@Retsiemfoh Die Totenstarre ist nicht alleine massgebend zur Bestimmung des Todeszeitpunktes. Da müssen noch einige andere Komponenten berücksichtigt werden. Nur in der Gesamtbewertung ist eine ungefähre Bestimmung dann möglich. (je länger der Tod zurückliegt, umso schwerer wird es)
Die Leichenstarre ist dabei eine der unsichersten Methoden, denn sie unterliegt vielen äusseren Einflüssen. Unter Umständen bleibt die Leichenstarre bis zu 96 Stunden erhalten. Frühestens löst sie sich nach 36 Stunden. Wenn Du also nach der Leichenstarre den Todeszeitpunkt von Heike bestimmen willst, dann komme ich auf eine Zeitspanne von Sonntag Abend 22 Uhr (36Stunden vor der Auffindung) bis eventuell noch eher. Freilich kann er auch am Montag oder sogar in der Nacht zum Dienstag eingetreten sein, denn auch dann wäre die Totenstarre noch ausgeprägt.
Um eine zeitliche Eingrenzung zu erhalten gibt es eine Methode, bei der bei Auffindung ein Gelenk wieder beweglich gemacht wird. Dann kann bei der Wiedereintretung der Starre durch den ATP—Wert der Todeszeitpunkt ein bisschen genauer bestimmt werden. Es gehören aber wie gesagt, noch einige andere Merkmale zur Bestimmung eines Todeszeitpunktes.
Wenn man nur nach der vollständig ausgebildeten Todesstarre von Heike geht, dann kann man nur sagen, dass sie „wahrscheinlich vor Sonntag 22 Uhr noch am Leben war“.