Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg
16.04.2023 um 23:51MysteryGuy schrieb am 23.03.2023:aber das ist auf jeden Fall begrüßenswert, dass in Zukunft die Magazine bei Sportschützen von der Waffenbehörde miterfasst werden sollen. Kein normaler Sportschütze benötigt so viele Magazine. Munition kann man ja von mir aus ruhig ein paar hundert Schuss haben, aber Magazine sollten auf maximal drei pro Person beschränkt werden oder eine ähnlich niedrige Größenordnung... eventuell sogar nur ein Magazin plus Ersatz, fertig.]Du entscheidest, wieviel Magazine ein Sportschütze braucht? Aufgrund welcher Sachkenntnis, wenn ich fragen darf?
Luftgewehr/Pistole oder Bogenschießen?
Welche Diszipline schießt Du in welchem Verband/Verbänden?
Diverse Mehrdistanzdiszipline? Was willst Du da mit 3 Mags? Für 40 Schuß a erlaubte 5 Schuß im Mag brauche ich da schon 8 Magazine.
IPSC? Da wird es dann ganz lächerlich.
Ein paar hundert Schuß? Meinst Du, ein Sportschütze hat Lust, nach jedem ersten bis viertem Schießtermin wieder Muni zu kaufen? Und das dann noch zu horrenden Preisen, da der sehr hohe Mengenrabatt bei so einer Kleinmenge nicht zum tragen kommt?
Ein paar tausend Schuß pro Kaliber oder gar Waffe ist normal und auch gar nicht wirksam zu reglementieren, da ich meine benutzten Hülsen wiederladen kann (und als Wiederlader darf). Wer will das wie reglementieren?
Und was soll eine Magazinreglementierung bringen? Nimmt der Amokschütze eben statt der Pistole einen Revolver und Speedloader.
Ist eh schneller als Magazinwechsel.
Die jetzige relativ neue Reglementierung für Magazine für Selbstladelangwaffen auf 20 Schuß und Eintragung ist schon ein Witz und völlig sinnfrei, weil diese Magazine millionenfach seit Jahrzehnten überall auf der Welt kursieren und erhältlich sind.
MissWexford schrieb:MMn. hätten sie besser einen Psychiater oder einen Psychologen schicken sollen.Wegen einem geklemmten Nerv habe ich vor 2 Jahren über fünf Monate auf einen Termin bei einem Neurologen gewartet. Trotz Dringlichkeitscode und 100km Umkreissuche, die das Ruhrgebiet einschloß. Bei den Psychos ist das ähnlich.
Wie soll das ein Beamter von der Waffenbehörde beurteilen, ob eine Person psychisch krank ist.
Die Behörde hat ja innerhalb relativ kurzer Zeit eine Überprüfung vorgenommen.
Es kann durchaus sein, daß die Abteilung "Waffenrecht" dort nur ein Fahrzeug hat und das in der ersten Woche schon ausgebucht war.
Nicht lachen oder den Kopf schütteln. Ist so. Es wurde ja kein Einsatzfahrzeug mit Lalulala und Randaleleuchte angefordert.
MissWexford schrieb: Jetzt will Bundesinnenministerin Faeser künftig ein psychologisches Gutachten für alle Antragsteller einer Waffenbesitzkarte.Ich plädiere eher für psychologische Gutachten von amtierenden Politikern/Abgeordneten. Wir hatten schon rechtmäßig verurteilte Straftäter als Verteidigungsminister. Eine WBK hätte Stolti damals nicht bekommen. Und letztens hat eine Außenministerin in einem Nebensatz quasi den Krieg mit Russland erklärt. Ja, eine MPU für Politiker hielte ich für deutlich sinnvoller.
Bei Straftaten von Legalwaffenbesitzern rangieren Sportschützen mit großem Abstand an letzter Stelle. Davor kommen, in immer noch sehr kleiner Anzahl, die Jäger, das sind aber fast alles Suizide oder Straftaten, die keinen Dritten schaden.
Dann kommt wieder ein großer Abstand und angeführt wird die Statistik von den Legalwaffenbesitzern des Staates; Polizei und Militär.
Daraus kann man dann statistisch schließen, daß scharfe Waffen nicht in deren Hände gehören. Hielte ich aber für überzogen... ;)
Das sollte aber klarmachen, daß unser Waffenrecht streng genug ist.
Diese MPUs, die für den Führerschein und den Legalwaffenbesitz unter bestimmten Alter und Bedingungen durchgeführt werden, halte ich für wenig brauchbar. Die Durchführenden haben ein Eigeninteresse an einer bestimmten Ergebnisverteilung, damit die Geldquelle nicht versiegt, dazu kommen die hohen Kosten.
Da sollte man auch mal die Frage stellen, woher der Täter das Geld für den teuren Waffenschrank, die laufende Munition und den Schießsportverein hatte. Ich meine, ich las Anfangs im Thread, daß der Täter ALG1 bekam und drohte, auf ALG2 zu rutschen.
Gerade zu Beginn ist der Schießsport teuer. Hinterher kann man dann auch relativ günstig bei Kaliber .22 bleiben. Man muß ja kein Großkaliber schießen.
Hat er überhaupt regelmäßig auf einem Stand geschossen? Eigentlich müßte er ja für das Jahr für das Bedürfnis. Es mag makaber klingen, aber bei über 130 abgegebenen Schüssen auf unbewaffnete Menschen in einem Haus hätte ich mit einer weit höhere Opferzahl gerechnet. Gottseidank waren es nicht noch mehr. Trotzdem seltsam.
Was ist seitens der Waffenbehörde an einem Projektil auf dem Waffenschrank auszusetzen? Da kommen bei mir dann Zweifel an deren Sachkundigkeit auf. Ein Projektil/Geschoß ist ein Stück geformtes Blei und unterliegt keinen Aufbewahrungsregeln.
Bei der Überprüfung für die Erteilung der WBK werden nicht nur die üblichen Stellen angefragt, wie vorne schon irgendwo aufgelistet, es werden auch 10 Jahre zurück die Polizeidienststellen am Wohnort des Antragstellers abgefragt, ob der Antragsteller da bekannt ist, weil er negativ aufgefallen war. Bei Drogen oder anderen Verstößen, zB Steuervergehen, sollte grundsätzlich in den letzten 10 Jahren alles sauber gewesen sein.
Die Schießsportvereine schauen sich jeden Bewerber sehr gründlich an. Sie haben kein Interesse an Leuten, die "nur ne Knarre haben wollen". Entsprechend habe ich es in weit über 20 Jahren Schießsport häufig erlebt, daß Interessenten nach ein paar Wochen oder Monaten gesagt wurde, daß er bei uns/in diesem Hobby falsch ist und nicht in den Verein kommt. Dies kenne ich auch aus anderen Vereinen so.
Man schießt ja nicht nur nebeneinander her, sondern unterhält sich, grillt mal nach der Liga-Runde oder dem Vereinsschießen, Weihnachtsschießen etc.
Ich kenne zwar den dortigen Verein nicht, aber ich denke, der hat sich dort mindestens das gesetzlich geforderte eine Jahr lang ganz tadellos benommen.
Der Verein muß der Behörde auf Anfrage die regelmäßige Ausübung des Schießsportes nachweisen/bestätigen und auch den Austritt eines Mitgliedes melden!
Bei Erstwaffenbesitzern nach einem Jahr. War er nicht oft genug/regelmäßig (min. 1 mal jeden Monat oder 18 mal im Jahr), bekommt er das nicht bestätigt und das gibt Post und Erklärungsbedarf. Längere Krankheit, Neugeborene Kinder, Viel Arbeit, Stände wegen Coronaregeln geschlossen uswusf. Kann also begründet werden. Muß aber Nachvollziehbar sein und von begrenzter Dauer, sonst erlischt das Bedürfnis.
Hätte die Behörde bei der Überprüfung des späteren Täters irgendwelche Zweifel gehabt, hätten sie die Waffe/Waffen sofort mitgenommen. Dann hätte der Schütze sie zurückklagen müssen. Und dann wäre vor dem Verwaltungsgericht entschieden worden, ob er einen an der Klatsche hat oder nicht. Aber die Waffen wären sofort weg gewesen.
Es wäre nicht so gewesen, daß die Behördenvertreter beim Besuch Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bekommen hätten und später vom Büro aus dann bürokratisch die Einziehung der Waffen in Gang gesetzt hätten.
So läuft das nicht. Der muß komplett harmlos und nicht irgendwie auffällig gewesen sein.