FadingScreams schrieb:Also muss 'eigentlich' auch niemand befürchten, dass B. ohne Prozess wieder frei kommt?
Zumindest nicht aufgrund von Verjährung o.Ä.
Soweit ich weiß - bitte unbedingt korrigieren falls nicht richtig! - sitzt er noch den letzten Teil einer Haftstrafe ab, und nun hat das OLG den Haftbefehl von Nov. 22 wieder in kraft gesetzt.
Sprich selbst wenn er seine Haftstrafe jetzt zu ende absitzt, bleibt er erstmal drin.
ABER
Das ganze klappt nur wenn Staatsanwalt Wolters jetzt endlich den Arsch hochbekommt und seinen Jahrelangen Worten Taten folgen lässt.
C.B. hat etwas mehr als 4,5 von 7 Jahren verbüßt & auch wenn 2/3 erstmal abgelehnt wurde so steigt doch mit weiterer verstrichener Zeit - zu recht - das Risiko das er den Rest auf Bewährung verbüßen darf. Insbesondere da nicht bekannt ist wie C.B. sich als Häftling verhält.
Wolters MUSS innerhalb der nächsten 2 Jahre Anklage erheben, und er täte gut daran C.B. nicht in die Hände zu spielen und Zeit zu schinden.
Das bezieht sich nicht nur auf die aktuell zu verbüßende Haftstrafe, sondern auch auf den Haftbefehl.
Umsomehr Zeit verstreicht ohne das etwas geschieht desto wahrscheinlicher kann dieser Erfolgreich angegriffen werden. Der Entzug der Freiheit ist ein massiver eingriff in die Menschenrechte, und diesen gilt es kontinuierlich zu begründen.
Dazu kommt noch eine Aussage des Verteidigers bzgl. dem OLG :
Sollte die Staatsanwaltschaft die gut begründete Entscheidung des Landgerichts mit einer Beschwerde angreifen, wäre klar, dass es hier auch um persönliche Eitelkeiten der Staatsdiener geht“, so Fülscher. „Schon die Beschwerde kostet Zeit, die eine andere Staatsanwaltschaft sinnvoll nutzen könnte.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig würde zudem ohne Not erhebliche Risiken eingehen: Selbst wenn das Oberlandesgericht Braunschweig zu einer andern Ansicht käme, wäre das Landgericht im Rahmen der Hauptverhandlung an diese Entscheidung nicht gebunden und könnte das Verfahren durch Urteil einstellen.“
Quelle:
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/prozess-geplatzt-kommt-der-maddie-verdaechtige-bald-frei-83639416.bild.htmlUnd hier muss man einfach sagen hat er Recht.
Eine andere - zuständige - Staatsanwaltschaft hätte schon längst ihre Arbeit aufnehmen und Anklage erheben können.
Hier wurde unnötig Zeit vergeudet, und das ganze nur um selbst die Publicity zu haben.
Alle Ermittlungserkenntnisse, Akten, Zeugen und und und hätten genauso gut von Sachsen genutzt werden können.
Wenn das LG sich jetzt vom OLG angepisst fühlt - Richter unter sich - könnte das Verfahren ohne viel zutun von Seiten der Verteidigung vorläufig eingestellt werden.
Hintergrund ist das dass Gericht der Klageeröffnung zustimmen muss. Wenn die Staatsanwaltschaft hier nicht bereits in der Anklageschrift entsprechend abliefert könnte das ganze ding geschlossen werden, bevor es anfängt.
Das ganze hätte man sich vollständig sparen können wenn Wolters seine persönlichen Emotionen außer spiel gelassen und den Fall als Sachsen abgegeben hätte.
Dazu kommt noch die angekündigte Rüge der Verteidigung.