sallomaeander schrieb:Das würde dann mMn dazu führen, dass dieser sofort schweigen würde oder als Verdächtiger ungestraft das Blaue vom Himmel herunterlügen könnte (dass er z.B. nie mit Prostituierten verkehrt habe), während ein bloßer Zeuge zur Aussage und vor allem zur Wahrheit verpflichtet wäre. Sollte sich dann herausstellen, dass derjenige nicht als Täter in Frage kommt, könnte der Spurenleger immerhin noch ein wichtiger Zeuge sein.
Wenn der Zusammenhang nicht besteht oder nachgewiesen werden kann und ein Tatverdächtiger das weiß, ganz allgemein gesprochen, wird er doch womöglich gar keine Einlassungen zur Sache machen. Mit Hinweis darauf, dass der Zusammenhang nicht nachgewiesen ist.
Deshalb hatte mich das überrascht, dass man es in der Sendung so offen sagt. Dass man dann hinter den Kulissen vorsichtig ist und nicht vorschnell falsche Schlüsse zieht, steht auf einem anderen Blatt. Das sollte insoweit klar sein, das hat aber nichts damit zu tun, was ich meinte.
Man könnte einen Zeugen, dessen DNA Spuren mit denen am Tatort übereinstimmen, nämlich auch dann immer noch als Zeugen behandeln, wenn man in der öffentlichen Kommunikation bezüglich der Eindeutigkeit der DNA Spur so kommuniziert, dass man nicht schließen kann, was die Polizei weiß und was nicht.
Mich hatte das Vorgehen der Schweizer Behörden diesbezüglich überrascht.