mitH2CO3 schrieb:Stellt sich die Frage, ob hier ein mögliches Tötungsdelikt entsprechend dargestellt werden kann, wenn man nach der Obduktion z.B. Ertrinken, Unfall oder Suizid nicht ausschließen kann.
Die (staatsanwaltschaftliche, im Gegensatz zur klinischen und zur privaten) Obduktion wird im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens angeordnet. Jemand, bei dem kein Todesermittlungsverfahren stattfindet, wird auch nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft obduziert (sondern höchstens im Auftrag eines Arztes, einer Klinik (klinische Obduktion), der Angehörigen oder aufgrund eines von dem Toten zu Lebzeiten geschlossenen Vertrags (privatrechtliche Obduktion)).
Das Todesermittlungsverfahren dient dazu, Hinweise auf ein Fremdverschulden bei dem Tod zu finden. Selbstverständlich steht bei so einem Todesermittlungsverfahren immer latent ein Tötungsdelikt (ob nun fahrlässig oder vorsätzlich) im Raum. Welche Ermittlungsansätze die Polizei zur Klärung der Todesursache verfolgt, richtig sich natürlich nach der individuellen Situation / Fall.
Gerade in solchen Fällen wie dem hier geschilderten dürften vorherige Aufenthaltsorte und Kontakte durchaus interessant sein. Elektronische Daten in Form von Telefondaten. Email-Daten und elektronischen Zahlungsvorgängen sind dabei hilfreich und werden vermutlich gerade bei so einem rätselhaften Fall relativ niedrigschwellig angefordert. Ein Problem, sie zu bekommen, ist es sicher nicht. Es werden schließlich relativ routinemäßig im Rahmen solcher Todesermittlungsverfahren auch Krankenakten eingesehen. Da steht auch die ärztliche Schweigepflicht zurück hinter dem Interesse des Staates und mutmaßlich auch des Toten, mögliche Ursachen für seinen Tod zu ermitteln.
Die meisten (erfolgreichen) Suizidenten, die sich entscheiden, ins Wasser zu gehen, nehmen vorher berauschende / betäubende Mittel ein. Zum einen wahrscheinlich, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen, zum anderen aber sicherlich auch, weil sie es anders nicht schaffen, den Schritt zu gehen. Manche haben vermutlich auch nur unter der Rausch-Situation den Antrieb dazu, sich umbringen zu wollen. Jedenfalls zeigt die weit überwiegende Mehrheit der Leichen, die im Wasser gefunden werden und bei denen sich aus der Gesamtsituation (Abschiedsbriefe, Ankündigungen, Vorgeschichte) die hohe Wahrscheinlichkeit eines Suizids ergibt, bei den toxikologischen Untersuchungen erhebliche Mengen von Alkohol, Beruhigungsmitteln, Opiaten oder anderen Drogen im Blut.
Solche Untersuchungen sind beim hier Verstorbenen bestimmt auch durchgeführt worden.
Im allgmeinen sucht man im Todesermittlungsverfahren nach Hinweisen auf Fremdverschulden. Wenn man keine findet (insbesondere Verletzungen bei der Obduktion, aber auch andere Hinweise, z.B. Zeugenaussagen, dass jemand bedroht worden ist o.ä.) und in der Obduktion auch keine körperliche "innere" Ursache für den Tod im Wasser gefunden worden ist (z.B. Herzinfarkt, der erklären würde, dass jemand plötzlich bewußtlos geworden und von einem Steg gefallen ist o.ä.), dann geht man schließlich auf Suizid / Unfall heraus und ist dabei meistens auf Indizien angewiesen. So Dinge wie dass volle Bekleidung, aber ausgezogene Schuhe eher für einen Suizid sprechen als für einen Unfall.