Blondi23 schrieb:Doch, im Zweifel entscheidet das, was als gesichert verstanden werden kann. Davon ausgehend rekonstruiert man, ob der Sprecher sich unglücklich ausgedrückt hat, was wohl geschehen ist.
Ich würde gerne die Diskussion beenden, da ich wirklich kein Interesse an euer Weiterbildung habe im Moment. ;)
@Blondi23 Du hast heute super Arbeit geleistet mit Deiner top-aktuellen und detailgenauen Mitschrift der PK, das war wirklich ganz außerordentlich hilfreich
;) du brauchst heute keine Fortbildung mehr
:)Mit der "dritten Person" im Juristischen Deutsch ist es dasselbe wie mit "3rd-Party" im IT-Verkaufsdeutsch. Damit ist wirklich eigentlich ein zweite Person / Partei mit gemeint.
Aus juristischer Sicht ist die erste Person wohl das Gericht / die Allgemeinheit. Die Zweite das Opfer oder der Beschuldigte. Die dritte Person ist dann eine andere oder mehrere andere Personen außer dem Opfer bzw dem Beschuldigten.
Normale Menschen würden in der Tat "zweite Person" sagen oder "weitere Personen" oder "andere", aber das wär jetzt nicht gerade gehoben und auch allzu verständlich, auch für zweite und dritte Personen und so ein leicht verständliche Ausdrucksweise will man sich nicht gerade andichten lassen, wenn man so ein schweres Fach studiert hat...