@armleuchter @duwi @Waldläufer246 @tayo Das ist doch schon peinlich . Angeblich braucht K.T.B. keine zusätzlichen Beweise ? Keine DNA , also hat die STA wahrscheinlich rein gar nichts ausser vielleicht einem fragwürdiges Geständnis ?
Hoffentlich kommt beim nächsten Termin keine Zurücknahme des Geständnisses ! Wer weiss schon wie das dann zustande gekommen ist ?
Wie schon geschrieben wenn das alles so klar ist warum werden dann M.N.2 Pflichtverteidiger auf Staatskosten beigeordnet ?
Die Haaranalyse wurde damals ganz sicher gemacht .Nur mit dem Unterschied das der von dem Vater Verdächtigte als Verdächtigter auszuschliessen war und wahrscheinlich kein Richter damals die DNA Untersuchung anordnen wollte.Es müssen ja schon einige Verdachtsmomente erfüllt sein.
Wenn ich das noch richtig weiss , wurde damals deshalb sogar ein Strafvervahren gegen den Vater eingeleitet.Der von ihm Verdächtigte wurde ja mit vollem Namen überall (Zeitung,Fernsehen,Foren) gehandelt .