JosephConrad
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Der Kindermord an Claudia Ruf
23.06.2020 um 14:13Silberkaute schrieb am 02.02.2020:Die DNS-Analytik gibt jetzt schon neben dem Verwandtschaftsgrad die Möglichkeit Ethnie, Haarfarbe (ursprüngliche), Augenfarbe, Krankheiten, besondere körperliche Merkmale, u. a. zu bestimmenWar die DNA die gefunden wurde gut genug dafür, so wäre das doch vielversprechender. Was ist eigentlich aus dem Gesetzentwurf geworden:
Die Polizei soll künftig DNA-Spuren umfangreicher nutzen dürfen, um Verbrechen aufklären zu können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, wonach Ermittler etwa an Tatorten gefundene DNA-Spuren nutzen dürfen, um etwa Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter zu bestimmen. Die Neuregelung soll auch für Altfälle gelten. Bisher durften DNA-Spuren zum Zweck der Strafverfolgung nur auf Abstammung und Geschlecht von Verdächtigen geprüft werden.Artikel vom 23.10.2019
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/strafverfahren-aenderung-gesetzesentwurf-100.html (Archiv-Version vom 24.10.2019)