AlteTante schrieb:Wenn der Waffenbesitzer nichts zu verbergen hat,
Eine Waffenbesitzkarte wird erteilt, wenn ein Bedürfnis vorliegt z.B. Jäger, Sportschütze, Waffensammler.
Hierbei wird insbesondere die Zuverlässigkeit der Person hinsichtlich des Waffenrechts geprüft.
Die ausstellende Behörde holt sich hierbei Hilfen/Anfragen von anderen Instituten sowie Polizeidienststellen,
Vereinen, Gesundheitsämter, Strafregister, Vorstrafen ein. Sie benötigt, hierzu diese Erkenntnisse und Daten.
Wenn Tatsachen gegen eine WBK sprechen, müssen diese belegbar sein z.B. Urteil, Gutachten, Wegfall des
Bedürfnisses, sowie der erforderlichen Zuverlässigkeit.
An Hand dieser Erkenntnisse/Abfragen, entscheidet dann die Behörde über den Antrag/Erteilung einer Waffen-
besitzkarte. Auch eine sichere Verwahrung der Waffe samt Munition muss ebenfalls nachgewiesen werden.
Die Erteilung einer WBK ist ein Verwaltungsakt, es können hierzu Rechtsmittel eingelegt werden.
So einfach ist es jedenfalls nicht !