Srensen schrieb:Die Äußerung Philipp F.s, Stimmen zu hören und sich das Leben nehmen zu wollen, hätte durchaus eine Zwangseinweisung gerechtfertigt. Liegt die Diagnose einer akuten psychischen Erkrankung mit Fremd- oder Selbstgefährdung vor, so wäre es mMn angemessen, dem Patienten für eine bestimmte Zeit die Waffenbesitzkarte zu entziehen.
Naja, das mit dem Stimmenhören und suizidalen Gedanken war ja eben schon 2021. Da war von WBK noch weit und breit keine Rede. Die WBK hat er ja erst Ende 2022 erworben.
Da eben nicht jeder, der mal solche Gedanken hat, automatisch der Waffenbehörde gemeldet oder sonst zentral gespeichert wird, hatte die Waffenbehörde Ende 2022 keine Chance davon auch nur im Ansatz etwas zu wissen.
Schwierig zu deuten, ist zudem dieser Satz (leider in anderen Artikeln auch nicht deutlicher... die haben wohl alle voneinander abgeschrieben
;) ):
Vor dem Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft sagte Jan Hieber, Leiter des Landeskriminalmats in der Hansestadt, der Vater von Philipp F. habe den Sozialpsychiatrischen Dienst angerufen und gesagt, dass sein Sohn Stimmen höre und sich umbringen wolle. Nach einem Gespräch mit dem Sohn seien dann jedoch keine weiteren Maßnahmen für nötig befunden worden.
^ Hieraus wird zunächst nicht 100% klar, wer denn dieses Gespräch 2021 geführt hat. Nur der Vater mit dem Sohn? Oder der sozialpsychiatrische Dienst mit PF und dies ggf. noch in Anwesenheit dessen Vaters?
Naheliegend wäre es anzunehmen, dass der sozialpsychiatrische Dienst involviert war, denn...
Als Philipp F. 2021 angekündigt habe, sich selbst heilen zu wollen, habe sich der Vater entschieden, die Behörden einzuschalten.
^ Der Vater griff also zum Telefon, um beim sozialpsychiatrischen Dienst anzurufen, weil der Sohn professionelle Hilfe verweigerte. Dann müsste das oben referenzierte "Gespräch" also eigentlich logischerweise unter Einbeziehung des sozialpsychiatrischen Dienstes stattgefunden haben, weil der Vater seinem Sohn eine alleinige Bewältigung ja nicht zutraute.
Offenbar war es der sozialpsychiatrische Dienst, der dann keine weiteren Maßnahmen für erforderlich hielt. Also erstaunlicherweise
gar keine... von Zwangseinweisung sind wir hier Universen entfernt, zumal zu dem Zeitpunkt von Fremdgefährdung ja auch gar keine Rede war und von Waffenbesitz schon gar nicht.
Der Artikel ist von der Chronologie und den Absätzen her mMn etwas unglücklich, aber wenn man das in die Reihe bringt, müsste das so stimmen:
- 2019: PF verliert Lebensgefährtin und Job. Umfeld bemerkt Wesensveränderung.
- 2019 - 2021/a: Irgendwann in diesem Zeitraum finden erste psychiatrische Maßnahmen inklusive einer stationären Therapie in BY statt
- 2021/b: PF teilt dem Vater nach diesen Therapiemaßnahmen mit, dass er sich selbst heilen will
- 2021/c: Der Vater akzeptiert das so nicht und ruft beim sozialpsychiatrischen Dienst an.
- 2021/d: Es kommt zu einem Gespräch, mutmaßlich unter Einbeziehung des sozialpsychiatrischen Dienstes, in dem keine weiteren Maßnahmen für erforderlich befunden werden.
- 2021 Oktober: PF wird Mitglied im Hanseatic Gun Club
Der Rest ist ja dann bekannt: 06.12.2022 = WBK / 12.12.2022 = Erwerb Waffe / 24.01.2023 = Eingang anonymes Schreiben bei Waffenbehörde / 07.02.2023 = "Hausbesuch" / 09.03.2023 = Amoklauf.
Empfehlenswert ist übrigens auch der
ZEIT Artikel, der kein copy & paste von NDR/t-online/Focus usw. ist.