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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

18.04.2012 um 18:45
Im obigen Bericht steht: "Nach dem jetzigen Stand der Beweisaufnahme gibt es auch kein Tatwerkzeug ..." Was ist mit dem Eisendraht, der in früheren Berichten erwähnt wurde?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

18.04.2012 um 19:13
In einem Bericht vom 07.03.2012 steht etwas von einem Eisendraht und einem Draht: "In einem abgelegenen Schuppen hat der Angeklagte Lolita Brieger nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit einem Eisendraht erdrosselt. Ihren Leichnam habe er in Folie gepackt und mit Draht verschnürt."

Quelle: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1330953230891.shtml


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 09:18
@Scipper
Nach Ansicht der StA wurde sie mit einem Eisendraht erdrosselt, dass aber konnte die Rechtsmedizinerin nicht bestätigen, da sie keine Hinweise auf Gewalteinwirkung finden konnte. Auf Nachfrage des StA sagte sie dazu nur: "Könnte sein."
Da man nicht feststellen kann wie Lolita ermordet wurde, kann auch nicht gesagt werden das der gefundene Draht die Tatwaffe ist.
Zitat von valadonvaladon schrieb:Dass immer wieder Schweigegeld in der Sache an Mitwisser geflossen sei, konnte die Zeugin Sandra K. aus Frauenkron nicht bestätigen. Obwohl hier seitens der Staatsanwaltschaft und Nebenklage Zweifel bekundet wurden, bezeichnete die Zeugin das Ganze nur als ein Gerücht.
Gibt es nach Ansicht der StA neben dem Hauptbelastungszeugen weitere Mitwisser?
Zitat von valadonvaladon schrieb:Denn die aus Mainz angereiste Rechtsmedizinerin hatte laut ihrem Sektionsbericht vom 21. Oktober 2011, den sie in allen Einzelheiten vortrug, am Skelett Lolitas keine Hinweise auf Gewalteinwirkung finden können. Dabei zeigte auch der immer noch eisern schweigende Angeklagte zum ersten Mal sichtbare Reaktionen.
Besteht vielleicht doch noch eine kleine Chance, dass der Angeklagte aussagt?
Denn wenn nicht, sehe ich für den ganzen Prozeß wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 13:26
@valadon

Nein, nach der Aussage der Rechtsmedizinerin gibt es kaum noch Hoffnung. Der Angeklagte wird nicht aussagen und seine Angehörigen auch nicht.

Alles wird in der Schwebe bleiben. Vermutlich wird er freigesprochen werden und dann in Scheid weiterleben, weil er als unschuldig zu gelten hat wegen des Freispruchs. Die Angehörigen von Lolita Brieger tun mir sehr leid,aber es ist nicht zu ändern.

Das ist eine ganz böse Sache und man fragt sich,ob Nachforschungen in einem Tötungsdelikt nach 30 Jahren noch Sinn machen,wenn Totschlag verjährt ist und nur noch Mord bestraft werden kann.

Einzige Abhilfe kann sein,dass auch ein Delikt wie Totschlag, also die vorsätzliche Tötung eines Menschen nie verjährt.Da ist dann der Gesetzgeber gefragt.

Optimal kann die Ermittlungsarbeit der Polizei in den Jahren 1982 ff nicht gewesen sein.So mein Eindruck.Es kommt immer darauf an,wie engagiert der zuständige leitende Kriminalkommissar ist,siehe Fall Mirko ( Ingo Thiel) und nun nach 30 Jahren hier in diesem Fall Kommissar Schu.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 13:43
@AngRa
Ja leider wird es so kommen. Nach der Aussage der GM hat er ja zum ersten Mal eine Reaktion gezeigt,heist es. Er wird schon wissen warum. Es ist sowas von ungerecht,denn das er sie getötet hat,ist ja klar.Nur als unschuldiger hat er sicher nicht zu gelten,wenn er wegen Totschlag auch freikommt,denn es gibt ja einen Zeugen. Es wird höchste Zeit,das neue Gesetze kommen.Es kann einfach nicht sein,das Totschlag nach 20 Jahren verjährt,zumal ja immer häufiger Altfälle aufgeklärt werden.
Mal schaun,wie es sich weiter so lebt für den Angeklagten in Scheid nach so einem wiederwärtigen und abscheulichen Verbrechen.


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19.04.2012 um 13:47
Der Gerichtsverhandlung ist auf sieben Tage veranschlagt. Fünf Verhandlungstage sind vorbei. Der Angeklagte schweigt bisher beharrlich. Aber es gibt in diesem Fall einen Kronzeugen, der durchaus glaubwürdig ist, denn er hat die Ermittler zum Versteck der Leiche auf der alten Müllhalde geführt.

Das dürfte ausreichen, um dem Angeklagten die Tat (Mord oder Totschlag) nachzuweisen, auch wenn bezüglich der Tatwaffe, des Tatortes und der Todesursache noch gewisse Unklarheiten bestehen, denn wenn er nicht der Täter ist, wer soll es denn sonst sein? Sonst hatte niemand ein Motiv für die Tat.

Natürlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, weil die Gerichtsverhandlungh noch im Gange ist, aber ich glaube nicht, dass dieser Prozess so ausgeht wie das sogenannte Hornberger Schießen.


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19.04.2012 um 13:55
Totschlag in einem besonders schweren Fall verjährt erst nach 30 Jahren und Mord verjährt nie. Wenn also entweder das eine oder das andere nachgewiesen wird, ist die Tat nicht verjährt. Das Vergraben der Leiche deutet auf eine erhebliche kriminelle Energie des mutmaßlichen Täters hin.


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19.04.2012 um 14:14
Genau das ist aber der Punkt. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass man ihm weder Totschlag noch Mord nachweisen wird können.
Lediglich das Vergraben der Leiche kann man ihm nach der Aussage des Helfers anlasten. Und wie es dazu kommen konnte, da bin ich mal auf die Ausführungen der Verteidigung demnächst gespannt.
Vielleicht hat Lolita sich ja selbst getötet und der Angeklagte fand nur die im Schuppen hängende Leiche. Aus Angst hat er die Leiche dann verscharrt. Wer weiß welche Mär uns möglicherweise aufgetischt wird. Lassen wir uns überraschen.

@Scipper
Es sind übrigens acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 8. Mai gefällt werden.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 14:21
Nur einfacher Totschlag verjährt nach 20 Jahren, aber Totschlag in einem besonders schweren Fall erst nach 30 Jahren. Falls Letzteres der Fall ist, ist die Tat erst am 4. November 2012 verjährt. Im übrigen besteht aber in diesem Falle bisher noch Mordverdacht, so dass die Frage der Verjährung bei Totschlag im besonders schweren Fall (Lolita war schwanger) noch auf Eis gelegt werden kann.


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19.04.2012 um 14:39
@valadon

Du hast recht, es sind acht Verhandlungstage angesetzt. Ich hatte mich verlesen: "Ob überhaupt und, wenn ja, in welchem Ausmaß die Schuld des 50-Jährigen nachzuweisen ist, werden die kommenden sieben Verhandlungstage zeigen. Es deutet vieles darauf hin, dass es ein reiner Indizien-Prozess wird." (Kölnische Rundschau - 07.03.2012 - Bericht über den ersten Verhandlungstag).


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 14:47
Ich gehe davon aus, dass auch der Nachweis eines Totschlags in einem besonders schweren Fall nicht zu führen sein wird.Es kommt da insbesondere auf die Tötungshandlung an ( hinrichtungsähnlich) die einem Mord gleichkommen muss und über die Tötungshandlung / Todesursache von Lolita weiß die Rechtsmedizin so gut wie gar nichts.

Die Aussage des Hauptbelastungszeugen, der Angeklagte habe ihm gesagt,dass er Lolita erwürgt habe,trägt mE eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags in einem besonders schweren Fall nicht.


Es ist eben so,dass nach 30 Jahren nur noch die großen Knochen,wie Schädelknochen,Becken,Oberschenkelknochen, einige Rippen vorhanden sind,alles andere ist unter bestimmten Lagerungsvoraussetzungen perdu.

Die Rechtsmedizinerin konnte daher nur noch feststellen,dass der Schädel unversehrt war.Der Kehlkopf auf den es angekommen wäre,war vergangen.

Man sollte schaun,dass man bezüglich Totschlag die Verjährungsvorschriften allgemein ändert. Das macht auch Sinn wegen der neuen verfeinerten DNA Untersuchungsmethoden.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 14:50
Auch ich denke, dass Totschlag ebenso wie Mord nicht verjähren soll. Das würde bedeuten, dass der Gesetzgeber beim Strafrecht den veränderten Möglichkeiten bei der Aufklärung von Altfällen Rechnung trägt. Insbesondere durch die DNA-Analyse kann mittlerweile in etlichen Fällen noch der Täter ermittelt werden, allerdings ist es für das Gericht schwierig, das Vorliegen von Mordmerkmalen nachzuweisen bzw. Mord oder Totschlag mit hinreichender Sicherheit zu unterscheiden.
Diese allgemeine Forderung gilt aber unabhängig vom Fall Brieger.
Ohne Tatwaffe, ohne genaue Todesursache etc. wird der Nachweis von Heimtücke oder niederen Beweggründen natürlich sehr schwer sein.
Persönlich bin ich von der Schuld des Angeklagten am Tod von Lolita überzeugt, und ich glaube auch, dass er sie in diesen besagten Schuppen gelotst hat, um keine Zeugen befürchten zu müssen. Das würde für ein heimtückisches und planvolles Vorgehen sprechen - dies ist aber ausdrücklich nur eine private Hypothese.
Ferner glaube ich, dass dieses Verbrechen schon unmittelbar nach der Tat hätte geklärt werden können bei entsprechendem Nachdruck bei den Ermittlungen, beispielsweise durch den Einsatz eines Suchhundes.

@valadon
Diese Mär wird der Angeklagte wohl kaum aufzutischen wagen, wenn er dem Hauptbelastungszeugen schon die Tötung gestanden hat. Er setzt, und das ist nicht zu beanstanden, auf das Aussageverweigerungsrecht für ihn und seine Angehörigen. Vermutlich werden von denen auch alle Bescheid gewusst haben. Oder sollte tatsächlich niemand nachgefragt haben, wenn die schwangere (Ex-)Geliebte so plötzlich für immer verschwindet?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 14:56
Ich habe in einer juristischen Ausarbeitung sinngemäß gelesen, dass das Gericht bei Verneinung des Mordmerkmales automatisch prüfen muss oder sollte, ob Totschlag im besonderes schweren Fall vorliegt. Relevant ist das wegen der Verjährungsfrist, weil einfacher Totschlag nach 20 Jahren, der schwere Totschlag aber erst nach 30 Jahren verjährt. Bei einem 29 Jahre alten Fall ist es klar, dass gerade die Frage der Verjährung von immenser Bedeutung ist und einer genauen Klärung bedarf.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 14:58
Naja,dann stehen auch immer die dörflichen Schweigegeldzahlungen im Raum für die es dann aber auch keine gesicherten Aussagen gibt.

Es heißt ja schön,dass man für Geld den Teufel tanzen sehen kann.So mag es in diesem schlimmen Fall auch gewesen sein.


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19.04.2012 um 15:01
@Ludwig_01

Ich ganz persönlich bin auch von der Schulddes Angeklagten überzeugt. Der Fall ist ein Drama und daher bin ich daran so interessiert.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 15:21
@AngRa

Es ist nicht sinnvoll die Verjährungsvorschriften für Totschlag zu verlängern, denn es sollte nicht zur Gewohnheit werden, dass Totschlagsfälle erst nach fast drei Jahrzehnten aus dem Keller geholt und dann auf den letzten Drücker aufgearbeitet werden. Die Bearbeitung von Kapitalverbrechen muss aus Gründen der Gerechtigkeit erstens fachgerecht und zweitens zeitnah und drittens zügig erfolgen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 15:30
Die Familienangehörigen von Mordopfern haben einen Anspruch darauf, dass die Taten, denen ihre Lieben zum Opfer fielen, binnen eines Zeitraumes von maximal 10 Jahren aufgeklärt werden. Jedes Jahr das vergeht, erschwert ohnehin die gesamte Aufklärungsarbeit, wie der Fall Lolita Brieger zeigt.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

19.04.2012 um 15:40
Die Polizei hat 1982 nicht erkannt,wie das Verschwinden von Lolita Brieger zu bewerten ist.

Zunächst hat man wohl einen Suizid nicht ausgeschlossen, weil es einen solchen schon gegeben hatte,der vermutlich aber nicht ernsthaft ausgeführt worden ist, ansonsten wäre Lolita nicht unmittelbar danach nach Hause entlassen worden. Ihre Mutter hatte in ihrer Aussage so etwas ja schon angedeutet.

Menschen,die einen Suizidversuch hinter sich haben, werden stationär psychiatrisch behandelt.Das fand bei Lolita nicht statt. Warum wohl? Das hätte der Polizei zu denken geben müssen.

Jemand,der sich selbst umbringt, kann seine Leiche nicht akribisch verstecken. Von daher hätte man bei einem Suizid ihre Leiche finden müssen.

Es ist auch ziemlich unwahrscheinlich, dass ein schwangeres Mädchen wie Lolita,das erst 18 Jahre alt war ausgewandert ist. Wo sollte sie denn hin und warum sollte sie ihre Familie so leiden lassen dadurch dass sie niemals mehr etwas von sich hören ließ?

Den Konflikt mit dem Freund hat die Polizei 1982 falsch bewertet und so etwas kann vermutlich nicht mehr gut gemacht werden.


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19.04.2012 um 15:42
Fraglich ist, ob eine rückwirkende Verlängerung von Verjährungsfristen überhaupt zulässig ist oder ob eine Änderung der Verjährungsfristen nur für künftige Fälle gilt. Maßgebend ist der Stand des Gesetzes am Tage der Straftat und nicht der Gesetzestext nach etlichen Jahrzehnten (nehme ich an).


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19.04.2012 um 16:13
Fakt ist, dass der heutige Angeklagte sofort nach dem Verschwinden von Lolita in Verdacht geraten ist und dass es sehr unwahrscheinlich war, dass Lolita, die sich auf die Geburt ihres Kindes freute, sich umbringen wollte, zumal der zerissene "Abschiedsbrief" angeblich vom 24. Juni 1982 stammte.

Unwahrscheinlich war auch, dass Lolita - unter Zurücklassung ihrer Habseligkeiten - ausgewandert sein könnte. Wieso wurde die Emittlungen wegen Totschlags im Jahre 1987 überhaupt eingestellt? Zu der Zeit - binnen 5 Jahren - war das vermeintliche Totschlagsdelikt doch noch gar nicht verjährt.


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