dots schrieb:Brückner ist halt ein "Finsterling" den man durch Dauerberichterstattung nun relativ bekannt gemacht hat in Deutschland und Europa.
Vielleicht hat so mancher vergessen, dass es auch noch jede Menge andere Täter da draußen gibt, die mindestens genauso gefährlich sind wie C.B. nur halt nicht als Sau durchs mediale Dorf getrieben werden.
Diese Kleingeistigkeit ist erschreckend.
Ein Gutachter hat im Braunschweiger Prozess erklärt, Christian Brückner sei in die „absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einzustufen.
Diese Einschätzung ist nun scheinbar widerlegt worden - durch @dots. Er hat herausgefunden, dass es „noch jede Menge anderer Täter da draußen gibt, die mindestens genauso gefährlich sind wie CB“. Sie würden halt nur nicht als mediale Sau durchs Dorf getrieben.
Das klingt etwa so wie die Klage, Christian Brückner sei von den Medien als „Sexmonster und Kindermörder stilisiert“ worden. Übrigens ein tatsächliches Zitat aus dem Kreis maßgeblicher Verfahrensbeteiligter, dessen konkrete Zuordnung jedoch wegen fehlendem freien Zugang zu Berichten hier nicht zulässig ist.
Solche Aussagen sind geeignet, die von CB verübten Verbrechen zu relativieren und ihn quasi zum Opfer einer angeblich ungerechtfertigten Dämonisierung seitens der Medien zu machen.
Das sehen Betroffene wohl anders. Wie zum Beispiel die damals 72-jährige Amerikanerin, die von Brückner in ihrem Haus überfallen, gefesselt, geschlagen und brutal vergewaltigt wurde. Den Begriff „Sexmonster“ dürfte sie für absolut angebracht halten.
Für diese fürchterliche Tat wurde CB rechtskräftig verurteilt, und dafür sitzt er bis heute in Haft. Dass dieses Verbrechen gesühnt werden konnte, ist nicht zuletzt zwei Zeugen zu verdanken, die Brückner wegen angeblich selbst gefertigter Filmaufnahmen von Sexualverbrechen anzeigten, die zum Teil verblüffende Parallelen zur Vergewaltigung der Amerikanerin aufwiesen. Nur durch diese Hinweise -und ein im Haus der US-Bürgerin entdecktes Haar von CB- konnte die Greueltat aufgeklärt werden.
Das Gericht damals stufte die beiden Zeugen trotz mancher Widersprüche als glaubwürdig ein. Das Gericht heute kam wohl zu einer gegenteiligen Einschätzung und sprach dem Vernehmen nach von unzuverlässigen, das Gericht teils bewusst anlügenden Zeugen.
Leider lässt sich aufgrund intransparenter Berichterstattung nicht verifizieren, wem konkret die Kammer die Glaubwürdigkeit absprach und wie sie im Detail begründete, warum in allen fünf Anklagepunkten kein Schuldspruch angebracht war.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Natürlich darf ein Gericht niemanden verurteilen, von dessen Schuld es nicht überzeugt ist.
Hinterfragt werden darf jedoch, wie eine Kammer bei der Beweisaufnahme und Urteilsfindung vorgeht. Und da habe ich den Eindruck, dass im ersten Verfahren mit mehr Empathie für die Opferseite und mehr Vertrauen gegenüber Zeugen agiert wurde als im zweiten Prozess. Betroffene wie die leidgeprüfte Irin Hazel B. oder das damals junge Mädchen vom Spielplatz in Portugal blitzten ab mit der Version, CB habe sie gepeinigt bzw. bedrängt.
Unverständlich ist das für mich vor allem mit Blick auf den Spielplatz-Vorfall. Tatsache ist doch, dass CB vor den dort spielenden Mädchen sein Glied entblößte - ob nun zum Urinieren oder zum Onanieren. Das allein war aus meiner Sicht bereits ein strafwürdiger Übergriff, zumal dies den wiederholt zuvor gezeigten Verhaltensmustern dieses Sexualtäters entsprach. Brückner wurde ja auch überwältigt und am Tatort dingfest gemacht - und fand nun milde Richter.
Ehrlich gesagt: Mir wäre es lieb, wenn der BGH auf Rechtsfehler erkennen und ein nochmaliges Verfahren anordnen würde.