Wer ist der Würger von Bielefeld-Sennestadt?
10.12.2022 um 12:45xoxalb schrieb:Die Buchhaltung muss auf jeden Fall zehn Jahre lang Geschäftsunterlagen aufbewahren.Wenn ich mich richtig erinnere, hat mir mein Fahrlehrer damals erzählt, dass auch beim TÜV relativ genau Buch darüber geführt wird, wieviele Fahrstunden durchschnittlich die Schüler einer bestimmten Fahrschule brauchen bis sie zur Prüfung angemeldet werden, womit man feststellen will, ob den Leuten mehr Stunden als nötig "verkauft" werden. Und auch die Ergebnisse der Prüfungen werden dort archiviert.
So zumindest mein Fahrlehrer, aber das ist nun schon 25 Jahre her. Sollte das auch heute noch so sein, wäre auch das eine Möglichkeit, einen eventuellen Konflikt auch heute noch aufzuspüren.
Aber wenn man von der Altersangabe ausgeht, wären es ja maximal 7-8 Jahre die es her sein kann, wenn man denn überhaupt glauben will, dass jemand über Jahre hinweg rumläuft und dann nach 8 Jahren plötzlich auf die Idee kommt, sich an der Fahrlehrerin zu rächen.