Malinka schrieb:Als Erwachsene steht der 21-Jährigen ein selbstbestimmter anonymer Aufenthaltsort zu.
Da aber der plötzliche Kontaktabbruch zu Angehörigen und Bekannten nicht erklärt werden kann, ermittelt die Polizei weiterhin in alle Richtungen, um die Umstände aufzuklären.
Der Artikel bestätigt, was ich neulich geschrieben habe: Wenn es die Absicht des Täters war, das Umfeld zu beruhigen und Polizeiermittlungen zu verzögern, dann ist ihm das nicht gelungen. Stellt sich die Frage: ist es ihm nicht gelungen oder war es gar nicht seine Absicht?
@Malinka Was du schilderst, ist auch denkbar.
Das deutet auf einen Täter hin, der FL zwar von Anfang an festhalten wollte, der aber in die "Anrufsache" zufällig reingeschlittert ist.
In diesem Szenario stell ich mir tatsächlich den heimlichen Verehrer vor, der FL abfängt und bei sich hält, um ihr zu erklären, dass nur er sie liebt und sie mal besser bei ihm bleibt... Also auch eine Art Psychofreak, aber doch anders gelagert.