Tussinelda schrieb:Nach BR-Informationen gibt es in der relativ dunklen Tiefgarage keine Videoüberwachung.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/tote-im-kofferraum-entdeckt-verdaechtiger-festgenommen,UBsxXkQ
Das mit der relativ dunklen Tiefgarage scheint mir relativ weit hergeholt. Wie die Bilder der diversen im Thread verlinkten Berichte zeigen, sind die Wände weiß gestrichen und der Bodenbelag besteht aus eher hellen grauen Pflastersteinen und nicht bspw. dunklem Asphalt. Zudem hat der Parkplatz mindestens zur Straßenfront immer wieder größere nur mit Drahtgitter verschlossene Öffnungen, die Tageslicht herein lassen. Dazu hatte ich den Link zu Google Maps in einem meiner Beiträge - mit Street View sieht man diese Öffnungen sehr gut.
Lanza schrieb:Muss ein Festgenommener nicht binnen 24 h einem Haftrichter vorgeführt werden ?
Nein, siehe
Grundgesetz, Artikel 104, Abbsatz 3:(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.
Im Klartext: vorläufig Festgenommene sind spätestens am Tag nach der vorläufigen Festnahme um 23.59 Uhr einem (Haft-)Richter vorzuführen.
Lanza schrieb:Darüber bin ich eben am Rande gestolpert.
Echt jetzt? Weil WE ist, ist keine Abfrage möglich?
Diese Textpassage wurde inzwischen kommentarlos aus dem verlinkten Beitrag entfernt.
MissRedford schrieb:Dazu müsste man natürlich wissen, ob im Parkhaus neben dem Wagen Splitter der Scheibe gefunden wurden ..
darkpassion schrieb:Habe nun den Beitrag gefunden. Er ist auf BR aufgeschalten und dort erzählt der Reporter, dass man noch immer die Glassplitter auf dem Boden sieht. Also nach dem das Auto abgeschleppt wurde.
Um die Situation wirklich zu beurteilen, müsste man schon mehr wissen. Fotos zu Zeitpunkten, wo die Polizei schon aktiv war oder der Wagen gar schon abgeschleppt wurde, sind m.E. keine sicheren Indizien/Beweise für irgendetwas. Denn dazu müsste man wohl die Antworten auf folgende Fragen kennen:
- Wo lagen Splitter beim Eintreffen der ersten Streife? Im Wagen, außerhalb, an beiden Stellen?
- Gab es zu diesem Zeitpunkt noch einen Rest an (ggf. schon gerissen/gesplitterter) Glasfläche im Fensterrahmen?
- Falls ja, wurden diese Glaseste im Zuge der polizeilichen Arbeit oder/und des abschleppens (un-)absichtlich in den Wagen oder neben den Wagen befördert?
C.RoCkEfElLeR schrieb:Eine Frage die ich mir stelle ist: Gibt es in einem Parkhaus normalerweise nicht eine Videoüberwachung?:/
Ich denke und hoffe doch nein, da ich Videoüberwachung öffentlicher Räume nicht für den Normalfall halten will. Sondern nur für eine Maßnahme, die in gut begründeten Ausnahmefällen nach strikten festgelegten Regeln erfolgen darf.
MissRedford schrieb:Man kann ja nicht durch den Kofferaum gucken und sehen, dass in dem Auto, wo man gerade dabei ist das Radio zu klauen, ausgerechnet ne Leiche liegt.
Das kommt wohl darauf an. Bei dem Auto handelt es sich wohl um einen älteren Opel Corsa. ein Kleinwagen, keine klassische Limousine. Der Kofferaum hängt nicht quasi separat hinten an der Karosse, ist mit dem Kofferaumdeckel nicht blickdicht verschlossen. Solche Autotypen haben üblicherweise eine Art Brett, die auf Höhe Oberkante Rücksitze als Sichtschutz Blicke in den Kofferraum verhindet. Diese Kofferraumabdeckungen lassen sich aber leicht entfernen. Beispielsweise bei größerem Ladegut. Oder Tiertransport zwecks mehr Licht und Luft.