1. Um 4.01 Uhr telefoniert Tanja mit A., der sich noch im Stadtzentrum befindet. Währenddessen kommen drei alte Freunde auf sie zu. Hinter Tanja ein Begleiter, der von den Zeugen als mollig beschrieben wird. Er trägt einen Spitzbart. Ein 2. Mann steht dabei, aber die drei Zeugen können ihn später nicht beschreiben.
2. Um 4.13 Uhr ruft Tanja zum letzten Mal A. an. Um diese Zeit machen zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes eine Beobachtung. Sie sehen eine rotblonde, sehr schlanke junge Frau in Begleitung von 2 Männern. Sie telefoniert und wirkt sehr verärgert.
Danach verliert sich Tanjas Spur.
3. Direkt aus der Nacht zum 7. Juni stammt der Bericht eines anonymen Zeugen, der am anderen Moselufer wohnt. Er teilte der Polizei mit, er habe in der betreffenden Nacht in seinem Zimmer bei geöffneten Fenster geschlafen. Um 4.30 Uhr sei er aus dem Bett aufgeschreckt, weil er „angstvolle Schreie einer Frau“ gehört habe. Er gibt an, die Schreie stammten aus Richtung des Moselufers, kann aber nicht sagen, von welcher Seite.
4. Um 4.45 Uhr verstummten die Schreie, es wurde langsam hell. Diese Zeugenaussage hätte die Polizei zu Tanja Gräff führen können, doch sie kam zu spät. Der Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen erklärt gegenüber dem Luxemburger Wort: „Es trifft zu, dass es einen Hinweis auf einen weiblichen Schrei gab. Der Hinweis wurde allerdings nicht bereits in der Nacht des Geschehens, sondern erst mehrere Wochen später mitgeteilt.“
5. Anwohner melden Schreie
Am 13. Juni meldeten sich mehrere Anwohner aus der Straße unterhalb der Felswand, die Hilfeschreie und das schreckliche Wimmern einer Frau gehört haben wollen. Die Polizei durchsucht 17 Häuser im Stadtteil Pallien, jedoch nicht das Apartmenthaus, neben dem Tanja Gräffs Leiche gefunden wurde. Die Beamten befragen eine ganze Reihe von Anwohnern. Einer von ihnen vermutet, die Schreie hätten auch von einer Mutter kommen können, die mit ihrem Kind schimpft. Obwohl diese Mutter mit Kind nie ermittelt wurde, gilt dies bis heute als offizielle Version der Polizei. Dazu Oberstaatsanwalt Fritzen: „Die Herkunft der Schreie konnte nicht eindeutig geklärt werden. Ein Zusammenhang mit dem Verschwinden von Tanja Gräff ließ sich nicht feststellen.“
QUELLE:
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Die 5 Punkte beinhalten alle Fakten. An diese sollten wir uns künftig unspekulativ halten.