emz schrieb:Was den 55-jährigen Festgenommenen anbelagt, so soll er aus dem privaten, jedoch nicht familiären Umfeld stammen.
Bei einem Altersunterschied von 36 Jahren darf man sich schon fragen, ob da eine Vorbeiziehung zwischen TV und Opfer bestand, und welcher Art diese ggf. war.
Eine Heranwachsende und ein schon älterer Mann sollen eine nicht-verwandtschaftliches Verhältnis gehabt haben, das zu einem Tötungsdelikt geführt hat? Da fehlt mir momentan die Vorstellungskraft, dass es eine Bekanntschaft auf Augenhöhe gewesen sein kann.