@armleuchter @duwi @Waldläufer246 In so einem Fall kann der Staatsanwalt doch nicht mit den Ausflüchten kommen wir brauchen keine Akten mehr, es reicht.
Wie kann es reichen wenn nach wie vor der Verdacht besteht das M.N. auch noch für andere Taten in Betracht kommt. Ich meine nicht seine Neigungen sondern ich rede von den ev.in Frage kommenden Mordfällen. Da braucht man doch jede Akte/Info um sein Bewegungaprofil zu erstellen.
Was mich stutzig macht das M.N.sich bei seinem Geständnis bei den Beamten ausgeweint haben soll.
Sollten die Vernehmungen tatsächlich 3 Tage gedauert haben muss man sich doch fragen wo in dieser Zeit seine Rechtsanwälte waren ? Diese hätten diese Vernehmungen doch sofort unterbunden.
Deshalb glaube ich diese Geschichte nicht so ganz ,da Realitätsfremd.
Er wird ja wohl nicht freiwillig auf jeden Rechtsbeistand verzichtet haben.
Wenn M.N.tatsächlich alles gestanden hat warum beschäftigt er dann noch 2 Anwälte ?
Des weiteren wie kommen diese ganzen Informationen wie polizeiliche Vernehmungsprotokolle sowie das Psychol.Gutachten in/an die Presse ?
Gezielt durch die STA oder durch Akteneinsicht der Nebenkläger (Eltern) ?
Akteneinsicht erlauben oder zugänglich machen ist strafbar ,wie jeder weiss.