Karajana schrieb:Ich denke spätestens bei Prozessauftakt werden Namen genannt, wenn auch in gekürzter Form
Wie lange dauert es idR, bis in einem solchen Fall Anklage erhoben wird?
frankysinatra schrieb:Du kannst aber nicht einen Twingo wegen einer Straftat verurteilen, deshalb ist dort die Person von Bedeutung.
Das gilt doch genauso gut für den polizeigrünen VW Bulli! Auch diesen kann man nicht „wegen einer Straftat verurteilen“!
Forester schrieb:Aber.der Teil VW - 1995 würde mir zumindest bei genauerem Hinsehen auffallen, da es sich hierbei eindeutig um den Hersteller VW und das Baujahr des Fahrzeugs handelt.
Dies ist mir auch gleich ins Auge gefallen.
Leider kein Eintrag bei auto-pranger.de.
Jedenfalls ist es eine intellektuelle Glanzleistung, eine Frau zu töten, diese in einem Wagen fortzuschaffen und besagten Wagen anschliessend mit deutlich sichtbarem KFZ-Kennzeichen bei eBay zum Tausch anzubieten.
Lichtgestählt schrieb:Hätte die Polizei den Wagen beschlagnahmt, wären vermutlich Polizeifotos des Wagens vorhanden und diese für die Fahndung genutzt worden
Gehst du davon aus, dass der Wagen nicht auffindbar ist? Wäre er verkauft oder eingetauscht worden, hätte man den neuen Besitzer doch sicher längst ausfindig gemacht.