Es geht mal wieder um Geld:
Ludwig Koch, der Vater von Entführungsopfer Natascha, hat – ungeachtet der jüngsten Entwicklungen rund um neue Untersuchungen – Ernst H. verklagt. Koch verlangt Schadenersatz für psychische Qualen, die er durch die achtjährige Absenz seiner Tochter erlitten haben will, er fordert 35.000 Euro. Der Prozessbeginn war für den 13. Juli angesetzt, wurde nun auf Ende August verschoben.
Im Schriftsatz von Kochs Anwalt Dietmar Heck (Kanzlei Boran) heißt es unmissverständlich: "Der Beklagte (also Ernst H., Anm.) war aktiv an der Planung und Durchführung der Entführung von Natascha Kampusch beteiligt." Auf den 20 Seiten werden zahlreiche Gründe für diese Behauptung angeführt und insgesamt mehr als 40 Zeugen zur Ladung genannt, darunter auch Natascha Kampusch.
Und was macht man in dem Fall?
Bemerkenswert ist die Replik auf Kochs schwerwiegende Anschuldigungen. In dem zweiseitigen Papier fordert Ernst H. (vertreten durch Staranwalt Manfred Ainedter) die Klagsabweisung wegen "Unschlüssigkeit der Klage" und die Einholung eines Gutachtens über die angeblichen psychischen Schäden von Ludwig Koch.
Dem konkreten Vorwurf der Mittäterschaft bzw. Mitwisserschaft am schweren Verbrechen der Entführung wird hingegen in diesem Schriftsatz mit keinem Wort entgegengetreten.
http://kurier.at/politik/fall-kampusch-staatsanwalt-als-hellseher/792.845
Was nicht ins Konzept passt, wird unglaubwürdig gemacht, der geistige Gesundheitszustand
angezweifelt und auf Wesentliches garnicht eingegangen. Diese Taktik bewährt sich immer
wieder, nicht nur im Fall Kampusch.