Fahndung des BKA: Schwerer sexueller Missbrauch eines Säuglings
04.03.2012 um 09:07Also ich denke Kinderheim wäre zu riskant, da würde irgendwer vom Personal doch das Bad erkennen.
Desidero schrieb:1. Ich habe keine Anregungen abzugeben,die zur Ergreifung des Täters führen würden,er ist mir unbekannt. Bezüglich des langen Fingernagels wollte ich nur erwähnen,psychoanalytisch hat der Finger eine intime Bedeutung. Er kann u.a. auch auf Homosexualität hinweisen. Da er aber spitz zugefeilt ist,wird er vielleicht aber auch sadistisch zum Quälen benutzt? Manchmal haben Gitarrenspieler lange Fingernägel,ich tippe aber eher auf Homosexualität.Ich weiß beim besten Willen nicht, inwiefern der Finger psychoanalytisch (?) auf eine homosexuelle Neigung des Täters hinweisen sollte. Es deutet eher alles darauf hin, dass er pädophil ist. Das Opfer ist übrigens ein Mädchen.
Desidero schrieb:3. Kann man nicht herausbegkommen wer die Fotos ins Internet stellte?Da gibt es etliche Verschlüsselungsmethoden, von denen selbst ich als Laie einige kenne. Wenn man professionell im Kinderpornogeschäft tätig ist, wird man darauf erst recht achten.
Desidero schrieb:4. Ich würde einmal in der "Subkultur" recherchieren lassen; per V-Mann ?Was meinst Du denn mit "Subkultur"?
PaulVitti schrieb:Sie hat 5 Jahre und er 8 Jahre Gefängnis erhalten. Das Baby, lebenslang.Ich will die Tat des Täters nicht beschönigen, aber soweit man bei Spiegel Online lesen konnte, hat der Täter lediglich seinen erigierten Penis NEBEN dem Kind, das gerade von der Mutter gewickelt wurde, fotografiert. Das Kind wurde also nicht missbraucht! (Gott sei Dank!)
Und nicht zu vergessen, dass auch dieses Kind einmal erwachsen wird und "irgendwohin" muss, mit seinem Erlebten.
Unter Schriften wird der erweiterte Schriftenbegriff nach § 11 Abs. 3 StGB verstanden. Darunter fallen neben bilderloser Literatur insbesondere auch Bilder, Filme und Tonaufzeichnungen. Auf Datenträgern gespeicherte Darstellungen sind anderen gegenständlichen Darstellungen, wie Papierbildern, gleichgestellt. Echtzeitdarstellungen, zum Beispiel Telefongespräche, Live-Chats oder sexuelle Handlungen vor Zuschauern, werden hingegen vom den Begriff nicht erfasst, wohl aber deren Aufzeichnungen.Wikipedia: Kinderpornografie#Deutsches Recht