LackyLuke77 schrieb:Wenn man davon ausgeht, dass der Angerufene nach Abhören der Nachricht diese löscht, bleibt keine rückverfolgbare Spur für die Polizei zurück.
Das zu denken, war ein Fehler des Täters. Denn es wird nichts gelöscht. Die neuen Anrufe (Nachrichten) überschreiben die alten. Wenn denn welche kommen. Wenn die Nachricht des Täters die letzte von vielen Nachrichten ist (weit hinten auf dem Band), ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass sie nicht überschrieben wird bis zum nächsten Abhören und "Löschen" (= an den Anfang spulen).
Es scheint ziemlich viel telefoniert worden zu sein, täterseitig. Mindestens mal vier Anrufe, evtl. zusätzlich einer, wo die falsche Adresse angegeben wurde. Der Täter ging diesbezüglich sehr routiniert vor, gerade bei AB haben viele Menschen Hemmungen und legen wieder auf.
LackyLuke77 schrieb:Deshalb wurde der AB erst von den Polizisten aufbewahrt, rückblickend eine Glanzleistung der damals agierenden Ermittler.
Glanzleistung wäre gewesen, sich das Band damals (1994) komplett bis zum Ende anzuhören. Jetzt sich das Band nochmal vorzunehmen und die Ermittlungsarbeit von damals zu hinterfragen, war eine Glanzleistung.