Lanza schrieb:Auch die eigene Mutter vom Opfer soll nach deren Befürchtung mit involviert gewesen sein.
In dieser Familie muss einiges im Argen gelegen haben und schiefgelaufen sein. Das sind ja keine typischen Streitereien, wie sie oftmals ums Sorgerecht entstehen, nach Trennungen, das ist ja ein ganz anderes Kaliber.
Dabei hatte sich Carolin G.s Mutter auf die Seite des Kindsvaters geschlagen und unter anderem einen Brief fürs Familiengericht verfasst, in dem sie Carolin G. als psychisch krank beschrieb und nicht in der Lage, ein Kind zu betreuen. Das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter galt seit Jahren als zerrüttet. Auch das Verhältnis zur Schwiegermutter war angespannt. Im Sorgerechtsstreit sah es zunächst so aus, als würde Björn R. gewinnen: Er hatte vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg Anfang März 2023 das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind zugesprochen bekommen.
Das Verhältnis zur eigenen Mutter seit Jahren zerrüttet, die sie quasi als psychisch krank denunziert, dazu der Ex-Partner, der vor nichts zurückschreckt.
Mich würde interessieren, warum ihm letztes Jahr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde.