C.RoCkEfElLeR schrieb:Mord im Affekt wie du es schreibst….
Das gibt es streng genommen nicht.
Vorsätzlich Tötungsdelikte sind dreigeteilt.
1. Grundsätzlich geht man von Totschlag aus.
2. Bei Erschwernisgründen mit Bezug auf das Motiv, die Vorgehensweise oder beides ("Mordmerkmale") liegt Mord vor.
3. Hat der Täter sich zu der Tat hinreißen lassen, ist es ein Totschlag im minderschweren Fall.
Knifflig wird es, wenn sowohl Mordmerkmale als auch eine Affekttat zu konstatieren sind, was indessen in der Praxis kaum je vorkommt.