Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg
20.04.2023 um 13:58Doch, das wäre in diese Falle gegangen.
Mitnichten benötigt es hierfür ein Gutachten.
Wie im oben eingestellten Gesetzestext reichen "
Mitnichten benötigt es hierfür ein Gutachten.
Wie im oben eingestellten Gesetzestext reichen "
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, d.h es müssen zwar Tatsachenvorliegen (wie hier das Buch, die Hinweise o.Ä.).
Hierbei ist es ausreichen, wenn aufgrund vorliegender Tatsachen (s.O). davon ausgegangen werden kann, dass eine persönliche Ungeeignetheit vorliegen kann.
(Definition Tatsächliche Anhaltspunkte:= Tatsachen sind gesicherte Erkenntnisse und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.)
Insbesondre sollte man hierzu auch das Urteil des Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Dezember 2014 – 21 ZB 14.1512 m Hinterkopf behalten.
"Eine Restrisiko darf nicht hingenommen werden"
Zusätzlich hätte (siehe hier auch oben genanntes Urteil) die nicht verschlossene Patrone ausgereicht um die waffenrechtliche Erlaubnis einzuziehen (in dem Moment hätte er, gerade als Sofortvollzug, auch keinen Zugriff mehr auf die Waffen gehabt).