brigittsche schrieb:Und was nun den/die betrifft, der/die glaubte, es könne sich um eine Bekannte handeln: Ja, vielleicht ist er/sie zur Polizei gegangen und es hat sich dann aber bei einer Überprüfung herausgestellt, dass die besagte alte Bekannte heute noch irgendwo quietschvergnügt lebt, bei einem Autounfall verstorben oder aus anderen Gründen definitiv nicht die unbekannte Tote ist.
und
anouk schrieb:Denn mehr haben wir nicht wirklich. Der User/in meinte die Ähnlichkeit zu erkennen - abgesehen von der Nase. Wenn die Nase aber ohne Weichteile nicht rekonstruiert werden kann, dann würde ich ein paar Fragen stellen.
Gibts nix zu verlieren.
Ja aber es geht darum wie weit man diesen "Erinnerungen " an Jemanden überhaupt praktisch nachgehen kann.
Zuerst wird die Polizei fragen, an wen genau ihn dieses Fantombild denn erinnert.
Ich glaube, wenn dann so etwas wie " sieht aus wie die Biggi aus der Disko damals , nur die Nase stimmt nicht" könnten die Ermittler gar nichts mit solchen Aussagen anfangen .
Da müsste man schon noch den kompletten Namen wissen.
Ohne den zu wissen, kann man jetzt gar nichts mehr ermitteln.
Den Namen aber noch zu wissen von einer Frau, welche man vielleicht flüchtig kannte, die dann aber plötzlich nicht mehr auftauchte, das halte ich auch wenig realistisch.
Beispiel:
Das (manipulierte)Phantombild sieht einer damaligen Bekannten aus der Uni ziemlich ähnlich.
Wir hatten sogar mal eine kurze Affäre Aber außer dem Vornahmen könnte ich keine weiteren Daten liefern. Auch sind die Erinnerungen so verblasst, das ich heute gar nicht mehr genau wüsste, welche genaue Nasenform Sie hatte.
Jetzt könnte man das sicherlich irgendwie ermitteln, aber niemals mit vertretbaren Aufwand
und größter Wahrscheinlichkeit, das Diese "Erkennen" nach 35 Jahren sowieso falsch war.
aber ohne Informat
anouk schrieb:"Wir waren Schulfreunde, aber nach ihrer frühen Heirat, die leider scheiterte, habe ich sie aus den Augen verloren. Wir alle dachten, dass sie möglicherweise weggezogen ist. Ich erinnere mich, dass sie Verwandte in der Schweiz hatte. Es ist schade, dass wir nicht mehr wissen, was aus ihr geworden ist."
Wenn das zeitlich passt, optisch auchvertretbar ist und du den kompletten Namen weist und auch noch das Zeitfenster passt, kannst Du es ja melden bei der Polizei.
In diesem Fall wird Dir ja wohl der Name bekannt sein, oder zumindest leicht nachprüfbar. Dann wäre das ein nachzuprüfender Hinweis