Mord an Frauke Liebs
21.11.2013 um 19:58@AngRa
" hinreichenden" Tatverdacht münden können.
Ich zitiere hier gerne Wiki :
Leichenfund ), wird er es gegen IHN auch einen Anfangsverdachte gegeben haben.
Ein Anfangsverdacht hätte die von dir genannten Dinge ins Ermittlungsverfahren impliziert, womit definitiv KONKRET IN DEINE Richtung ermittelt wird.
AngRa schrieb:Ich gehe allerdings auch davon aus, dass die Polizei gegen C. nie einen Anfangsverdacht hatte. Ein Anfangsverdacht reicht bereits aus um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.Es lief bereits ein Ermittlungsverfahren ( in diesem Fall MORD also Kapitalverbrechen ) WEIL ES EINEN ANFANGSVERDACHT GAB und dieses Verfahren HÄTTE dann in einem " dringenden " oder
" hinreichenden" Tatverdacht münden können.
Ich zitiere hier gerne Wiki :
Der Anfangsverdacht ist abzugrenzen vom hinreichenden (§ 170, § 203 StPO) sowie vom dringenden Tatverdacht (vgl. etwa § 112 Abs. 1 StPO).Da Herr Östermann im Beitrag ausdrücklich sagte, das man Chris DIREKT verdächtigt hat ( nach
Die Frage des hinreichenden Tatverdachts stellt sich erst, nachdem die Ermittlungen aufgenommen wurden.
Er besteht, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen davon ausgehen kann, dass dem Beschuldigten die Tat in einer späteren Hauptverhandlung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann.
Andernfalls wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Der dringende Tatverdacht ist eine Steigerungsform des Tatverdachts.
Leichenfund ), wird er es gegen IHN auch einen Anfangsverdachte gegeben haben.
Ein Anfangsverdacht hätte die von dir genannten Dinge ins Ermittlungsverfahren impliziert, womit definitiv KONKRET IN DEINE Richtung ermittelt wird.