@Diyana - richtig, so seh ich das auch. BEIDES in betracht zu ziehen ist sicher nicht verkehrt. Mir ging es eben darum, dass hier einige direkt geschrieben haben, dass eine Frau auf keinen Fall in betracht kommt, und keiner nannte dafür einen besseren Grund als den, dass eine Frau dazu nicht fähig wäre, was nun mal einfach nicht wahr ist.´
Ein Mann könnte ich genausogut "ausschließen", da er sie dann immer mit ihrem EX telefonieren lassen hat. Ein Entführer (gehen wir mal nicht von Lösegeld aus) will besitzen. und jemand der besitzen will lässt doch nicht zu dass seine "angebetete" mir ihrem ex "plaudert".
Jedoch könnte das dann auch ein Hinweis dafür sein, dass es eben NICHT um eine "beziehungstat" ging, sondern um was anderes.
Stellt euch vor ihr werdet irgendwo festgehalten, und dürft einmal am tag für ein paar sek telefonieren. wen würdet ihr anrufen? wahrscheinlich den für euch wichtigsten menschen. das könnte für sie chris gewesen sein ex hin oder her.. aber würde man nicht eher die familie anrufen?