@Malinka Ging ja nicht um Opfer des "Höxter-Paares", sondern drum, dass es angeblich leicht und unproblematisch festzustellen sei, ob in der fraglichen Woche, in der Frauke verschwunden war und sich noch telefonisch meldete, ob sich da Angelika B bei ihrer Mutter in Bad Salzufflen-Lockhausen aufhielt.
Man müsste die Mutter nur fragen, so die Begründung.
Dass die Mutter sich heute mit Bestimmtheit daran erinnern kann, wann ihre Tochter im Jahr 2006 vor ihrem Gatten Wilfried W geflohen ist, find ich wie gesagt fraglich. Sie ist vermutlich schon deutlich ü 70 Jahre (Tochter ist 47). Da wäre ich nicht so sicher, dass sie das auf den Tag genau abrufen kann - mal ganz abgesehen davon, ob sie es will. Nahe Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ist jetzt ja auch nicht ganz unwahrscheinlich, dass solche Fluchten öfters vorkamen.
Und auch davon abgesehen, dass es öffentlich nicht bekannt ist, ob die Mutter überhaupt noch lebt.
Es gibt Zeugen in diesem Fall, die können sich nicht mal erinnern, ob bestimmte private Erlebnisse mit Frauke zusammen im Jahr 2004 oder 2005 stattfanden.
Und selbst, wenn die Mutter das könnte und auch würde, was wäre das Ergebnis? Die Polizei wüsste, wann WW vorübergehend ohne AB lebte. Wenn das mit der "Frauke-Woche" zusammen fiele, wäre es evtl ein Indiz. Wenn nicht, würde es aber auch nur sagen, dass sie, AB und WW, da nicht räumlich getrennt lebten.
Das würde bezüglich der "WW ist der Mörder von Frauke-Liebs"-Theorie eben heißen, dass AB entweder tatbeteiligt wäre, oder dass WW trotzdem allein handelnd war und es ihm gelang, die Aktivitäten in Abwesenheit von AB durchzuführen.
AB kannte ja auch aus der Zeit, in der sie zusammen lebten, viele Frauen, mit denen WW zu tun hatte, nicht. Also hat der so oder so vieles ohne ABs Wissen und Beisein unternommen.