https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/dna-tests-claudia-ruf-100.html (Archiv-Version vom 07.01.2020)... Sorgen, dass ihre Speichelprobe in einer Datenbank landet, müssen sich die betroffenen Männer nicht machen. Die Polizei versichert, dass alle Proben nach dem Test vernichtet werden.
Allerdings würde diese Formulierung nicht zu meiner Beruhigung beitragen. Ich habe das in dieser Form schon oft im Zusammenhang mit Massengentests gelesen.
Dass die Speichelproben nicht aufbewahrt, sondern vernichtet werden, wird immer betont.
Dass sie nicht in einer Datenbank landen, ist selbstverständlich, denn Speichelproben sind keine Daten, sondern physisch vorhanden, es können lediglich Daten aus ihnen abgeleitet werden. Die Proben selbst könnten höchstens in einem "Speichelprobenarchiv oder -magazin" aufbewahrt werden. Das macht aber niemand, denn das Wichtigste von diesen Proben, die extrahierten Daten, hat man ja, so dass die Proben selbst nicht mehr gebraucht werden.
Die Frage ist, was geschieht mit den Daten, die die Speichelproben geliefert haben. Werden diese in Datenbanken gesammelt? Oder werden diese nach dem Abgleich auch vernichtet, genauso wie die Proben selbst?
Warum drücken sich die Ermittlungsbehörden da immer so zweideutig schwammig aus, warum wird nicht klipp und klar und unmissverständlich gesagt, dass sowohl die Proben als auch die daraus ermittelten Daten umgehend nach dem Abgleich vernichtet werden?
Ich will jetzt hier nicht wieder die Diskussion anschieben, ob man diesen Test verweigern sollte/könnte/was auch immer, möchte nur wissen, ob ich da vielleicht zu misstrauisch bin. Für mich ist die gewählte Formulierung der EB hier nicht eindeutig, wie seht ihr das?