslos war ?