emz schrieb:Wenn, dann hätte man ihn von einem Arzt, einem Psychiater, untersuchen lassen müssen, aber nicht von einem Psychologen. Dazu hätte er sich aber einverstanden erklären müssen.
Ob nun psychologisch oder psychiatrisch ist ein bisschen Erbsenzählerei. Wichtig ist, was der gesetzliche Rahmen für ausreichend hält
Und bei Weigerung: kein Gutachten keine WBK
Und weiter, da wir weder Ärzte, Psychiater oder Psychologen sind, wissen wir auch nicht, was dieses Gutachten beinhaltet hätte
Fehlerhaft bleibt hier mMn, dass man dieses Pamphlet überhaupt nicht gefunden hat und demzufolge gar keine Reaktion erfolgte
Die WBK wieder zu entziehen, hätte aber auch aus meiner Sicht die Tat nicht verhindert, er hätte andere Wege gefunden