weisnixx schrieb:Man kann auch auf einer dünnen Eisschicht mit dem Kind auf dem Rücken einbrechen. Die Ermittlungsbehörden schliessen dies zwar aus ( Eisschicht), aber deren Begründung würde mich mal interessieren. Dazu konnte ich nichts lesen bzw. hören.
Natürlich kann man mit einem Kind auf dem Rücken in eine Eisschicht einbrechen. Schneller als ohne, da das Kind in diesem Falle das Gewicht der "Person" ja erhöht. Wie mehr Gewicht, desto tragfähiger, also "dicker" müsste die Eisschicht sein, um eben nicht einzubrechen.
Das ist eine physikalisch belegbare Tatsache.
Eine Möglichkeit, warum die Polizei das ausschließen kann, könnte damit begründbar sein, dass Sie sicher sagen kann, dass es zu der Zeit, als diese Frau dort ins Wasser kam, definitiv "zu warm" für Eis war.
Das wäre dann möglich, wenn man inzwischen gesicherte Erkenntnisse hätte, zum Beispiel anhand von in der Wohnung gefundenen Belegen (Kassenbons, Fahrkarten, o.ä), dass die Frau erst nach den letzten "Minustagen" verschwunden sein kann.
Sollte das so sein, sehe ich auch keinen wirklichen Grund, warum man dies dann hätte veröffentlichen müssen. Ermittlungsergebnisse sind nun mal für die weitere Ermittlungsarbeit, die Staatsanwaltschaft, später eventuell für das Gericht bestimmt, nicht für die Öffentlichkeit.