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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 15:02
Überraschung im Fall Maddie: Anklage gegen Verdächtigen Christian B. doch in Braunschweig

Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai Beschwerde gegen das Landgericht eingelegt. Staatsanwalt Christian Wolters stellte damals gegenüber IPPEN.MEDIA klar: „Unter Zugrundelegung unserer Erkenntnisse liegt die Zuständigkeit nach unserer Ansicht hier bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Wir werden sehen, ob die Gerichte das auch so beurteilen.“ Das haben sie jetzt getan.

Auf der anderen Seite stößt der Beschluss des Oberlandesgerichts auf Verwunderung. „Die Entscheidung muss man zum jetzigen Zeitpunkt akzeptieren, auch wenn ich sie – wie auch die zuständige Kammer – für falsch erachte“, sagt Friedrich Fülscher, der Verteidiger von B. zur Bild. Er kündigt an, die örtlichen Behörden zu rügen.

Prozess-Wende im Fall Maddie McCann: Verteidiger von Christian B. kündigt Rüge an

Die Verteidigung des Maddie-Verdächtigen argumentiert, Christian B. habe vor seiner Ausreise in einer Lagerhalle in Sachsen-Anhalt gelebt. Dieser Ansicht war auch das Landgericht. Das Oberlandesgericht beruft sich jetzt auf Indizien und Beweismittel, die belegen sollen, dass sich B. in Niedersachsen aufgehalten hatte.
Quelle: https://www.rga.de/panorama/maddie-mccann-anklage-prozess-christian-b-verdaechtiger-deutschland-ermittlung-braunschweig-zr-92529239.html (Archiv-Version vom 20.09.2023)

mich würde interessieren was es mit dieser Rüge auf sich hat.. vielleicht kann es jemand erklären?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 15:17
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:was es mit dieser Rüge auf sich hat..
Bedeutet meines Wissens nach so viel wie Anzeige bzw Beschwerde welche sich gegen das Gericht bzw. einer Entscheidung des Gerichts richtet.
Sprich der Verteidiger ist der Auffassung das dass Gericht falsch gehandelt hat und beanzeigt dies, sodass die nächst höhere Instanz die Entscheidung erneut Prüfen muss.


Für die Exakte Bedeutung mit fachlich korrekten Ausdrücken müsste sich ein Jurist wie @Rick_Blaine hier nochmal reinmelden, ich bin Laie.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 15:25
@FadingScreams

Es geht hier weniger um die Zuständigkeit der StA Braunschweig als um die Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig.

Die StA Braunschweig hatte bekanntlich 2022 wegen 5 Delikten (der Fall Maddie gehört nicht dazu) vor dem Landgericht (LG) Braunschweig Anklage gegen B. erhoben. Wie immer in so einem Fall musste das LG nun im sog. Zwischenverfahren über die Zulassung der Anklage entscheiden, bevor überhaupt eine Hauptverhandlung eröffnet wurde.

Das LG Braunschweig hat nun in diesem sog. Zwischenverfahren festgestellt, dass es für eine Hauptverhandlung örtlich gar nicht zuständig ist. Dies sah die StA Braunschweig nicht so und legte gegen die Entscheidung des LG Beschwerde zum OLG ein. Das OlG hat nun entschieden, dass das LG Braunschweig für die Hauptverhandlung örtlich zuständig ist.

So, wie ich Fülscher aufgrund manchmal nicht ganz eindeutiger Medienberichte verstanden habe, hat er nun vor, in einer eröffneten Hauptverhandlung vor dem LG Braunschweig die örtliche Zuständigkeit dieses Gerichts für die Durchführung der Hauptverhandlung zu rügen. Dass muss Fülscher allerdings bis zur Vernehmung des Angeklagten zur Sache tun, danach ist die Zuständigkeitsrüge ausgeschlossen. Wird die örtliche Zuständigkeit aber rechtzeitig gerügt, muss sich das LG Braunschweig damit neu befassen.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit

(1) Das Gericht prüft seine örtliche Zuständigkeit bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen.

Danach darf es seine Unzuständigkeit nur auf Einwand des Angeklagten aussprechen. Der Angeklagte kann den Einwand nur bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache in der Hauptverhandlung geltend machen…..



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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 15:34
hab vielen Dank @Andante

wenn ich das richtig verstehe, dann könnte Fülscher jetzt solange damit warten, bis die Anklageschrift verlesen wurde?
Zitat von AndanteAndante schrieb:So, wie ich Fülscher aufgrund manchmal nicht ganz eindeutiger Medienberichte verstanden habe, hat er nun vor, in einer eröffneten Hauptverhandlung vor dem LG Braunschweig die örtliche Zuständigkeit dieses Gerichts für die Durchführung der Hauptverhandlung zu rügen. Dass muss Fülscher allerdings bis zur Vernehmung des Angeklagten zur Sache tun, danach ist die Zuständigkeitsrüge ausgeschlossen. Wird die örtliche Zuständigkeit aber rechtzeitig gerügt, muss sich das LG Braunschweig damit neu befassen



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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 15:59
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:wenn ich das richtig verstehe, dann könnte Fülscher jetzt solange damit warten, bis die Anklageschrift verlesen wurde?


Ja, könnte er theoretisch. Ob er es so machen wird, ist halt die Frage. Warum sollte er so lange warten? Er kann die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ja schon sofort nach Eröffnung der Hauptverhandlung rügen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 16:08
@Andante

mir geht es einzig und allein darum, dass die Opfer, im Fall der Irin zB, laufen wichtige Fristen ab — wenn ich das richtig sehe, (noch) zu ihrem Recht kommen können..

man versetze sich mal in die Frau.. sie wurde über Stunden, unter Todesangst, schwer vergewaltigt und sieht in B. den Täter. Noch schlimmer finde ich, dass sie eigentlich mit der Sache abgeschlossen hatte. Und jetzt macht sie diese Farce durch..

Was wird das alles mit ihr machen?

Die anderen Opfer haben natürlich ebenfalls Schlimmes durch oder sind ermordet.. — auch diese Taten gehören endgültig geklärt..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 16:43
also mir geht es darum, dass die Taten auf keinen Fall verjähren dürfen.. jedenfalls nicht weil ein Anwalt weiß wie es geht..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 16:54
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:also mir geht es darum, dass die Taten auf keinen Fall verjähren dürfen.. jedenfalls nicht weil ein Anwalt weiß wie es geht..
Ab dem Moment der Anklageerhebung ist die Verjaehrung ausser Kraft.
Wie schon zuvor eroertert, haben die noch ein paar Jahre.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 16:55
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:also mir geht es darum, dass die Taten auf keinen Fall verjähren dürfen..
Können sie mmn. garnicht da § 78c StGB abs. 3 greifen dürfte:

(1) 1Die Verjährung wird unterbrochen durch
3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist

Und das gegen ihn Ermittelt wird dürfte ihm zu 100% mitgeteilt worden sein.

Alternativ FALLS sich abs. 3 nur auf einen Sachverständigen bezieht würde abs. 6 wirken.

6. die Erhebung der öffentlichen Klage


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 17:01
@nur_die_fakten
@Justreading

DANKE..

das klingt ja schon mal sehr beruhigend. Also muss 'eigentlich' auch niemand befürchten, dass B. ohne Prozess wieder frei kommt?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 17:27
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Also muss 'eigentlich' auch niemand befürchten, dass B. ohne Prozess wieder frei kommt?
Zumindest nicht aufgrund von Verjährung o.Ä.

Soweit ich weiß - bitte unbedingt korrigieren falls nicht richtig! - sitzt er noch den letzten Teil einer Haftstrafe ab, und nun hat das OLG den Haftbefehl von Nov. 22 wieder in kraft gesetzt.
Sprich selbst wenn er seine Haftstrafe jetzt zu ende absitzt, bleibt er erstmal drin.

ABER

Das ganze klappt nur wenn Staatsanwalt Wolters jetzt endlich den Arsch hochbekommt und seinen Jahrelangen Worten Taten folgen lässt.
C.B. hat etwas mehr als 4,5 von 7 Jahren verbüßt & auch wenn 2/3 erstmal abgelehnt wurde so steigt doch mit weiterer verstrichener Zeit - zu recht - das Risiko das er den Rest auf Bewährung verbüßen darf. Insbesondere da nicht bekannt ist wie C.B. sich als Häftling verhält.

Wolters MUSS innerhalb der nächsten 2 Jahre Anklage erheben, und er täte gut daran C.B. nicht in die Hände zu spielen und Zeit zu schinden.
Das bezieht sich nicht nur auf die aktuell zu verbüßende Haftstrafe, sondern auch auf den Haftbefehl.
Umsomehr Zeit verstreicht ohne das etwas geschieht desto wahrscheinlicher kann dieser Erfolgreich angegriffen werden. Der Entzug der Freiheit ist ein massiver eingriff in die Menschenrechte, und diesen gilt es kontinuierlich zu begründen.

Dazu kommt noch eine Aussage des Verteidigers bzgl. dem OLG :
Sollte die Staatsanwaltschaft die gut begründete Entscheidung des Landgerichts mit einer Beschwerde angreifen, wäre klar, dass es hier auch um persönliche Eitelkeiten der Staatsdiener geht“, so Fülscher. „Schon die Beschwerde kostet Zeit, die eine andere Staatsanwaltschaft sinnvoll nutzen könnte.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig würde zudem ohne Not erhebliche Risiken eingehen: Selbst wenn das Oberlandesgericht Braunschweig zu einer andern Ansicht käme, wäre das Landgericht im Rahmen der Hauptverhandlung an diese Entscheidung nicht gebunden und könnte das Verfahren durch Urteil einstellen.“
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/prozess-geplatzt-kommt-der-maddie-verdaechtige-bald-frei-83639416.bild.html

Und hier muss man einfach sagen hat er Recht.
Eine andere - zuständige - Staatsanwaltschaft hätte schon längst ihre Arbeit aufnehmen und Anklage erheben können.
Hier wurde unnötig Zeit vergeudet, und das ganze nur um selbst die Publicity zu haben.
Alle Ermittlungserkenntnisse, Akten, Zeugen und und und hätten genauso gut von Sachsen genutzt werden können.

Wenn das LG sich jetzt vom OLG angepisst fühlt - Richter unter sich - könnte das Verfahren ohne viel zutun von Seiten der Verteidigung vorläufig eingestellt werden.

Hintergrund ist das dass Gericht der Klageeröffnung zustimmen muss. Wenn die Staatsanwaltschaft hier nicht bereits in der Anklageschrift entsprechend abliefert könnte das ganze ding geschlossen werden, bevor es anfängt.

Das ganze hätte man sich vollständig sparen können wenn Wolters seine persönlichen Emotionen außer spiel gelassen und den Fall als Sachsen abgegeben hätte.

Dazu kommt noch die angekündigte Rüge der Verteidigung.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 17:37
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:so steigt doch mit weiterer verstrichener Zeit - zu recht - das Risiko das er den Rest auf Bewährung verbüßen darf. Insbesondere da nicht bekannt ist wie C.B. sich als Häftling verhält.
Die Gerichte stufen ihn als "Bewaehrungsversager" ein - soweit zu einer moeglichen Bewaehrung.
Vor seiner Verlegung in ein Gefängnis in Kiel saß der Beschuldigte im niedersächsischen Wolfenbüttel ein. In dieser Zeit habe sich das Braunschweiger Gericht schon mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung befasst.

Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp erklärte aber bereits gegenüber BILD: „B. kommt als Bewährungsversager nicht für eine vorzeitige Entlassung infrage. Wir werden dem Antrag widersprechen.“
Quelle: https://www.bild.de/news/ausland/news-ausland/madeleine-maddie-mccann-verdaechtiger-christian-b-43-stellt-antrag-auf-bewaehrun-71310444.bild.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 18:20
Ich empfinde es schon sehr naiv zu denken, dass das Abgeben dieser sehr umfangreichen Faelle an eine andere StA weniger Zeit in Anspruch genommen haette, als die ohnehin anstehende Sommerpause an Laenge uebertreffen wuerde.
Aber dass da Wolters eine "Eitelkeit" unterstellt wird, finde ich persoenlich "unterste Schublade".


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 19:03
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Aber dass da Wolters eine "Eitelkeit" unterstellt wird, finde ich persoenlich "unterste Schublade".
Da möchte ich mich doch direkt anschliessen.

Auch ich finde es unter jeglicher Würde, einem Staatsanwalt OHNE SACHKENNTNIS
zu unterstellen, dass er ANGEBLICH "Fehler" aller Art gemacht haben soll...

Angefangen vom angeblich nicht sitzenden Sakko bis zu den "aus-dem-Fenster-lehnen"-Arien
bis zu vorhergesagtem Scheitern mit Pauken und Trompeten!

Unglaublich - man traut förmlich seinen Augen nicht, was hier von absoluten LAIEN rezidiert wird!

UND PUNKT.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 19:06
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Das ganze hätte man sich vollständig sparen können wenn Wolters seine persönlichen Emotionen außer spiel gelassen und den Fall als Sachsen abgegeben hätte.
Ganz so ist es ja nicht. Es geht schließlich um den gesetzlichen Richter im Fall B., wozu halt auch der örtlich zuständige Richter gehört. Und da hat Wolters soeben vom OLG Recht bekommen: örtlich zuständige Richter für die angeklagten Taten sind nun mal die vom LG Braunschweig.

Wäre in Sachsen-Anhalt, genauer beim LG Magdeburg, angeklagt worden, hätten sich, jede Wette und mit mE sehr guten Gründen die Richter des LG Magdeburg für örtlich unzuständig erklärt, und eine Beschwerde zum OLG Naumburg wäre gelaufen. Das OlG Naumburg hätte dann wahrscheinlich befunden, dass das LG Magdeburg örtlich nicht zuständig ist.

Sooo einfach wird es nun für das LG Braunschweig auch nicht werden, das Verfahren mal eben einzustellen. Mit welcher Begründung denn?

Und selbst wenn Fülscher ihm eine Steilvorlage liefert und zu Beginn der Hauptverhandlung die örtliche Zuständigkeit rügt, kann sich das LG Braunschweig zwar wiederum für örtlich unzuständig erklären, dagegen wird aber die StA in die Beschwerde gehen, und das OLG Braunschweig drückt dem LG die Sache mit derselben Begründung wie vorher wieder aufs Auge, sofern Fülscher bzw. dem LG keine neuen zugkräftigen Argumente eingefallen sind.

Mit Verlaub: Man muss nicht alles glauben, was Fülscher so weissagt….


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 19:18
PS: Fülscher widerspricht sich im Übrigen selbst:

Wenn das LG Braunschweig das Verfahren so easy einstellen kann, warum will Fülscher es partout vom LG Braunschweig weg und vors LG Magdeburg haben? Er kann doch froh sein, wenn es in Braunschweig bleibt und fix eingestellt wird.


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20.09.2023 um 19:50
@Andante

für mich jedenfalls ist der ganze 'Zauber' überhaupt nicht nachvollziehbar.. macht man sich so einen 'Namen' in dem 'Geschäft'? - ich meine indem man einerseits öffentlich im Interview davon erzählt B. höchstens seinem Hund aber niemals sein Kind anzuvertrauen, sagt doch eigentlich schon viel aus darüber, was er von seinem Mandanten tatsächlich hält..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 20:12
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:für mich jedenfalls ist der ganze 'Zauber' überhaupt nicht nachvollziehbar.. macht man sich so einen 'Namen' in dem 'Geschäft'? -
Na ja, die Hoffnung der Verteidigung könnte sein - ich kann auch nur spekulieren, mit mir wird die Verteidigungsstrategie nicht besprochen -, dass die Magdeburger Staatsanwälte wenig Neigung haben könnten, sich in die Fälle, erst recht den Fall Maddie, einzuarbeiten und/oder Beweislage überall für zu dünn befinden und daher erst gar nicht anklagen würden oder sie einem Vorschlag des Gerichts, die Sachen einzustellen, zumindest nicht verschließen würden.

Die Braunschweiger Staatsanwälte dagegen stecken tief im Stoff, haben bereits bewiesen, dass sie anklagen, und sie haben auch zu erkennen gegeben, dass sie im Fall Maddie nicht daran denken, mit den Ermittlungen aufzuhören und dann, wenn sie meinen, genug zu haben, auch anklagen werden. Und so hartnäckige Staatsanwälte möchte ein Verteidiger aus naheliegenden Gründen nach Möglichkeit nicht im Nacken haben.

Nun ist die örtliche Zuständigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften kein Wünsch dir was. Da gibt es gesetzliche Regeln, an die man sich sowohl als Staatsanwalt wie als Verteidiger wie als Richter zu halten hat, es gibt auch eine letzte Instanz, die irgendwann verbindlich, wie es das Gesetz vorsieht, sagen wird, wer zuständig ist, und daran sind dann alle Beteiligten gebunden, finito, aus, fertig, Ende der diesbezüglichen Diskussion.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 20:36
Ich habe hier noch die Schilderung eines Verteidigers gefunden, wie die Verteidigung die Drohung mit der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit zu nutzen versuchte , um eine unwillige StA dazu zu bringen, einem sog. Deal zuzustimmen, und dass derlei Jonglieren mit zu den gebräuchlichen Taktiken eines Verteidigers gehören kann.
Über den Gerichtsstand Bereitschaft der Gerichte und Staatsanwaltschaften zum Deal herbeiführen

Es bedarf manchmal viel Verhandlungsgeschick der Rechtsanwälte, die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu einer Verfahrensabsprache zu bewegen. Nicht immer gelingt das auf Anhieb oder wird sogar mehrfach abgelehnt.

Die “Rüge” zum Gerichtsstand eines Amtsgerichts als Mittel zum Zweck

In Fällen der Ablehnung kann es durchaus hilfreich sein, die prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen und eine Rüge der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts (Gerichtsstand) anzubringen oder wenigstens anzudrohen. Die Folge der Unzuständigkeit eines Amtsgerichts ist, dass das Strafverfahren auf Antrag des Strafverteidigers an das tatsächlich zuständige Gericht verwiesen wird.

Die Rüge zum Gerichtsstand in Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs

Der Weg, um über eine angedrohte Rüge zum Deal zu kommen, wurde in einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gewählt. Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde dem Mandanten tatmehrheitlich in fünf selbstständigen Handlungen sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB in verschiedenen Tatalternativen des Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 vorgeworfen. Ausweislich der Anklageschrift sollen die Straftaten über das Internet begangen worden sein. Dabei soll der Mandant die Straftaten in und aus seiner Berliner Wohnung begangen haben. Die Staatsanwaltschaft erhob die Anklage bei einem Amtsgericht in Land Brandenburg.

Die beiden hier relevanten Hauptgerichtsstände sind der des Tatorts (§ 7 Abs. 1 StPO) und der des Wohnsitzes (§ 8 Abs. 1 StPO). In beiden Fällen liegt der Gerichtsstand nicht bei einem Amtsgericht im Land Brandenburg, sondern ausschließlich beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Denn zum Einen soll sich der Tatort jeweils in Berlin befinden. Zum Anderen hatte der Mandant zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im August 2013 seinen festen Wohnsitz gemäß § 8 Abs. 1 StPO in Berlin.

Rüge zum Gerichtsstand angedroht und Bereitschaft zum Deal erreicht

Zu Beginn der Hauptverhandlung suchte ich als Strafverteidiger um ein Dealgespräch nach. Die zuständige Staatsanwältin lehnte eine Verfahrenseinstellung gem. §153a StPO ab und bot eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung an. Es war wohl erheblicher Verfolgungswille der Staatsanwältin im Spiel, meinen Mandanten unbedingt “hinter Gittern sehen zu wollen”. Genau das aber machte ich mir für meinen Mandanten zu nutze, in dem ich ankündigte, den Gerichtsstand zu rügen und Verweisungsantrag an das Amtsgericht Berlin zu stellen. Den schriftlich vorbereiteten Antrag legte ich auf den Tisch. Hätte ich ihn gestellt, wäre es zur Abgabe des Verfahrens gekommen. Das hätte der Staatsanwältin die Möglichkeit genommen, meinen Mandanten weiter zu verfolgen. Sie knickte ein und ließ sich auf eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer nicht unbeträchtlichen Geldbuße ein. Für den Mandanten war das die Sicherung seiner Existenz, weil er sonst wegen des Eintrags im Strafregister keine Dienstreisen mehr in die USA hätte unternehmen können.
https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/strafverteidigung-im-wirtschaftsstrafrechtlichen-ermittlungsverfahren/deal-undoertlicher-gerichtsstand/


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.09.2023 um 20:44
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Die Gerichte stufen ihn als "Bewaehrungsversager" ein - soweit zu einer moeglichen Bewaehrung.
Die von dir zitierte Quelle sagt nur das dass Gericht sich mit dem Antrag befasst.
Der Rest kommt von der Staatsanwältin und nicht vom Gericht.

Ich glaub zwar auch nicht dran - Fluchtgefahr - aber für 100% ausgeschlossen halte ich es nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wäre in Sachsen-Anhalt, genauer beim LG Magdeburg, angeklagt worden, hätten sich, jede Wette und mit mE sehr guten Gründen die Richter des LG Magdeburg für örtlich unzuständig erklärt
Ich meine in irgendeinem Bericht zu der Zeit hatte der Gerichtssprecher vom LG in S-A sich bereits dahingehend geäußert das dass LG den Fall bearbeiten würde.
Quelle muss ich raussuchen, ist bereits länger her.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sooo einfach wird es nun für das LG Braunschweig auch nicht werden, das Verfahren mal eben einzustellen. Mit welcher Begründung denn?
Naja einfach im Sinne der Machbarkeit ist es schon. Nur kommt es dann halt zur Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft. Gründe können vielfältig sein. Formulierungsfehler, Ermittlungsdefizite, "neue" Erkentnisse zum Thema Örtliche Zuständigkeit, Befangenheit des Staatsanwalts mit Fokus auf seine Öffentlichkeitsäußerungen, Dünne Beweislage oder oder oder.

Die Liste der MÖGLICHKEITEN ist lang. Einige davon Sinniger als andere. Und letztendlich wird es vom Richter abhängen ob er die Anklage nun Zulässt oder Ablehnt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mit Verlaub: Man muss nicht alles glauben, was Fülscher so weissagt….
Auch wenn es hier einen anderen Eindruck macht: mache ich nicht.
Auch halte ich C.B. nicht für unschuldig. Ich bin jedoch ein massiver feind von Vorverurteilung & Selbstjustiz. Viel zu Oft werden Personen welche in der Vergangenheit Kriminell aufgefallen sind ihre rechte durch Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit genommen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Braunschweiger Staatsanwälte dagegen stecken tief im Stoff, haben bereits bewiesen, dass sie anklagen
Inwiefern? Stehe gerade auf dem Schlauch oO
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:macht man sich so einen 'Namen' in dem 'Geschäft'
Den hat er schon längst. Dafür bräuchte er C.B. nicht.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:sagt doch eigentlich schon viel aus darüber, was er von seinem Mandanten tatsächlich hält..
Joa kleine Spitze, ggf. nachdem die sich bischen gekappelt haben. Ich meine C.B. wird kein einfacher Mandant sein, dazu noch Psychische Auffälligkeiten durch die Lange Haft.
Letztendlich ist besagte Aussage jedoch 0 Relevant. Als Anwalt soll er C.B. weder mögen noch sonst was. Einen guten Verteidiger interessiert es in der Regel nicht ob Schuldig oder nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich habe hier noch die Schilderung eines Verteidigers gefunden, wie die Verteidigung die Drohung mit der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit zu nutzen versuchte , um eine unwillige StA dazu zu bringen, einem sog. Deal zuzustimmen, und dass derlei Jonglieren mit zu den gebräuchlichen Taktiken eines Verteidigers gehören kann.
Spannender Artikel, danke dafür!
Meinst du das die Verteidigung von C.B. einen Deal anstrebt?

Kann ich mir, insbesondere mit dem Blick auf das Thema Maddie kaum vorstellen Oo


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