Neandertal schrieb:Es gab 2007 einen ergebnislosen Massengentest im Wohnort des Opfers, weil man an dem Opfer tatrelevante DNA gefunden hatte. Das kann man überall lesen und habe ich auch geschreiben. Also hatte man sehr wohl damals schon ausreichend Täter-DNA. Fraglich ist welche Erkenntnisse die "neue Methode in 2023" zusätzlich gebracht haben soll, wenn die DNA doch bekannt war ausser dass die Hautschuppen den ersten DNA-Fund in 2007 vermutlich bestätigt haben. Der jetzige TV hat offenbar 2007 oder in den Jahren danach keine DNA-Probe wegen des Mordfalls abgeben müssen.
Seine DNA war bekanntlich auch bereits 2007 wegen seiner weiteren Gewaltverbrechen gespeichert. Aus unbekannten Gründen scheint dieses gespeicherte DNA-Profil nicht mit der DNA lt. Tatort verglichen worden zu sein. So verstehe ich die ganzen Pressemeldungen über die Jahre.
Es ist auszuschließen, dass die DNA des TV nach deren Entnahme 2007 nicht in die Datenbank eingespeist worden ist. Das gleiche gilt für die am Tatort gefundene DNA.
Es gibt nicht zwei oder mehr DNA-Datenbanken oder länderspezifische Datenbanken, sondern nur eine einzige, die DNA-Analysedatei (DAD), die vom Bundeskriminalamt geführt wird. In diese werden sowohl Ergebnisse der DNA-Analyse von bekannten Tätern eingepflegt also auch die an Tatorten gefundenen DNA-Muster.
Es ist auch nicht so, dass man da eine "Abfrage" startet und wenn kein Treffer erzielt wird, dann wars das und man hakt es ab. Vielmehr werden die Ergebnisse von DNA-Analysen dort hinterlegt und in einem riesigen Datenpool gespeichert. Jedesmal wenn neue Daten eingegeben werden, analysiert das System, ob es bereits einen übereinstimmenden Eintrag gibt. Das BKA benachrichtigt darüber dann die zuständige Ermittlungsbehörde.
Es kann also 2007 keine DNA-Probe vom Tatort gegeben haben, die diesem Täter zuzuordnen war, sonst hätte die Datenbank Alarm geschlagen.
Der zuständige BAO-Ermittler hat nach Durchsicht der Akten ja auch nicht den Tip gegeben, doch die damals am Tatort gefundene DNA endlich mal in durch die Datenbank laufen zu lassen, weil ihm z.B. aufgefallen ist, dass bei den Akten kein Ergebnis aus der Datenabfrage in der DA-Datei liegt.
Er hat vielmehr empfohlen, die Klebestreifen, die dazu dienten, Faserspuren am Opfer zu sichern, auf Hautschuppen zu untersuchen, um damit dann eine DNA-Analyse durchführen zu können:
Der [= der BAO-Ermittler] pflügte sich noch mal durch die Akten“, erläutert Kriminaldirektor Colin Nierenz. „Und er gab einen Hinweis für einen weiteren Ermittlungsansatz.
“Das war die Empfehlung, sich die Folien, mit denen Leichen in solchen Fällen komplett abgeklebt werden, noch einmal zu untersuchen. „Erstellt wurden die damals, um Faserspuren zu sichern“, so Nierenz. „Aber seit wenigen Jahren gibt es die Möglichkeit, auf diesen Folien auch Hautschuppen zu sichern.“
Das brachte den Durchbruch: „Wir hatten am 24. Juli einen Spur-Personen-Treffer“, freut sich Adler. „Da war klar: Es muss sich um den Täter handeln.“ Es handelt sich um den 57-jährigen Sven K. aus dem hessischen Wetteraukreis. Was inzwischen gegen ihn spricht: Es gibt inzwischen vier bis fünf DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden wurden.
Quelle:
https://www.express.de/nrw/duesseldorf/durchbruch-nach-16-jahren-mord-an-stewardess-aus-nrw-geklaert-639822Die Empfehlung, die Klebefolien zu untersuchen ist nur sinnvoll, wenn dem Ermittler gekommen sind, dass die damals untersuchte DNA überhaupt tatrelevant ist (oder wenn er davon ausgegangen ist, dass es einen zweiten an der Tat beteiligten Täter gab, was aber offenbar nicht der Fall war).
Insofern war das keine schlampige Polizeiarbiet, weil irgendjemand vergessen hatte, die DAD-Abfrage zu machen. Es ist vielmehr so, dass die Ermittler heute eine Methode angewendet haben, die ihnen damals noch nicht zur Verfügung stand.
Neandertal schrieb:Und noch was. Zu schweigen ist das Recht des TV. Das ist keine Aussage. Er hat jedoch 2007 wohl eine solche Aussage gemacht. Wie dann die Hautschuppen zu erklären sind, ist sicherlich schwierig zu "kleinzureden". Das wird veoraussichtlich eine Hauptverhandlung zu Tage bringen.
Natürlich hat er das Recht zu schweigen und jeder Anwalt würde ihm dazu raten.
Aber gerade weil er bereits 2007 ausgesagt hat, das Opfer nicht persönlich zu kennen und nie in ihrer Wohnung gewesen zu sein, hat er jetzt Probleme, denn die DNA gewinnt dadurch sehr stark an Beweiskraft.
Die DNA konnte ja aus Hautschuppen an der Leiche, zumindest teilweise von der Kleidung des Opfers gewonnen werden. Dahin hätte sie ja auch durch eine einfache Übertragung kommen können, z.B. wenn der TV das Opfer in seiner Wohnung besucht hat und das Opfer sich auf einen Stuhl oder ein Sofa gesetzt hat, auf dem der TV kurz vorher beim Besuch gesessen hatte; der wenn er angegeben hätte, dass er und das Opfer sich zur Begrüßung oder zum Abschied kurz umarmt hatten.
Es liegt eben keine offensichtlich tatrelevante Spur vor, z.B. weil Sperma bei einem Sexualdelikt auf das Opfer übertragen wurde oder weil die DNA an der Tatwaffe nachgewiesen werden konnte.
Da er aber eben 2007 angeben hatte, das Opfer nicht zu kennen, wird die DNA jetzt eben doch tatrelevant, weil sei dann nur vom Täter stammen kann, der sie bei der Tat auf das Opfer übertragen hat.