Mord an Frauke Liebs
29.12.2013 um 14:41@Malinka
Das ist mir jetzt neu, dass für die Herausgabe von Standortdaten, dem Mobilfunkbetreiber keine richterliche Anordnung vorgelegt werden muss.
Ich habe damals das ganze Hickhack um die Vorratsdatenspeicherung verfolgt, und noch in Erinnerung, dass ein Zugriff auf alle Mobilfunkdaten, also auch auf den Standort, nur mit richterlicher Anordnung möglich ist.
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Das ist mir jetzt neu, dass für die Herausgabe von Standortdaten, dem Mobilfunkbetreiber keine richterliche Anordnung vorgelegt werden muss.
Ich habe damals das ganze Hickhack um die Vorratsdatenspeicherung verfolgt, und noch in Erinnerung, dass ein Zugriff auf alle Mobilfunkdaten, also auch auf den Standort, nur mit richterlicher Anordnung möglich ist.
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