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Der Kindermord an Claudia Ruf

893 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindermord, Claudia Ruf, Olaf H ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Kindermord an Claudia Ruf

23.06.2020 um 14:13
Zitat von SilberkauteSilberkaute schrieb am 02.02.2020:Die DNS-Analytik gibt jetzt schon neben dem Verwandtschaftsgrad die Möglichkeit Ethnie, Haarfarbe (ursprüngliche), Augenfarbe, Krankheiten, besondere körperliche Merkmale, u. a. zu bestimmen
War die DNA die gefunden wurde gut genug dafür, so wäre das doch vielversprechender. Was ist eigentlich aus dem Gesetzentwurf geworden:
Die Polizei soll künftig DNA-Spuren umfangreicher nutzen dürfen, um Verbrechen aufklären zu können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, wonach Ermittler etwa an Tatorten gefundene DNA-Spuren nutzen dürfen, um etwa Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter zu bestimmen. Die Neuregelung soll auch für Altfälle gelten. Bisher durften DNA-Spuren zum Zweck der Strafverfolgung nur auf Abstammung und Geschlecht von Verdächtigen geprüft werden.
Artikel vom 23.10.2019
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/strafverfahren-aenderung-gesetzesentwurf-100.html (Archiv-Version vom 24.10.2019)


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Der Kindermord an Claudia Ruf

23.06.2020 um 15:34
karte 1km-001 0Original anzeigen (2,9 MB)
)
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ja das ist sehr willkürlich. Bei 15 km Luftlinie wäre das bestimmt interessanter, aber da ist man dann vielleicht plötzlich bei 400 000 oder mehr Männern die in Frage kommen (Düsseldorf, Möchenglattbach, Neuss, etc.).

Letztendlich wird aber ein Täter seine DNA sowieso nicht freiwilliig hergeben. Das das Gericht da jemand dazu zwingt, erscheint mir willkürlich,
Der 1km-Radius macht deshalb Sinn, weil dadurch ja das gesamte Dorf eingeschlossen wurde - s. Bild. Da der Kontaktpunkt Claudias mit ihrem Mörder auf ihrem Rückweg innerhalb des Ortes war, war es naheliegend von einem Täter aus der Nähe auszugehen. Welcher Fremde fährt durch Hemmerden? Es gibt keinen direkten Autobahnanschluss, keine Sehenswürdigkeiten, kein Schützenfest o. ä. Der einzige POI ist das Schloss Dyck, wo es auch am Wochenende Veranstaltungen gab und gibt. Der Täter könnte sich verfahren haben. Dann würde auch die Beprobung von Männern aus 15km Entfernung wenig Sinn machen.
Hätte man den Untersuchungsraum auf den gesamten Kreis (Rheinkreis Neuss) ausgedehnt - ca. 290000 Ew. - hätte man ca. 100000 Männer im Zielalter einladen müssen.

Gibt die Person die DNA nicht freiwilliig ab, müssen die EB den Richter mit guten Argumenten überzeugen. Der Person stehen alle Rechtsmittel frei. Evtl. hat die Person auch ein Alibi. Bisher konnten die EB einen Bescheid erwirken, mit einer Ausnahme, an der noch gearbeitet wird.


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23.06.2020 um 15:48
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:War die DNA die gefunden wurde gut genug dafür, so wäre das doch vielversprechender. Was ist eigentlich aus dem Gesetzentwurf geworden:
Ich habe leider keine Informationen darüber, ob die erweiterte DNA schon den Bundestag passiert hat. Sie war jedenfalls bis zum Schluss umstritten. Ebenfalls weiß ich nicht, welche Qualität die gefundene DNA hat. Sie konnte jedenfalls erst 2008 aus einer Mischspur extrahiert werden. Klar ist, dass sie von einem Mann stammt. Aber vielleicht wissen die DNA-Experten hier im Forum mehr.


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23.06.2020 um 16:18
@Silberkaute


Das habe ich gefunden, aber es ist mir unklar was das bedeutet:
Reform des Strafverfahrens: Bundestag gestattet erweiterte DNA-Tests

Berlin: Neben dem Klimaschutzgesetz hat der Bundestag auch eine Reform des gerichtlichen Strafverfahrens beschlossen. Sie zielt darauf ab, Gerichtsprozesse zu beschleunigen und den Ermittlern die Arbeit zu erleichtern. So darf die Polizei künftig über DNA-Spuren auch die Farbe von Haut, Haaren und Augen sowie das Alter eines Verdächtigen feststellen. Strafprozesse sollen nicht mehr verschleppt werden können - etwa durch ständig gleichlautende Beweisanträge. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass die Rechte von Beschuldigten beschnitten würden.

Quelle: Bayern 2 Nachrichten, 15.11.2019 16:00 Uhr
https://www.br.de/nachrichten/meldung/reform-des-strafverfahrens-bundestag-gestattet-erweiterte-dna-tests,300267322


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23.06.2020 um 16:51
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:So darf die Polizei künftig über DNA-Spuren auch die Farbe von Haut, Haaren und Augen sowie das Alter eines Verdächtigen feststellen.
Sollte man den "Altersabschnitt" isolieren können, könnte man den Altersbereich weiter einschränken und die Anzahl der Proben drastisch reduzieren. Diesen Weg scheinen die EB nicht zu gehen.


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23.06.2020 um 17:56
@Silberkaute
Kleine Korrektur. Der Rhein-Kreis Neuss hat ca. 450000 Einw. Es wäre daher ein noch umfangreicheres Unterfangen geworden.


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23.06.2020 um 19:30
Zitat von NRW76NRW76 schrieb:Kleine Korrektur. Der Rhein-Kreis Neuss hat ca. 450000 Einw.
Danke. Ich muss meine Statistiken dringend aktualisieren.


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24.06.2020 um 15:51
@JosephConrad
Ja da ist man dann nahe dran am Uberwachungsstat. Aber wenn man sich ansieht wie damit in den USA uralte Fälle endlich geklärt werden ist das im Rahmen dieser einen Verwendung vielleicht zu rechtfertigen


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24.06.2020 um 16:55
Zitat von SilberkauteSilberkaute schrieb: Evtl. hat die Person auch ein Alibi.
Das wäre jedoch eine Beweislastumkehr, die das Gesetz eben ausschließt. Im Gegenteil müsste die Staatsanwaltschaft belastende Hinweise finden. Und nein. Die Verweigerung des DNS Testes ist kein belastender Hinweis.
Zitat von SilberkauteSilberkaute schrieb:Bisher konnten die EB einen Bescheid erwirken, mit einer Ausnahme, an der noch gearbeitet wird.
Es wurde aus den Artikeln nicht klar, welche Instanz die Entscheidung getroffen hatte. Häufig ist es dann auch einfach eine Nerven und Finanzfrage ob man tatsächlich bis zum LG zieht.
Generell ist der Umgang mit den Massengentests problematisch und man läuft Gefahr, dass man eine Beweislastumkehr durch die Hintertür einführt. Die entsprechenden Paragraphen müssten wohl deutlich verschärft werden. Derzeit bieten sie zu starke Missbrauchsmöglichkeiten.


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24.06.2020 um 21:47
Ganz in der Nähe von Hemmerden gibt es einen Real, früher hieß der Allkauf. Fährt man die Straße etwas weiter kommt man nach Hemmerden. Vielleicht hat die Person beim Allkauf zum Tatzeitpunkt öfters eingekauft und ist aus dem Grund in der Gegend gewesen.


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25.06.2020 um 01:59
Zitat von RedJohn1RedJohn1 schrieb am 26.04.2013:Ich habe mich lange mit dem Serienmörder Fourniret beschäftigt, bin überzeugt davon dass er noch weit mehr Morde begangen hat als bisher bekannt. In den 90er Jahren will er keinen einzigen Mord verübt haben, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Er tötete auf verschiedene Arten. Auch gewalt gegen den Hals war dabei. Claudias Wohnort ist zudem nicht weit von der Autobahn entfernt, die direkt nach Belgien führt.
Ja, stimmt. Das halte ich auch für möglich. Ich habe kürzlich eine Doku über ihn und seine Morde gesehen. Wenn eine Gegend "abgegrast!" war, zog er weiter.
Es ist eine Ecke, die Spielraum auch in andere Länder lässt, wo er lebte. In sein Schema passt sie leider allemal.


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25.06.2020 um 13:36
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:RedJohn1 schrieb am 26.04.2013:
Ich habe mich lange mit dem Serienmörder Fourniret beschäftigt, bin überzeugt davon dass er noch weit mehr Morde begangen hat als bisher bekannt
Im ersten DNA-Massengentest 2009 wurden 350 Männer überprüft, die sich bereits in den Akten der EB befanden, darunter auch Sexualstraftäter aus dem In- und Ausland. U. a. Ronny Rieken, Dutroux. Ich gehe davon aus, dass auch Fourniret dabei war, obwohl ich keine Liste der untersuchten Sexualstraftäter gesehen habe. Die aktuelle Liste der ungeklärten Fälle des LKA NRW wird auf jeden Fall regelmäßig mit neuen Erkenntnissen auch aus dem Ausland abgeglichen.


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25.06.2020 um 14:13
Zitat von SilberkauteSilberkaute schrieb:Im ersten DNA-Massengentest 2009 wurden 350 Männer überprüft, die sich bereits in den Akten der EB befanden, darunter auch Sexualstraftäter aus dem In- und Ausland. U. a. Ronny Rieken, Dutroux. Ich gehe davon aus, dass auch Fourniret dabei war, obwohl ich keine Liste der untersuchten Sexualstraftäter gesehen habe. Die aktuelle Liste der ungeklärten Fälle des LKA NRW wird auf jeden Fall regelmäßig mit neuen Erkenntnissen auch aus dem Ausland abgeglichen.
Die DNA-Daten von bekannten Straftätern sind sowieso schon als Personendatensätze in der DNA-Datenbank "DAD" vom BKA hinterlegt. Wird ein neuer Spurdatensatz erfasst, so wird er automatisch mit allen gespeicherten Datensätzen verglichen.


... Im polizeilichen Bereich werden (in Deutschland üblicherweise die bei den Landeskriminalämtern angesiedelten) Laboratorien damit beauftragt, aus DNA-Proben die für die Identifizierung wichtigen Teile herauszufiltern und der polizeilichen DNA-Datenbank zu Verfügung zu stellen, die dann unbekannte DNA-Profile (etwa von Tatortspuren oder unbekannten Leichen) mit gespeicherten DNA-Profilen von bekannten Personen vergleicht. Die bekannten Profile stammen von Straftätern, bei denen man durch Mundhöhlenabstrich (freiwillig) oder Blutprobe (wenn die Person ein Eindringen in eine Körperöffnung verweigert) eine biologische Probe genommen hat.

In Deutschland wurden anfänglich die fünf Merkmalssysteme D21S11, TH01, VWA, FGA/FIBRA und ACTBP2/SE33 analysiert. Seit Anfang 2001 werden die acht Merkmalssysteme D21S11, TH01, VWA, FGA/FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51 und ACTBP2/SE33 analysiert. Zu jedem Merkmalssystem werden die Anzahl der Wiederholungen des Basenpaarmotivs (Mikrosatellit) auf den beiden Chromosomen in Form von zwei Zahlen abgespeichert.

... Ende Dezember 2015 war der Datenbestand gestiegen auf 1.133.97 Datensätze, die sich aus 849.907 Personendatensätzen und 284.066 Spurendatensätzen zusammensetzen

... Seit Errichtung der Datei bis Dezember 2013 wurden 166.070 Treffer erzielt, davon wurde in 34.282 Fällen ein Tatzusammenhang festgestellt (Spur-Spur-Treffer). 131.788 mal wurde eine Tatortspur einer Person zugeordnet, davon zu 16,8
% bei Straftaten.

Wikipedia: DNA-Analysedatei


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25.06.2020 um 14:32
Letztendlich ist im vorliegenden Fall ein Massen-Gen Test meiner Meinung nach Geld und Resourcen-Verschwendung, denn wenn ich @Silberkaute richtig verstehe, gibt es keine konkreten Indizien auf eine Person aus dem Suchradius, nur die Statistik aus einer Studie. Mit dem selben Argument müsste man konsequenterweise versuchen alle statistisch ähnlichen ungeklärten Morde durch Massentests aufzuklären.


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25.06.2020 um 14:58
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Letztendlich ist im vorliegenden Fall ein Massen-Gen Test meiner Meinung nach Geld und Resourcen-Verschwendung, denn
Du magst Recht haben. Soweit ich der Presse entnommen habe, wurden die codierenden Bereiche der DNA nicht analysiert, denn sonst hätte man den Altersbereich weiter eingrenzen können, statt von 14 bis 70 Jahren auszugehen. Ich halte 25 bis 45 sowieso für wahrscheinlicher. Dieses würde sich auch mit den Beobachtungen von zwei Zeuginnen decken, die am Tattag einen Mann in einem dunklen PkW gesehen hatten, der mit Claudia sprach. Allerdings wurde weder der Mann noch das Auto gefunden.

Die EB begründen ihre Wahl einzig mit der BKA-Studie von 2004 und dem Gutachten von Prof. Mokros, der von einer einmaligen Nahraumtat eines ansonsten unbescholtenen Bürgers Hemmerdens bzw. eines Mannes mit starkem Bezug zu Hemmerden ausgehen.

Die EB sind auch deshalb optimistisch, weil in anderen Fällen ein Massengentest durchaus erfolgreich war. Bei einem Verbrechen von 1988 wurde der Täter später bei einem Test entdeckt. Es war der Verweigerer.


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25.06.2020 um 15:12
Zitat von SilberkauteSilberkaute schrieb:Die EB sind auch deshalb optimistisch, weil in anderen Fällen ein Massengentest durchaus erfolgreich war. Bei einem Verbrechen von 1988 wurde der Täter später bei einem Test entdeckt. Es war der Verweigerer.
Dann müsste man konsequenterweise eine DNA Datenbank aller Menschen die in Deutschland leben führen, denn wenn man schon dabei ist:
Umkehr der Unschuldsvermutung

Praktisch ist es so, dass Personen, die in das üblicherweise sehr weite Fahndungsraster passen, entweder „freiwillig“ an dem Gentest teilnehmen oder von der Polizei auf ein Alibi überprüft werden. Falls sie kein absolut sicheres Alibi vorlegen können, wird ein Anfangsverdacht unterstellt und ein Beschluss des Amtsgerichts zur zwangsweisen Teilnahme beantragt, der üblicherweise bewilligt wird. Da gegen diese Personen jedoch kein konkreter Tatverdacht besteht, sind sie keine Beschuldigten und dürften nach § 81c StPO ohne ihre Einwilligung nur unter bestimmten Voraussetzungen mit richterlicher Anordnung untersucht werden. Personen, die zur Teilnahme aufgefordert wurden, aber nicht auffindbar sind, werden zur Fahndung ausgeschrieben.

Eine echte Freiwilligkeit der Teilnahme in dem Sinne, dass man nach der Aufforderung der Polizei, an dem Gentest teilzunehmen, frei entscheiden kann, teilzunehmen oder nicht teilzunehmen, ist nicht gegeben. Man hat nur die Wahl, entweder eine Freiwilligkeitserklärung zu unterschreiben und teilzunehmen oder ein Alibi vorzulegen. Wenn man kein sicheres Alibi nachweisen kann, muss man mit der Behandlung als Beschuldigter wegen eines schweren Verbrechens rechnen. Es wird daher kritisiert, dass die ausdrückliche Behauptung der Polizei und Staatsanwaltschaft, die Teilnahme am Massengentest sei freiwillig, eine Täuschung der Öffentlichkeit sei, und dass die Androhung von polizeilichen (Vor-)Ermittlungen und eines gerichtlichen Zwangsbeschlusses für den Fall, dass man nicht „freiwillig“ teilnimmt, eine Nötigung darstelle.

Kritisiert wird ferner, dass die Gerichte häufig zu großzügig bei der Bestätigung eines Anfangsverdachts sind und dass sie dabei ihren Ermessensspielraum einseitig zugunsten der Staatsanwaltschaft auslegen. Dabei ist es problematisch, dass der Begriff des Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO („zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“) nur vage definiert ist.

Kritiker befürchten außerdem, dass durch die zunehmende Durchführung von Massengentests in immer größerem Umfang und mit Zwangsmaßnahmen gegenüber unbeteiligten Bürgern das Vertrauen der Bürger in die Polizei und Justiz abnehmen und in eine Ablehnung umschlagen könnte.

Ferner werden auch die Medien kritisiert, die die Frage der Freiwilligkeit und den Ablauf der Tests ungeprüft und einseitig anhand der Aussagen der Polizei und Staatsanwaltschaft darstellen. Über die Anzahl und die Hintergründe von Testverweigerern wird dagegen vergleichsweise wenig berichtet.
und das passt zum Fall:
Hohe Kosten bei zweifelhafter Effizienz

Da in den meisten Fällen nicht sicher ist, dass der gesuchte Täter sich unter den vorgesehenen Testteilnehmern befindet, ist auch der Erfolg eines Massengentests nicht gesichert. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass bei einem negativen Testverlauf versucht wird, den Teilnehmerkreis eventuell mehrfach weiter zu vergrößern, um den bis dahin investierten hohen personellen und finanziellen Aufwand durch einen Fahndungserfolg zu rechtfertigen. Aber auch durch weitere Vergrößerungen des Teilnehmerkreises kann ein Fahndungserfolg nicht garantiert werden, während der Aufwand und damit die Kosten weiter steigen und immer mehr Unschuldige unter Teilnahmedruck gesetzt werden, um ihre Unschuld zu beweisen. Es ist unklar, wo schließlich eine Grenze für den Teilnehmerkreis gezogen werden soll.
Wikipedia: DNA-Reihenuntersuchung


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26.06.2020 um 13:31
Der Massengentest in Bezug auf Claudia Ruf fällt noch sehr klein aus.

Zitat stern.de:
Dabei gaben bis zur Festnahme im Frühsommer mehr als 14.000 Männer in und um Dresden freiwillig Speichelproben ab, darunter auch der Angeklagte. Notfalls sollten bis zu 130.000 Männer darum gebeten werden.

https://mobil.stern.de/panorama/stern-crime/prozess-beginn-in-dresden-massengentest-ueberfuehrte-kinderschaender-3735746.html


In Dresden wollten die bis zu 130.000 Männer testen.


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Der Kindermord an Claudia Ruf

26.06.2020 um 13:59
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hohe Kosten bei zweifelhafter Effizienz
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Der Massengentest in Bezug auf Claudia Ruf fällt noch sehr klein aus.
Die reinen Laborkosten beim LKA NRW in Düsseldorf sollen €50-60 pro Test betragen. Kostentreibend kommt hinzu, dass über 1000 Teilnehmer ausfindig und aufgesucht werden müssen. Bei den Teilnehmern aus anderen Bundesländern wird um Amtshilfe gebeten. Schwieriger und teurer wird es im EU-Ausland, ganz schwierig in Übersee (USA).

Im LKA-Labor könnten bis zu 50 Proben parallel bearbeitet werden. Langwierig ist jedoch die Auswertung und die Tatsache, dass die Klärung dieses Falles keine Priorität hat, da der Täter (vermutlich) nicht weiter aktiv ist.

Es ist zu beobachten, dass die Erfassung, Analyse und Auswertung der Proben in diesem Fall schon über 7 Monate (seit 15.11.2019) gedauert hat und immer noch fast 20% ausstehen. In den Fällen R. Rieken und dem von @Leonx berichteten Fall war die Analyse schon in wenigen Wochen erledigt und das bei einem vielfachen an Proben.


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26.06.2020 um 14:23
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Dabei gaben bis zur Festnahme im Frühsommer mehr als 14.000 Männer in und um Dresden freiwillig Speichelproben ab, darunter auch der Angeklagte. Notfalls sollten bis zu 130.000 Männer darum gebeten werden.
Seltsam dass der Täter seine Probe abgegeben hat. Bei 130000 Tests wäre er wohl als Verweigerer nicht weiter aufgefallen.


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27.06.2020 um 13:10
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Seltsam dass der Täter seine Probe abgegeben hat. Bei 130000 Tests wäre er wohl als Verweigerer nicht weiter aufgefallen.
Ronny Rieken hat damals auch eine Speichelprobe abgegeben, wenn auch laut Wikipedia auf Anraten seines Schwagers. Wie der Fall Claudia Ruf zeigt, können Verweigerer per Gerichtsbeschluss zur Abgabe einer Speichelprobe gezwungen werden.


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