Der schwarze Mann/Soko Dennis
07.11.2011 um 19:20@Truefaith
bin natürlich auch kein Jurist, aber habe gerade diesen Artikel entdeckt:
auf die hier genannte 10-Jahres-Frist bezieht sich anscheinende die Stader Staatsanwaltschaft.
---------------------------------------------------aus der Welt-------------------------
Streit über Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmissbrauch
Bayerns Justizministerin will Opferrechte ausbauen
Berlin - Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt im Straf- und Zivilrecht deutlich ausbauen. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich später verjähren. "In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden", sagte Merk der "Passauer Neuen Presse". "Wenn dann die Verfolgung der Täter an der Verjährung scheitert, ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer."
Die aktuell bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen aus den 70er- und 80er-Jahren zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre daher für "unabdingbar".
Bei der Opposition stieß die Forderung auf heftige Kritik. "Eine rechtsstaatliche Gesellschaft ist nicht nur eine strafende, sondern auch eine vergebende", sagte der rechtspolitische Sprecher von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, der WELT. Die derzeitigen Verjährungsfristen seien vollkommen ausreichend. Die Forderungen von Frau Merk nannte Montag "absurd": "Das ist keine christliche Politik, sondern fundamentalistische Rachsucht."
Auch in der Union ist Merks Forderung umstritten. "Eine pauschale Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre ist nicht zielorientiert", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, der WELT. Entscheidend sei die Schwere des Delikts. Grosse-Brömer sprach sich dafür aus, in minder schweren Fällen die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre anzuheben. Auch sei es sinnvoll, sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich als "Verbrechen" einzustufen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Bislang kann sexueller Missbrauch von Kindern auch als "Vergehen" eingestuft werden.
Unterstützung erhielt Justizministerin Merk von der Deutschen Kinderhilfe. "Gerade bei Sexualstraftaten an Kindern können die Opfer manchmal erst nach Jahrzehnten darüber sprechen", sagte der Vorsitzende Georg Ehrmann dieser Zeitung. Sein Verein fordere daher schon seit Längerem, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre auszudehnen.
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Laut deutschem Recht verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers, in schweren Fällen nach 20 Jahren. Die Schweiz hatte die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Kindern 2008 per Volksbegehren abgeschafft.
Unterdessen weitet sich der Skandal um den sexuellen Missbrauch am Berliner Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg aus. Der Rektor der Schule, Pater Klaus Mertes, sagte der "Berliner Zeitung", er halte inzwischen eine "dreistellige Opferzahl" für möglich.
Gestern wurde zudem bekannt, dass die evangelische Kirchengemeinde Geesthacht bei Hamburg einen in der Gemeinde tätigen Mitarbeiter wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern vom Dienst suspendiert hat. Der Kirchenmusiker soll in mindestens einem Fall ein Mädchen im Konfirmandenalter sexuell belästigt haben.
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bin natürlich auch kein Jurist, aber habe gerade diesen Artikel entdeckt:
auf die hier genannte 10-Jahres-Frist bezieht sich anscheinende die Stader Staatsanwaltschaft.
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Streit über Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmissbrauch
Bayerns Justizministerin will Opferrechte ausbauen
Berlin - Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt im Straf- und Zivilrecht deutlich ausbauen. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich später verjähren. "In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden", sagte Merk der "Passauer Neuen Presse". "Wenn dann die Verfolgung der Täter an der Verjährung scheitert, ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer."
Die aktuell bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen aus den 70er- und 80er-Jahren zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre daher für "unabdingbar".
Bei der Opposition stieß die Forderung auf heftige Kritik. "Eine rechtsstaatliche Gesellschaft ist nicht nur eine strafende, sondern auch eine vergebende", sagte der rechtspolitische Sprecher von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, der WELT. Die derzeitigen Verjährungsfristen seien vollkommen ausreichend. Die Forderungen von Frau Merk nannte Montag "absurd": "Das ist keine christliche Politik, sondern fundamentalistische Rachsucht."
Auch in der Union ist Merks Forderung umstritten. "Eine pauschale Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre ist nicht zielorientiert", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, der WELT. Entscheidend sei die Schwere des Delikts. Grosse-Brömer sprach sich dafür aus, in minder schweren Fällen die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre anzuheben. Auch sei es sinnvoll, sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich als "Verbrechen" einzustufen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Bislang kann sexueller Missbrauch von Kindern auch als "Vergehen" eingestuft werden.
Unterstützung erhielt Justizministerin Merk von der Deutschen Kinderhilfe. "Gerade bei Sexualstraftaten an Kindern können die Opfer manchmal erst nach Jahrzehnten darüber sprechen", sagte der Vorsitzende Georg Ehrmann dieser Zeitung. Sein Verein fordere daher schon seit Längerem, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre auszudehnen.
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Laut deutschem Recht verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers, in schweren Fällen nach 20 Jahren. Die Schweiz hatte die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Kindern 2008 per Volksbegehren abgeschafft.
Unterdessen weitet sich der Skandal um den sexuellen Missbrauch am Berliner Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg aus. Der Rektor der Schule, Pater Klaus Mertes, sagte der "Berliner Zeitung", er halte inzwischen eine "dreistellige Opferzahl" für möglich.
Gestern wurde zudem bekannt, dass die evangelische Kirchengemeinde Geesthacht bei Hamburg einen in der Gemeinde tätigen Mitarbeiter wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern vom Dienst suspendiert hat. Der Kirchenmusiker soll in mindestens einem Fall ein Mädchen im Konfirmandenalter sexuell belästigt haben.
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