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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

11.10.2024 um 19:52
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Das Problem ist ein bisschen, das hier die CB nachgewiesenen Straftaten quasi kaum diskutiert werden.
Das ist natürlich wieder etwas anderes - aber dann würde es ja auch konkret werden. Und das scheint dann vielen Usern wieder zu kompliziert zu werden. Einfach mal irgendwo raushauen "Kommt nicht vielleicht auch Brückner in Frage...?" ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte zu benennen, ist ja einfacher als sich zu informieren und nachzudenken.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

11.10.2024 um 20:13
Wenn jemand (egal ob er nun Staatsanwalt oder Lieschen Müller von neben an ist) behauptet XY hätte XYZ verbrochen, dann muss er das belegen.
Und nicht umgekehrt.

Nur weil ein Staatsanwalt (dessen Staatsanwaltschaft übrigens aktuell ein erfolgloses Verfahren gegen denjenigen welchen geführt hat) meint, sie hätte "irgendetwas" ist das noch lange kein Schuldbeweis, geschweige denn ein Urteil.
Also ich habe bis dato noch keinen Beweis für eine Beteiligung von Brückner an irgendeinem Verbrechen gesehen, für das er nicht verurteilt worden ist.
Scheinbar verfügen ja alle Leute, die eben genau das behaupten über Geheimwissen..

Für die Diskussion spezifischer Fälle stehen hier eigene Threads zur Verfügung.
Unbewiesene und haltlose Anschuldigungen sollte man auch dort nicht diskutieren.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:"Kommt nicht vielleicht auch Brückner in Frage...?
Genau das ist ja der Irrsinn.
Brückner ist halt ein "Finsterling" den man durch Dauerberichterstattung nun relativ bekannt gemacht hat in Deutschland und Europa.
Vielleicht hat so mancher vergessen, dass es auch noch jede Menge andere Täter da draußen gibt, die mindestens genauso gefährlich sind wie C.B. nur halt nicht als Sau durchs mediale Dorf getrieben werden.
Diese Kleingeistigkeit ist erschreckend.
Da gilt dann offensichtlich, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

11.10.2024 um 20:56
Danke dass Du mich aufklaerst:
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Was du meinst wäre eine Berufung. Da würde u.a. die komplette Beweisaufnahme wiederholt. Aber eine Berufung steht nicht im Raum bzw. ist nicht zu erwarten.
Wovon redet denn Jutta Rabe in dem von @Hansachim gepostetem video?
Und wovon redet H. C. Wolters hier ab 3:30?
Youtube: Madeleine McCann suspect release date set as shocked German prosecutors say Brueckner judges BIASED
Madeleine McCann suspect release date set as shocked German prosecutors say Brueckner judges BIASED
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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

11.10.2024 um 21:08
Wenn der BGH der Revision der StA recht gibt, verweist er die Sache an eine andere Strafkammer zurück. Dann wird nach Maßgabe der Hinweise des BGH neu verhandelt. Neues Spiel, neues Glück heißt es dann. Wenn der BGH aber sagt das Urteil ist plausibel, schlüssid geschrieben, lückenlos und rechtsfehlerfrei, dann würde er die Revision verwerfen. Dann würde der Freispruch in Rechtskraft erwachsen. Dann gäbe es keine 2. Runde.


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11.10.2024 um 21:42
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Wovon redet denn Jutta Rabe in dem von @Hansachim gepostetem video?
Und wovon redet H. C. Wolters hier ab 3:30?
Wie genau meinst du das? Brauchst du einen Übersetzer bzw. Dolmetscher? Kannst du dir die Vids aus technischen Gründen nicht ansehen? Traust du dich nicht User @Hansachim zu fragen?

Oder willst du vielleicht wissen WARUM der StA und die Reporterin dies sagen?



PS: Schreib bitte nicht ständig die Klarnamen der Personen in diesen Thread. Abkürzungen reichen völlig. Danke dir. :)


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

11.10.2024 um 22:33
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Brauchst du einen Übersetzer bzw. Dolmetscher? Kannst du dir die Vids aus technischen Gründen nicht ansehen?
Nein - ich muss taeglich mit vielen Leuten Englisch sprechen und die vids habe ich bereits gesehen bevor sie hier gepostet wurden.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Oder willst du vielleicht wissen WARUM der StA und die Reporterin dies sagen?
Es ist mir vollkommen verstaendlich, was in den videos gesagt wurde.
Die Frage war an dich gerichtet, weil ich davon ausgehen musste, dass Du es nicht verstehst aufgrund deiner Argumentation. Deswegen auch das "Danke dass Du mich aufklaerst!" - Du warst wahrscheinlich der Einzige, der die Ironie nicht erkannt hat.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Danke dass Du mich aufklaerst:
Ahmose schrieb:
Was du meinst wäre eine Berufung. Da würde u.a. die komplette Beweisaufnahme wiederholt. Aber eine Berufung steht nicht im Raum bzw. ist nicht zu erwarten.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Schreib bitte nicht ständig die Klarnamen der Personen in diesen Thread.
Dazu sehe ich keinen Anlass:
In der Causa Brueckner geht es um viele Personen, die auch beim Namen genannt werden sollten - alleine schon um Missverstaendnissen vorzubeugen.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Der Freispruch ist keine Meinungsäußerung sondern das Ergebnis nach einem rechtsstaatlich ordentlichen Prozess. Das sollte man einfach mal anerkennen, auch wenn es einem persönlich nicht gefällt.
Es ist lediglich der Richterspruch in der 1. Instanz - noch nicht rechtskraeftig.
Aber dass es das Ergebnis eines rechtsstaatlich ordentlichen Prozesses ist, bezweifeln viele Menschen, deswegen geht der Fall ja in die 2. Instanz.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 12:34
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Es ist mir vollkommen verstaendlich, was in den videos gesagt wurde.
Prima. Dann kannst du dir solche Fragen in Zukunft sparen.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Die Frage war an dich gerichtet, weil ich davon ausgehen musste, dass Du es nicht verstehst aufgrund deiner Argumentation.
Das ist kein Argument und keine Meinungsäußerung gewesen. Das ist einfach der Stand der deutschen Gesetze und der deutschen Justiz. Bei einer Revision gibt es keine neue Beweisaufnahme, keine neuen Zeugenaussagen und nichts von dem, was du geschrieben hast. Was du meinst wäre eine Berufung, aber die steht aktuell ja gar nicht bevor.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Dazu sehe ich keinen Anlass:
Es steht halt in den Forenregeln. Bitte halte dich daran.

Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln


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12.10.2024 um 13:06
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Bei einer Revision gibt es keine neue Beweisaufnahme, keine neuen Zeugenaussagen und nichts von dem, was du geschrieben hast.
Nun solltest du schon richtig lesen was ich geschrieben habe:
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Wenn dieser Fall neu verhandelt wird im Rahmen einer Revision, werden nicht nur Zeugen neu befragt und bewertet werden, sondern u.a. auch Beweise und deren Rechtskraeftigkeit.
Es geht nicht um neue Zeugenaussagen und eine neue Beweissaufnahme, sondern um eine neue Bewertung!


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 13:37
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Es geht nicht um neue Zeugenaussagen und eine neue Beweissaufnahme, sondern um eine neue Bewertung!
Willst du es nicht verstehen oder verstehst du es tatsächlich nicht ?
Bei einer Revision kommt es eben NICHT zu einer neuen Bewertung.
Es wird lediglich geprüft ob Rechtsfehler (!!!!) im Verfahren vorliegen , was in den aller seltensten Fällen der Fall ist , immerhin sitzen dort 3 Berufsrichter !


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 14:10
Zitat von dotsdots schrieb:Brückner ist halt ein "Finsterling" den man durch Dauerberichterstattung nun relativ bekannt gemacht hat in Deutschland und Europa.
Vielleicht hat so mancher vergessen, dass es auch noch jede Menge andere Täter da draußen gibt, die mindestens genauso gefährlich sind wie C.B. nur halt nicht als Sau durchs mediale Dorf getrieben werden.
Diese Kleingeistigkeit ist erschreckend.
Ein Gutachter hat im Braunschweiger Prozess erklärt, Christian Brückner sei in die „absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einzustufen.

Diese Einschätzung ist nun scheinbar widerlegt worden - durch @dots. Er hat herausgefunden, dass es „noch jede Menge anderer Täter da draußen gibt, die mindestens genauso gefährlich sind wie CB“. Sie würden halt nur nicht als mediale Sau durchs Dorf getrieben.

Das klingt etwa so wie die Klage, Christian Brückner sei von den Medien als „Sexmonster und Kindermörder stilisiert“ worden. Übrigens ein tatsächliches Zitat aus dem Kreis maßgeblicher Verfahrensbeteiligter, dessen konkrete Zuordnung jedoch wegen fehlendem freien Zugang zu Berichten hier nicht zulässig ist.

Solche Aussagen sind geeignet, die von CB verübten Verbrechen zu relativieren und ihn quasi zum Opfer einer angeblich ungerechtfertigten Dämonisierung seitens der Medien zu machen.

Das sehen Betroffene wohl anders. Wie zum Beispiel die damals 72-jährige Amerikanerin, die von Brückner in ihrem Haus überfallen, gefesselt, geschlagen und brutal vergewaltigt wurde. Den Begriff „Sexmonster“ dürfte sie für absolut angebracht halten.

Für diese fürchterliche Tat wurde CB rechtskräftig verurteilt, und dafür sitzt er bis heute in Haft. Dass dieses Verbrechen gesühnt werden konnte, ist nicht zuletzt zwei Zeugen zu verdanken, die Brückner wegen angeblich selbst gefertigter Filmaufnahmen von Sexualverbrechen anzeigten, die zum Teil verblüffende Parallelen zur Vergewaltigung der Amerikanerin aufwiesen. Nur durch diese Hinweise -und ein im Haus der US-Bürgerin entdecktes Haar von CB- konnte die Greueltat aufgeklärt werden.

Das Gericht damals stufte die beiden Zeugen trotz mancher Widersprüche als glaubwürdig ein. Das Gericht heute kam wohl zu einer gegenteiligen Einschätzung und sprach dem Vernehmen nach von unzuverlässigen, das Gericht teils bewusst anlügenden Zeugen.

Leider lässt sich aufgrund intransparenter Berichterstattung nicht verifizieren, wem konkret die Kammer die Glaubwürdigkeit absprach und wie sie im Detail begründete, warum in allen fünf Anklagepunkten kein Schuldspruch angebracht war.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Natürlich darf ein Gericht niemanden verurteilen, von dessen Schuld es nicht überzeugt ist.

Hinterfragt werden darf jedoch, wie eine Kammer bei der Beweisaufnahme und Urteilsfindung vorgeht. Und da habe ich den Eindruck, dass im ersten Verfahren mit mehr Empathie für die Opferseite und mehr Vertrauen gegenüber Zeugen agiert wurde als im zweiten Prozess. Betroffene wie die leidgeprüfte Irin Hazel B. oder das damals junge Mädchen vom Spielplatz in Portugal blitzten ab mit der Version, CB habe sie gepeinigt bzw. bedrängt.

Unverständlich ist das für mich vor allem mit Blick auf den Spielplatz-Vorfall. Tatsache ist doch, dass CB vor den dort spielenden Mädchen sein Glied entblößte - ob nun zum Urinieren oder zum Onanieren. Das allein war aus meiner Sicht bereits ein strafwürdiger Übergriff, zumal dies den wiederholt zuvor gezeigten Verhaltensmustern dieses Sexualtäters entsprach. Brückner wurde ja auch überwältigt und am Tatort dingfest gemacht - und fand nun milde Richter.

Ehrlich gesagt: Mir wäre es lieb, wenn der BGH auf Rechtsfehler erkennen und ein nochmaliges Verfahren anordnen würde.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 14:13
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ein Gutachter hat im Braunschweiger Prozess erklärt, Christian Brückner sei in die „absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einzustufen.
Und in der Top Liga spielt nur CB..
Genau.

Und die Richter sind Idioten die ihn freigesprochen haben..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 14:24
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Solche Aussagen sind geeignet, die von CB verübten Verbrechen zu relativieren und ihn quasi zum Opfer einer angeblich ungerechtfertigten Dämonisierung seitens der Medien zu machen.
Darum geht es doch nicht. Nur umgekehrt kann ich ihn auch nicht einfach mal für alles verantwortlich machen, nur weil er (ohne Zweifel) ein schlimmer Täter ist. Ich kann auch morgen behaupten, dass er die alte Dame drei Straßen weiter umgebracht hat, deren Mörder bis heute nicht gefasst wurde.

Und was soll dann passieren? Einfach mal verurteilen, weil "wird schon stimmen, er ist ja ein böser Mann, und bestimmt war der das"?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und da habe ich den Eindruck, dass im ersten Verfahren mit mehr Empathie für die Opferseite und mehr Vertrauen gegenüber Zeugen agiert wurde als im zweiten Prozess. Betroffene wie die leidgeprüfte Irin Hazel B. oder das damals junge Mädchen vom Spielplatz in Portugal blitzten ab mit der Version, CB habe sie gepeinigt bzw. bedrängt.
Da werden nur aber zwei Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Nur aufgrund von Empathie und Mitleid mit einem Opfer kann man niemanden verurteilen, egal wie oft in der RTL2-Reportage tränenreich vorgebracht wird, wie schlimm das alles ist und wie sehr die Opfer darunter leiden. Wenn es keine Beweise gibt, gibt es eben keine Beweise. Das ist schlimm für das Opfer, aber eben leider auch nicht zu ändern.

Dass man bei einem Prozess ein Opfer möglichst schonend behandelt und ihm das Gefühl gibt, ernst genommen zu werden, sollte selbstverständlich sein und man darf es zu Recht kritisieren, wenn das nicht geschieht.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man ohne Beweise ein Urteil fällt, wie sich das Opfer, die Medien oder der Stammtisch es sich wünschen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 14:25
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ein Gutachter hat im Braunschweiger Prozess erklärt, Christian Brückner sei in die „absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einzustufen.
Gut aber mal butter bei die Fische: Angagierst du einen Gutachter wirst du ein Gutachten erhalten welches dir passt. Andernfalls nimmst den nächsten.
Das ist nun in fast allen bereichen des Lebens so, weshalb es in der Regel - wenn es wirklich drauf ankommt - meist mehrere Gutachten in einem Rechtsstreit gibt, welche - oh wunder ! - sicht meist wiedersprechen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:und ihn quasi zum Opfer einer angeblich ungerechtfertigten Dämonisierung seitens der Medien zu machen.
Genau dies geschieht seit dem Herr Wolters völlig untypisch zu jeglichen anderen Staatsanwaltschaften in DE angefangen hat Weltweit (!) Interviews zu verteilen und einen Verdächtigen zu Präsentieren ohne jegliche Beweise zu haben - und bevor hier der aufschrei kommt: Unsere Rechtssprechung sagt eindeutig das bei eindeutigen Beweisen von seiten der Staatsanwaltschaft Anklage zu erheben ist. Genau dies ist seid JAHREN nicht der fall.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Für diese fürchterliche Tat wurde CB rechtskräftig verurteilt, und dafür sitzt er bis heute in Haft.
Korrekt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das Gericht heute
Und das BKA zwischenzeitlich.....
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Betroffene wie die leidgeprüfte Irin Hazel B. oder das damals junge Mädchen vom Spielplatz in Portugal blitzten ab mit der Version, CB habe sie gepeinigt bzw. bedrängt.
Weil er dies - so wie das GERICHT nun festgestellt hat - offensichtlich nicht getan hat.
Auch Zeugen und Opfer irren sich. Insbesondere nach mehreren JAHREN.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das allein war aus meiner Sicht bereits ein strafwürdiger Übergriff,
Na dann geh mal im Sommer auf einen großen Spielplatz. Du wirst nicht selten Erwachsene Menschen beim Urinieren finden.
Dies ist eben kein Strafwürdiger Übergriff laut unserem Recht, auch wenn ich persönlich das ebenfalls als völlig daneben empfinde.
Und bevor hier wieder wer ankommt mit "da war keine Urinpfütze..." . Sorry aber wenn ich irgendwo auf nen Rasen pinkel ist da auch keine Pfütze. C.B. ist ein Mensch, kein Pferd....nur um das nochmal klarzustellen.

Nochmal: Hier werden 4 Strafverteidigern, 3 Berufsrichtern (!) und zwei Schöffen unterstellt keine Ahnung von ihrem Beruf zu haben, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Anbei noch der Text den mir ein befreundeter Jurist eben gesendet hat.
Spricht das Tatgericht einen Angeklagten frei, weil es auf der Grundlage einer Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalls Zweifel an der Täterschaft nicht zu überwinden vermag, so hat das Revisionsgericht dies grundsätzlich hinzunehmen; denn die Beweiswürdigung ist vom Gesetz dem Tatgericht übertragen (§ 261 StPO).
Es obliegt allein ihm, sich unter dem umfassenden Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld des Angeklagten zu bilden. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind.
Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm bei der Beweiswürdigung ein Rechtsfehler unterlaufen ist.
Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt oder erkennen lässt, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Überzeugung gestellt hat.
Liegt ein Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näherliegend gewesen wäre.
Gleichermaßen Sache des Tatgerichts ist es, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen be- und entlastenden Indizien zu bewerten. Das Revisionsgericht ist insoweit auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt und nicht befugt, auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung der Indiztatsachen in dessen Überzeugungsbildung einzugreifen
Quelle: BGH 3 StR 359/21


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 14:26
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Diese Einschätzung ist nun scheinbar widerlegt worden - durch @dots
Nein aber ein Freispruch ist ein Freispruch

Ist der Gutachter eigentlich genauso seriös wie die Staatsanwaltschaft?

Bis weitere Verfahren Beginnen sollte man diesen Thread Mal pausieren.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 14:44
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Gut aber mal butter bei die Fische: Angagierst du einen Gutachter wirst du ein Gutachten erhalten welches dir passt. Andernfalls nimmst den nächsten.
Zitat von dotsdots schrieb:Ist der Gutachter eigentlich genauso seriös wie die Staatsanwaltschaft?
Gutachter sind also per se korrupt? Sie kassieren Geld dafür, dass sie Expertisen anfertigen, die nicht fachkundig und objektiv sind, sondern nur dem Wunsch ihrer Auftraggeber entsprechen?

Man sollte allerdings nicht immer von sich auf Andere schließen...

Und was die Seriösität des jetzt zitierten Gutachters und der Staatsanwaltschaft betrifft: Ja, ich halte beide Stellen für seriös - warum denn auch nicht?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 15:01
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Man sollte allerdings nicht immer von sich auf Andere schließen...
Wow , maximal kreativ, bekommst nen Fleißbienchen :*
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:warum denn auch nicht?
Weil es eben ein Zeuge der Staatsanwaltschaft war, und kein Zeuge des Gerichts oder der Verteidigung.
Weil eben genau diese Staatsanwaltschaft genau eine solche aussage benötigt hat.
Wäre die Aussage von einem Gutachter der Verteidigung getroffen worden, hätte es deutlich mehr gewicht, genauso wie wäre der Gutachter vom Gericht gefordert gewesen, denn dann wäre er ein Neutraler Zeuge gewesen.

Wie schon gesagt: es hat Gründe warum es in der Regel mehr als einen Gutachter gibt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 15:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hinterfragt werden darf jedoch, wie eine Kammer bei der Beweisaufnahme und Urteilsfindung vorgeht. Und da habe ich den Eindruck, dass im ersten Verfahren mit mehr Empathie für die Opferseite und mehr Vertrauen gegenüber Zeugen agiert wurde als im zweiten Prozess
Empathie gut ist, aber bei Vertrauen kommt es drauf an, wie man es auslegt. Das Gericht soll ja erst mal mit der Null-Hypothese arbeiten, dass den Zeugen „Misstrauen“ entgegen bringt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Unverständlich ist das für mich vor allem mit Blick auf den Spielplatz-Vorfall. Tatsache ist doch, dass CB vor den dort spielenden Mädchen sein Glied entblößte - ob nun zum Urinieren oder zum Onanieren. Das allein war aus meiner Sicht bereits ein strafwürdiger Übergriff
Das ist wie @Justreading sagt, eben nie eine Straftat. Das ist ja keine sexuelle Handlung.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 15:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das ist wie @Justreading sagt, eben nie eine Straftat. Das ist ja keine sexuelle Handlung.
Wie bitte?

Dann schau mal unter Paragraf 183 nach (Exhibitionismus). Wer jemanden durch exhibitionistische Handlungen belästigt, wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Wenn ein Mann gegenüber Kindern auf einem Spielplatz sein Glied präsentiert, ist das doch wohl eine exhibitionistische Handlung, oder?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 15:57
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dann schau mal unter Paragraf 183 nach (Exhibitionismus). Wer jemanden durch exhibitionistische Handlungen belästigt, wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Wenn ein Mann gegenüber Kindern auf einem Spielplatz sein Glied präsentiert, ist das doch wohl eine exhibitionistische Handlung
Also erstmal ob etwas strafrechtlich relevant ist, hängt nicht davon ab, ob der Zusehende Kind oder erwachsen ist. Ist es aber strafrechtlich relevant, wäre das was sonst unter Exhibitionismus fällt, sogar ein sexueller Missbrauch von Kindern. Mittlerweile dürfte das unter den Paragraphen 176a „sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt“ fallen.

Der Paragraph 183 ist aber erst dann erfüllt wenn:
StGB § 183 Begriff der exhibitionistischen Handlung

BGH, Urt. v. 29.01.2015 - 4 StR 424/14 - NStZ 2015, 337

Eine exhibitionistische Handlung nach § 183 StGB ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter einem

anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied vorweist, um sich dadurch oder zusätzlich

durch Beobachten der Reaktion der anderen Person oder durch Masturbieren sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder zu befriedigen. Die Tathandlung liegt in dem Vorzeigen des entblößten Gliedes mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns. Dass der Täter sein Geschlechtsteil bereits zu diesem Zweck entblößt hat, setzt die Vorschrift hingegen nicht voraus. Weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus den Gesetzesmaterialien kann eine solche Einschränkung hergeleitet werden. Vielmehr kann auch ein Täter, der sein Glied zuvor etwa zum Zwecke des Urinierens frei gemacht hat oder der aus sonstigen Gründen nackt herumläuft, die Tathandlung begehen, wenn er sich in bereits entblößtem Zustand entschließt, einem anderen ohne dessen Einverständnis sein Glied zum Zwecke des sexuellen Lustgewinns zu präsentieren.
Quelle: https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/stgb-183-begriff-der-exhibitionistischen-handlung.html

Wenn jemand also wirklich nur uriniert und nicht unnötig lange sich präsentiert, ist es nicht strafbar.

Vielleicht könnte es eine Owi sein, aber in der Regel nicht.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.10.2024 um 16:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Vielleicht könnte es eine Owi sein, aber in der Regel nicht.
Das war vllt ungelenk ausgedrückt. Es dürfte immer eine Ordnungswidrigkeit sein, aber es wird nicht immer verfolgt werden, so war es gemeint.


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