Der Fall Kampusch
17.07.2009 um 18:24@EC145
Und auch wenn sie nicht im Keller, sondern im Haus untergebracht war - dennoch ist es Freiheitsberaubung, da sie ja nie allein irgendwo hin durfte. Sie konnte sich nicht frei bewegen. Sie ist das Opfer, wird aber hier als eine Art 'Mittaeter' hingestellt.
Und auch wenn sie nicht im Keller, sondern im Haus untergebracht war - dennoch ist es Freiheitsberaubung, da sie ja nie allein irgendwo hin durfte. Sie konnte sich nicht frei bewegen. Sie ist das Opfer, wird aber hier als eine Art 'Mittaeter' hingestellt.