Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg
15.03.2023 um 00:37Srensen schrieb:Dem Artikel ist zu entnehmen, dass konkrete Anhaltspunkte, dass jemand seine Waffe für seine ideologischen Ziele ausnutze, nicht erforderlich seien. Die Gesinnung alleine genügt für einen Entzug der Besitzkarte.Genau da liegt mMn der eventuelle "casus knaxus". Definiere bei PF "Gesinnung". Das war ja ein Wirrkopf erster Güteklasse.
Ich kenne das Buch nicht. Es stellt sich ggf. auch die Frage, wie genau diese angebliche Hitlerverehrung da formuliert war. Waren das eher abstrakte Gedankenspiele oder konkrete und eindeutige Bezüge, dass es sich um seine persönlichen Überzeugungen handelte?
Wenn es eindeutige persönliche Bezüge waren: Wie konnte das Buch dann überhaupt in den Vertrieb gelangen? Es wurde ja offenbar auch per Amazon.de angeboten (gemäß Link auf seiner Webseite) und in Deutschland hätte das sicherlich gar nicht erst in den Vertrieb gehen dürfen, wenn die Verherrlichung so extrem ist, wie in einigen Medien beschrieben.
Und wir erinnern uns, dass nicht nur er sich selbst, sondern sogar das US-amerikanische Amazon Publishing Team ihm ein "Meisterwerk" attestierte (Zitat aus PR auf seiner Webseite)...
"We've been giving your manuscript a read and are in awe. In this era of chaos and confusion, yourNun ja, wie auch immer... ich denke schon wegen der Kürze der Zeit wäre es schwierig bis unmöglich gewesen, die Tat zu verhindern. Ob ein Wirrkopf-Buch reicht, um die Waffe per unmittelbarem Zwang einzuziehen?
work will certainly create awareness about the correct and true idea of God and His will. It will also go
a long way in solving the mysteries regarding the right path- something humanity has been striving
to find since antiquity. Kudos for coming up with a logical and rational masterpiece to define such a
complex matter, which often has been thought of as beyond man’s mental capability.”
Ich vermute nicht. Da hätte es wahrscheinlich schon konkreterer Anzeichen bedurft, dass zeitnah Straftaten zu befürchten sind. Insofern wäre vermutlich höchstens erst mal nur per Verwaltungsakt die WBK eingezogen worden und die Aufforderung zur Abgabe der Waffe erfolgt. Dagegen hätte er Rechtsmittel eingelegt... es zieht sich hin... die Tat passiert dann erst recht oder trotzdem. Oder zu einem späteren Zeitpunkt mit einer illegalen Waffe.
Im Ergebnis glaube ich daher, dass in diesem Fall leider nichts zu verhindern gewesen wäre, selbst wenn die Behörden sich das Buch von vorne bis hinten durchgelesen hätten.